Hebebühnen und Treppenlifte sind Hilfsmittel zur Höhenüberwindung. Sie eignen sich für den nachträglichen Einbau bei Situationen, in denen der Einbau eines Aufzugs nicht möglich ist.

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» erläutert für die Gebäudekategorie «Bauten mit Wohnungen» in den Kapiteln 9 und 10 Mindestanforderungen und Einsatzmöglichkeit für Hebebühnen und Treppenlifte.

Zur Erreichung einer optimalen Hindernisfreiheit, können die entsprechenden und umfassenden Anforderungen der Kategorie «Bauten mit öffentlichem Zugang» übernommen werden (Ziff. 9.1.5). Sehen Sie hierzu die Beiträge «Hebebühnen in öffentlich zugänglichen Bauten» und «Treppenlifte in öffentlich zugänglichen Bauten».

Mittel der ersten Wahl zur alternativen Überwindung von Treppen sind vertikale Hebesysteme und Treppenlifte nicht. Sie ermöglichen, bestehende Treppenanlagen bei Bedarf anzupassen, wenn ein Aufzugs nicht eingebaut werden kann. Die erste Wahl für eine stufenlose Verbindung zwischen unterschiedlichen Ebenen sollte ein Aufzug sein (Norm SIA 500, Anhang C «Eignungskriterien für Einrichtung zur Höhenüberwindung»).

Hebebühne

Vertikale Hebesysteme lassen sich platzsparend im fertigen Gebäude aufstellen und sind ähnlich wie ein Aufzug zu bedienen. Sie eignen sich zur Überwindung geringer Höhendifferenzen bis ca. einem halben Geschoss, z.B. bei Hochparterre-Situationen.

Beim Einbau einer Hebebühne ist, neben einer ausreichenden Dimensionierung des Hubgewichtes, die Zu- und Wegfahrt und die erforderlichen Abschrankungen zur Vermeidung von Unfällen besondere Beachtung zu schenken.

  • Masse der Förderplattform (L x B): min. 1.40 m x 1.10 m, gemäss der Mindestmasse für Aufzugskabinen (Ziff. 9.1.3 und 9.5.2).
  • Die Bedienelemente müssen auf einer Höhe zwischen 0.80 und 1.10 m über dem Boden aufgestellt werden (Ziff. 9.6.1).
  • Abschrankungen montieren, zur Verhinderung von Unfällen.
  • Hubgewicht ausreichend dimensionieren.

Um die Hindernisfreiheit zu optimieren, rät die Norm SIA 500 folgende Anforderungen für öffentlich zugängliche Bauten zu übernehmen (Ziff. 9.1.5):

  • Eine ebene Bewegungsfläche von 1.40 x 1.40 m muss an allen Stationen für die Fahrt zu und von der Förderplattform vorhanden sein; bei geradliniger Zu- und Wegfahrt darf die Breite dieser freien Flächen minimal auf die Breite der Förderplattform reduziert werden (Ziff. 3.8.2).
  • Förderplattformen von Hebebühnen müssen mindestens 1,40 m lang und 1,10 m breit sein (Ziff. 3.8.4).
  • Ist auf der Förderplattform eine Richtungsänderung von über 45° erforderlich, muss sie eine Fläche von mind. 1.40 x 1.40 m aufweisen (Ziff. 3.8.4).
  • Bedienelemente, die für die vorwiegende Benutzung durch Personen im Rollstuhl bestimmt sind, sind vorzugsweise auf der Höhe von 0.70 m bis 0.80 m über Boden anzuordnen (Ziff. 3.8.3, 6.1.1).
  • Die Nennlast hat mindestens 360 kg, die Tragkraft vorzugsweise 400 kg/m2 zu betragen (Ziff. 3.8.4).

Treppenlift

Treppenlifte eignen sich für wohnungsinterne Erschliessungen in Einfamilienhäusern und Maisonette-Wohnungen. Sie sind keine gleichwertige Alternative zum herkömmlichen Kabinenaufzug. Sie können als Anpassungsmassnahme dienen, wenn unterschiedliche Niveaus einer Wohnung weder über einen rollstuhlgerechten Aufzug verbunden sind, noch durch ein vertikales Hebesystem verbunden werden können (Ziff. 10.1.2). Müssen mehr als zwei Geschosse mit einem Hubsystem erschlossen werden, sind Treppenlifte im Gebrauch eher problematisch und unverhältnismässig.

Für einen nachträglichen Einbau ist auf ausreichend Freifläche bei An- und Austritt der Treppe zu achten, Platz für die Parkpositionen des Treppenlifts, sowie Erhalt der minimalen Nutzbreite der Treppe.

  • Das Podest beim Treppenaustritt muss mind. 1.20 m tief sein, um das Verlassen mit Rollstuhl von der Treppenliftplattform zu ermöglichen (Ziff. 9.3.1 und 9.3.2).
  • Erforderliche Durchgangshöhe auf der Treppe: mind. 2.10 m (Ziff. 10.1.2).

Treppe mit erforderlicher Durchgangshöhe für Montage eines Treppenlifts

  • Erforderliche Treppenlaufbreiten:
    ≥ 1.20 m im allgemeinen Erschliessungsbereich des Wohnbaus (Ziff. 9.3.1),
    ≥ 1.0 m bei einläufig geraden, wohnungsinternen Treppen,
    ≥ 1.10 m bei anderen wohnungsinternen Treppenformen (Ziff. 10.1.2).
  • Masse der Förderplattform (L x B): mind. 1.20 m x 0.80 m (Ziff. 9.1.3).
  • Die Bedienelemente müssen auf einer Höhe zwischen 0.80 und 1.10 m über dem Boden montiert werden (Ziff. 9.6.1).

Zur Optimierung der Hindernisfreiheit, rät die Norm SIA 500 folgende Anforderungen für öffentlich zugängliche Bauten zu übernehmen (Ziff. 9.1.5):

  • Eine ebene Bewegungsfläche von 1.40 x 1.40 m muss an allen Stationen für die Fahrt zu und von der Förderplattform vorhanden sein; bei geradliniger Zu- und Wegfahrt darf die Breite dieser freien Flächen minimal auf die Breite der Förderplattform reduziert werden (Ziff. 3.8.2).
  • Treppenlifte dürfen gemäss SN EN 81-40 «Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge» nur im Sitzen genutzt werden. Um die Benutzung allen zu ermöglichen, ist der Treppenlift mit einem Klappsitz auszustatten. (Ziff. 3.8.5 und Auslegungen SIA 500:2009, A10).
  • Die Förderplattform ist vorzugsweise 0.90 m breit (Ziff. 3.8.5).
  • Bedienelemente, die für die vorwiegende Benutzung durch Personen im Rollstuhl bestimmt sind, sind vorzugsweise auf der Höhe von 0.70 m bis 0.80 m über Boden anzuordnen (Ziff. 3.8.3, 6.1.1).
  • Die Nennlast hat mindestens 300 kg zu betragen. Für Treppenlifte gilt zudem die Norm SN EN 81-40. (Ziff. 3.8.5)

Hinweis

  • Die generelle Treppenlaufbreite von 1.20 m im Erschliessungsbereich des Wohnbaus ist auch durch eine nachträgliche Montage des Treppenlifts nicht einzuschränken. Wird ein Wohnbau mit der Idee geplant, ihn nachträglich durch Treppenlifte anzupassen, wäre es sinnvoll, die Treppenbreite bereits im Vorfeld entsprechend zu dimensionieren.
  • Geradlinige Treppen mit begleitender Wand sind für die Nachrüstung mit Treppenlift am besten geeignet. Die Führungsschiene kann an die Wand montiert werden

Empfehlungen

  • Startplatz: Vor dem Treppenantritt ist für Rollstuhlfahrer zur Auffahrt auf die Plattform eine Freifläche in der Länge von 2.60 m erforderlich.

Einbausituation Treppenlift mit Platzbedarf an An- und Austritt im Grundriss

 

  • Beispiele für Platzbedarf am Treppenantritt bei abgewinkelten Führungsschienen:Beispiel für Platzbedarf am Treppenantritt bei abgewinkelten Führungsschienen

Beispiel für Platzbedarf am Treppenantritt bei abgewinkelten Führungsschienen

 

 

 

 

 

 

 

  • Beispiele für Platzbedarf am Treppenaustritt bei abgewinkelten Führungsschienen:

Beispiel für Platzbedarf am Treppenaustritt bei abgewinkelten Führungsschienen

Beispiel für Platzbedarf am Treppenaustritt bei abgewinkelten Führungsschienen

 

 

Weitere Angaben zu Hebebühnen, Lifttreppen, verschiedenen Formen von Treppenliften enthält das Merkblatt MB 027 «Hebesysteme» . Hier findet sich auch ein Händlerverzeichnis. Weitergehende Erläuterungen finden Sie in unserer Richtlinie «Wohnungsbau hindernisfrei – anpassbar».

 

Stand 09.08.2023

      Bauten mit Wohnungen: Anpassbare Wohnungen und Individuelle Anpassungen. Themen Fachinformationen: Hebebühnen / Treppenlifte und Renovation / Umnutzung.