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Merkblatt 150 «Rollstuhlgerechte Ladeplätze»

Gestützt auf das Klimaziel des Bundes wird der Umstieg auf Elektromobilität in der ganzen Schweiz gefördert, die Infrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen befindet sich im Aufbau. Ladestationen müssen für Personen mit Rollstuhl gleichwertig verfügbar und zugänglich sein, um Diskriminierung zu

Artikel «IV zahlt mehr für Wohnungs-Anpassungen» (1993)

„Kurz und bündig ausgedrückt: Die Invalidenversicherung (IV) übernimmt ab 01.01.1993 zusätzliche Kosten für: Rampen, Treppenlifte, Hebebühnen, etc. zur Überwindung von Stufen und Treppen bauliche Änderungen im Sanitärbereich.“   Der Artikel aus dem bulletin Nr. 21 / 1993 ist als Download verfügbar.

Artikel «Subventionierung baulicher Massnahmen für Behinderte» (1986)

„Die Subventionierungsmöglichkeiten durch die Invalidenversicherung (IV) im baulichen Bereich sind sehr beschränkt. Es werden zudem Unterschiede gemacht, ob der künftige Benützer einer existenzsichernden Tätigkeit nachgeht oder ob es sich um eine pflegebedürftige Person handelt. Im folgenden haben wir eine Zusammenstellung aller Subventionierungsmöglichkeiten für bauliche Änderungen im

Merkblatt 070 «Finanzierung individueller baulicher Anpassungen»

Das Merkblatt 3/98 «Finanzierung individueller baulicher Anpassungen in der Wohnung und am Arbeitsplatz» mit Stand Januar 2013 gibt Auskunft über die Vorgehensweise bei einem Gesuch um Kostenübernahme, stellt einen Übersicht über die Leistungen der Invalidenversicherung (IV) dar, nennt die Unterschiede zur

Anpassbarkeit des Arbeitsplatzes

Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), Art. 3 müssen die Neubauten mit mehr als 50 Arbeitsplätzen hindernisfrei gebaut werden. Das gilt auch bei einem Umbau oder einer Renovation von bestehenden Gebäuden mit Arbeitsplätzen. «Anpassbar» bedeutet, dass die Vorraussetzungen für die notwendigen, nachträglichen Anpassungen an Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung gegeben sind, damit

Bauten mit Arbeitsplätzen

In die Kategorie III der Norm SIA 500«Hindernisfreie Bauten» fallen Bauten, in denen sich Arbeitsplätze befinden, d.h. Arbeiten oder Dienstleistungen erbracht werden. Hierzu gehören beispielsweise Verwaltungs-, Gewerbe- und Industriegebäude sowie Arbeitsplatzbereiche in öffentlich zugänglichen Bauten (Ziff. 1.3.4.2). Die verschiedenen Bereiche dieser Bauten müssen je nach

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