Die Richtlinien «Hörbehindertengerechtes Bauen» stellen eine Bau- und Technikgrundlage für Hochbauten und die dazugehörigen Aussenräume dar.

Richtlinien Hörbehindertengerechtes BauenIn der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» sind Mindestanforderungen für Höranlagen unter der Ziff. 7.8 und im Anhang F festgelegt. Die 2014 von der Schweizer Fachstelle publizierten Richtlinien «Hörbehindertengerechtes Bauen» erläutern die normativen Anforderungen und geben einen Überblick über weitere Aspekte, welche für hörbehindertengerechte Bauten von Bedeutung sind. Die folgenden sechs Grundanforderungen sind zu erfüllen:

  • Einfach erfassbare räumliche Gliederung von Bauten und Anlagen, um die Orientierung und Sicherheit zu unterstützen,
  • Visualisierung von akustischen Informationen gemäss dem «Zwei-Sinne-Prinzip»,
  • Gute Lichtverhältnisse für auf visueller Basis vermittelte Kommunikation (Gestik, Mimik, Sprechbewegungen),
  • Gute raumakustische Verhältnisse für die sprachliche Kommunikation,
  • Beschallungsanlagen mit guter Sprachverständlichkeit,
  • Höranlagen für Hörgeräte- und Implantat-Tragende.

Die Richtlinien sind auf Deutsch und Französisch als pdf und auch als Druckausgabe erhältlich.