Der Leitfaden des BAV regelt die Kennzeichnungmit von Perronanlagen mit taktil-visuellen Markierungen, um eine lückenlose Führung von Menschen mit Sehbehinderung sicherzustellen.

Die Markierung von Perronanlagen richtet sich nach dem Leitfaden «Taktil-visuelle Markierung von Bahnperrons» des Bundesamts für Verkehr BAV, V01, November 2020. Er ist integraler Bestandteil der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung AB-EBV, zu Artikel AB 34.

Der Leitfaden definiert

  • die Anwendung von taktil-visuellen Markierungen auf Perrons und im übrigen Publikumsbereich
  • die Anordnung grundlegender Austattungselemente für die Bahnnutzung
  • die Markierung von Treppen und Stufen
  • die bauliche Gestaltung von Rückseiten von Haus- und Aussenperrons
  • die Ausführung von taktil-visuellen Markierungen

 

Stand am 20.12.2022

      Öffentlich zugängliche Bauten: Bahnhöfe. Öffentlicher Verkehr: Bahnhaltestellen. Themen Publikationen: Orientierung / Führung und Taktil-visuelle Markierungen. Publikationsarten: Fremdpublikationen.