Nahaufnahme Rollstuhl auf Pflastersteinen
Pflästerungen, insbesondere bruchraue Natursteinpflästerungen sind aufgrund ihrer Unebenheiten für Personen mit Rollstuhl, Rollator, Gehbehinderung oder weissem Stock ungeeignet.

Die Ebenheit von Belägen ist entscheidend für die Befahrbarkeit mit Hilfsmitteln, die Trittsicherheit beim Gehen und darüber, ob der weisse Stock an Unebenheiten hängenbleiben kann. Pflasterungen sind aufgrund des hohen Fugenanteils grundsätzlich eher uneben. Natursteinpflästerungen mit spaltrauen Sicht und Seitenflächen stellen für viele Personen ein hohes, teils unüberwindbares Hindernis dar.

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» bewertet die Eignung von Natursteinpflästerungen (Anh. Ziff. 12.1, Tab.2):

  • Aufgrund ihrer Unebenheiten sind spaltraue Naturstein-Pflästerungen für Gehflächen nicht geeignet (Anh. Ziff. 12.2).
  • Auf Hauptwegen sind spaltraue Naturstein-Pflästerungen generell nicht einzusetzen, auf übrigen Gehflächen dürfen sie nach Norm für Wegstrecken von bis ca. 20 m Länge ausnahmsweise angewendet werden, vorausgesetzt die Ebenheit wird durch hohe Verlegegenauigkeit, Bogenpflästerung, möglichst kleine, sortierte Pflastersteine und schmale Fugen optimiert (Anh. Ziff. 12.2).
  • Maschinell bearbeitete Naturstein-Pflästerungen, d.h. mit gestockten, gestrahlten oder geflammten Oberflächen, sind gemäss Norm für Hauptwege bedingt geeignet. Für übrige Gehflächen werden sie als geeignet bewertet. Dies setzt allerdings voraus, dass eine hohe Verlegegenauigkeit erfüllt wird und die Verlegeart, die Steingrösse und die Oberflächenbeschaffenheit eine möglichst ebene Fläche gewährleisten (Anh. Ziff. 12.2).

Maschinell bearbeitete Naturstein-Pflästerungen

Bei maschinell bearbeiteten Natursteinpflästerungen müssen bei der Ausschreibung hohe Qualitätsanforderungen eingefordert und bei der Ausführung erfüllt werden. Die nach SN EN 1342 «Pflastersteine aus Naturstein für Aussenbereiche» und Norm SN 640 480 «Pflästerungen; Konzeption, Dimensionierung, Anforderungen, Ausführung» geltenden Toleranzen sind auf folgende Werte zu begrenzen (Anh. Ziff. 12.2):

  • Abweichungen auf den Sichtflächen ≤ 3 mm,
  • Fugenbreiten nach Möglichkeit ≤ 8 mm.
  • Um Fugenbreiten von max. 8 mm auszuführen sind Seitenflächen so zu bearbeiten, dass sie den Grundriss der Sichtfläche möglichst wenig überragen und es sind möglichst keine oder minimale Fasen anzuwenden.
  • Eine sorgfältige Fugenfüllung und ein regelmässiger Unterhalt der Fugen ist sowohl bei ungebundener wie auch bei gebundener Bauweise erforderlich.
  • Am besten geeignet sind Bogenpflästerung, Kreispflästerung oder schiefwinklige Reihenpflästerung, damit die Fugen nicht quer zur Gehrichtung verlaufen.

Weitere Informationen: Bodenpflästerungen in der Innenstadt von Basel, Geographisches Institut der Stadt Basel, Band 24, 2003

      Verkehrsraum: Begegnungszonen, Fuss-Radwege, Fussgängerzonen / Plätze, Fusswege und Strassen. Freizeit- und Grünanlagen: Friedhöfe und Park- / Grünräume. Themen Fachinformationen: Bodenbeläge und Natursteinpflästerungen.