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Merkblatt 124 «Taktil-visuelle Markierungsprodukte»

Der Einsatz taktil-visueller Markierung erfolgt nach den Grundsätzen und Schutzzielen, die in den Normen SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» und SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» aufgeführt sind. Die Ausgestaltung taktik-visueller Markierungen ist in der VSS-Norm 40 852 «Taktil-visuelle Markierungen» geregelt. Grundsätze

Sonos-Broschüre «Barrierefreie Schulhäuser»

Die Broschüre «Barrierefreie Schulhäuser» legt den Fokus auf raumakustische Lösungen für hörbehinderte Schülerinnen und Schüler. Der Ratgeber wurde von Sonos, dem Schweizerischen Dachverband für Gehörlosen und Hörgeschädigten-Organisationen, in Zusammenarbeit mit dem Architekten Max Meyer erarbeitet. Die Publikation richtet sich an Schulgemeinden, Schulleitungen, Architekten und Fachplaner. Sie gibt Grundlagen und Empfehlungen

Fachtagung «Hörbehindertengerechtes Bauen», 31. Januar 2014, Universität Zürich

Rund 100 Fachleute aus den Bereichen Planen, Bauen, Hörbehinderten-Organisationen und Audiotechnik liessen sich am 31. Januar an der Universität Zürich über die Grundlagen von hörbehindertengerechter Architektur informieren. An der Tagung nahmen folgende Experten als Referenten teil: Joe Manser, Architekt und

Bauten mit erhöhten Anforderungen

Unter dem Begriff Spezialbauten einen sich Bauten wie, unter anderem, Spitäler, Reha-Einrichtungen, Alters- und Pflegezentren, Pflegewohngruppen, altersgerechte Wohnungen, Sonderschulen und geschützte Werkstätten. Diese Bauten weisen kein einheitliches Anforderungsprofil auf, doch ist ihnen gemeinsam, dass sie besonders hohe Anforderungen erfüllen müssen,

Alarmierung und Evakuierung

Die Schweizerischen Brandschutz-Vorschiften des VKF enthalten nur sehr rudimentäre Vorgaben zur Alarmierung und Evakuierung für Menschen mit Behinderungen. Für die Planung von Bauten und Anlagen finden sich einige grundsätzliche Anforderungen im Kapitel 8 der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten». VKF Brandschutz-Vorschriften und BehiG Die Brandschutz-Norm der

Sanitärräume in Pflegeeinrichtungen und Spitälern

Pflegeeinrichtungen und Spitäler müssen höhere Anforderungen erfüllen als die in der Norm SIA 500 definierten Mindestanforderungen für öffentlich zugängliche Bauten (Ziff. 0.1.5). Dies gilt auch für Sanitärräume und im Besonderen für Pflege-Wohneinrichtungen, deren Bewohner auf Unterstützung bei der täglichen Körperpflege

Merkblatt 121 «Relief- und Brailleschriften»

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» legt fest, dass Informationen im öffentlichen Verkehrsraum zusätzlich zur visuellen Beschriftung auch taktil erfassbar ausgeführt oder akustische vermittelt werden müssen. Diese Anforderung gilt beispielsweise für Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr: Bezeichnungen an

Richtlinien «Hörbehindertengerechtes Bauen»

In der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» sind Mindestanforderungen für Höranlagen unter der Ziff. 7.8 und im Anhang F festgelegt. Die 2014 von der Schweizer Fachstelle publizierten Richtlinien «Hörbehindertengerechtes Bauen» erläutern die normativen Anforderungen und geben einen Überblick über weitere Aspekte, welche für hörbehindertengerechte

Merkblatt 065 «Spezialbauten»

Die Rollstuhlgängigkeit als Maßgabe erfüllt die räumlichen Anforderungen (Manövrierflächen und spezifische Durchgangsmasse) von weiteren Nutzergruppen, wie Menschen mit Rollator, mit Unterarm-Gehstützen oder mit Assistenzpersonen.  Bei speziellen Bauten für Menschen im Alter oder mit einer Behinderung ist die Norm SIA 500 in unterschiedlichsten Bereichen weder hinreichend noch

SLG 104 «Alters- und sehbehindertengerechte Beleuchtung»

Die altersgerechte Beleuchtung gewinnt aus demografischen Gründen immer mehr an Bedeutung. Neuste wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass eine gute Lebensqualität mit entsprechend gestalteter Beleuchtung länger aufrechterhalten werden kann. Für Beleuchtungsanlagen in Bauten, die auf die Nutzung durch ältere Menschen oder Menschen

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