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Beleuchtung auf Treppen in Wohnbauten

Für Wohnbauten nennt die Norm SIA 500 keine konkreten Anforderungen an Beleuchtung und notwendige Kontraste, sondern empfiehlt, optional die entsprechenden Anforderungen an öffentlich zugängliche Bauten aus dem Kapitel 4 «Sicherheit und Orientierung» zu übernehmen. Demnach sind für Anforderungen an die

Umbau und Erneuerung von Wohnbauten

Sobald ein Umbau das Einreichen eines Baugesuchs erfordert, bestimmt das kantonale Gesetz, ob dieser gemäss der Anforderungen der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» umzusetzen ist. Inwieweit die Hindernisfreiheit bei Wohnbauten beachtet werden muss, was im Wohnungsinnern und was bei Renovationen zu erfüllen ist,

Kosten bei Wohnbauten

Wohnbauten hindernisfrei-anpassbar neu zu bauen, ist ein Gewinn für alle und entspricht den heutigen Wohnbaustandards. Menschen mit einer Behinderung können jedoch nicht warten, bis sich der Gebäudebestand der Schweiz rundum erneuert hat. Es ist nötig, dass Barrieren und Hindernisse auch

Artikel «Wohnungen für jede Lebenslage» (2018)

In diesem Fachartikel vertieft Joe Manser das Schwerpunktthema «Wohnungen anpassbar renovieren» des bulletins Nr. 60, Juni 2018. Er erläutert die Idee des anpassbaren Wohnungsbaus, die Grundprinzipen, die dabei zu beachten sind, nennt die Vorschriften, die es einzuhalten gilt. Er erklärt das Prinzip der Verhältnismässigkeit,

Briefkästen in Wohnbauten

Briefkästen, Gegensprech-, Klingelanlagen, Lichtschalter und Türdrücker zählen laut Definition der Norm SIA 500 zu den Bedienelementen (Ziff. 1.1). Sie müssen von allen Bewohnenden und Besuchenden selbständig genutzt werden können, um ihren Zweck zu erfüllen.  Briefkastenanlagen sind so anzubringen, dass ein Teil

Nebenräume in Wohnbauten

Zu Nebenräumen zählen individuell genutzte Abstellräume wie wohnungsinterne Reduits, private Keller- und Estrichabteile, sowie gemeinschaftlich genutzte Nebenräume wie Waschküche, Gemeinschafts-, Velo-, Bastel-, Abstell-, Schutzräume etc. Gemeinschaftliche Nebenräume sind hindernisfrei zugänglich und auch für Personen mit Rollstuhl oder Rollator benutzbar. Von

Beleuchtung in Wohnbauten

Für die Beleuchtung von Räumen in Wohnbauten verweist die Norm SIA 500 im Anhang Ziffer D.1.1.3 auf die nach Europäischer Norm SN EN 12464-1 (Innenräume) und SN EN 12464-2 (Aussenräume) geltenden Mindestwerte für die Beleuchtungsstärke bei vergleichbaren Nutzungen in öffentlich zugänglichen Bauten

Zugangswege und Aussenanlagen in Wohnbauten

Verlangt das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG oder die kantonale Baugesetzgebung den hindernisfreien Zugang zur Wohnung, betrifft dies die Erschliessung vom öffentlichem Raum bis zur Wohnungstür. Dieser Beitrag beschreibt die minimalen Anforderungen aller relevanten Bereiche der Erschliessung und Anlagen ausserhalb des Wohnhauses, die unter

Hauseingangsbereich in Wohnbauten

Verlangt das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG oder die kantonale Baugesetzgebung den hindernisfreien Zugang zur Wohnung, betrifft dies alle Elemente der Erschliessung vom öffentlichem Raum bis zur Wohnungstür. Die minimalen Anforderungen beschreibt die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» im Karpitel 9 «Erschliessung bis

Alarmierung und Evakuierung

Die Schweizerischen Brandschutz-Vorschiften des VKF enthalten nur sehr rudimentäre Vorgaben zur Alarmierung und Evakuierung für Menschen mit Behinderungen. Für die Planung von Bauten und Anlagen finden sich einige grundsätzliche Anforderungen im Kapitel 8 der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten». VKF Brandschutz-Vorschriften und BehiG Die Brandschutz-Norm der

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