Bei Bauten und Wohnungen können im Alter auch kleine Hindernisse wie Schwellen, schlechte Beleuchtung und enge Türe zu grossen Problem werden.

Planungsrichtlinien Altersgerechte Wohnbauten, TitelblattDiese Planungsrichtlinien für altersgerechte Wohnbauten gelten für die Projektierung und den Bau von Alterswohnungen und generell für die Planung von Wohnbauten, in denen vor allem ältere Menschen leben sollen. Sie haben sich seit ihrer Einführung Anfang 2010 zu einem bewährten und anerkannten Planungsstandard entwickelt.

Bei der Verwendung der Planungsrichtlinien (Ausgabe 2014) haben sich Präzisierungen als notwendig erwiesen. Diese sind in einem separaten Dokument erklärt (Download, siehe Sidebar).

Die minimale Anforderungen in den Planungsrichtlinien sind in rot unterstrichen und müssen alle umgesetzt werden, wenn ein altersgerechtes Wohngebäude geplant wird, bzw. sie müssen erfüllt sein, wenn Wohnungen oder Gebäude als «altersgerechte Wohnung», «Alterswohnung», «Seniorenwohnung», «Alterssiedlung», «Mehrgenerationenhaus» oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden.

Die erhöhten Anforderungen sind in blau unterstrichen und können zusätzlich zu den minimalen Angaben umgesetzt werden. Werden alle Massnahmen umgesetzt, eignen sich solche Wohnungen mit Einschränkungen auch für Pflegewohngruppen.

Die konsequente Umsetzung der Anforderungen garantiert Investoren und Bauherren, dass sie eine sozial nachhaltige, generationen- und altersgerechte Immobilie erhalten. Wohnungsinteressenten bietet eine nach diesen Prinzipien geplante Wohnbaute die Sicherheit, dass sie auch beim Auftreten von Altersbeschwerden möglichst lange unabhängig und sicher wohnen bleiben können. Nicht gültig, weil zu wenig weitreichend, sind diese Planungsrichtlinien für den Bau von Heimen und vergleichbaren Einrichtungen. Hier gelten nochmals weitergehende Anforderungen.

Als ergänzendes Dokument zur Richtlinie existiert die Checkliste «Altersgerechte Wohnbauten». Sie bietet einen kompakten Überblick über alle in der Richtlinie genannten Planungsanforderungen.

Es empfiehlt sich, bei allen Projekten, die altersgerecht ausgeführt werden sollen, die kantonalen Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen oder eine andere qualifizierte Fachstelle beizuziehen.

Mit Bundeshilfe geförderten, altersgerecht gestalteten Wohnbauten

Im Merkblatt «Gestaltung von altersgerechten Wohnbauten» vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) ist folgendes festgelegt: «Für mit Bundeshilfe geförderte, altersgerecht geplante Wohnbauten gelten die Anforderungen gemäss den Kapiteln 9 und 10 der Norm SIA 500, wobei auch die mit „vorzugsweise*“ umschriebenen Anforderungen zwingend erfüllt werden müssen. Mit „bedingt zulässig*“ gekennzeichnete Anforderungen sind nicht zulässig».

 

Stand am 15.04.2019

      Bauten mit erhöhten Anforderungen: Alters- / Pflegezentren, Altersgerechte Wohnungen und Pflegewohngruppen. Publikationsarten: Richtlinien.