Das zweistufige Konzept des anpassbaren Wohnungsbaus sieht vor, dass Wohnungen erst dann an die individuelle Situation der betroffenen Person angepasst werden, wenn ein konkreter Bedarf vorliegt.
Die Massnahmen sind mit der betreffenden Person, deren Angehörigen, Hilfs- und Pflegepersonen festzulegen, wobei künftige medizinische und persönliche Entwicklungspotentiale berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere bei Krankheiten, deren Verlauf vorhersehbare körperliche Einschränkungen mit sich bringen. Nach einem Unfall empfiehlt es sich Fachpersonen der Rehabilitation beizuziehen, da die Person selber noch über wenig praktische Erfahrung verfügt.
Um die optimalen, baulichen Massnahmen festzulegen, wird empfohlen, die Spezialisten der kantonalen Fachstellen für hindernisfreies Bauen hinzuzuziehen. Sie verfügen sowohl über Baufachwissen, als auch über Kenntnisse betreffend der Finanzierungsmöglichkeiten und können auf vergleichbare Fallbeispiele und Lösungen abstellen.
Das Merkblatt «Finanzierung individueller baulicher Anpassungen» gibt Auskunft über die Vorgehensweise bei einem Gesuch um Kostenübernahme, stellt einen Übersicht über die Leistungen der Invalidenversicherung (IV) dar, nennt die Unterschiede zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und gibt Hinweise zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten.
Im Ratgeber «Wohnungsanpassungen bei behinderten und älteren Menschen» der Schweizer Fachstelle werden die Aspekte und Vorgehensweisen ausführlich erörtert, die bei Wohnungsanpassungen zu beachten sind.
Stand 11.01.2023