Holzsteg über Sumpfgebiet mit Wanderin im Rollstuhl
Wege die ausschliesslich als Wanderwege genutzt werden zählen nicht zum hindernisfreien Verkehrsraum. Signalisierte Rollstuhlwanderwege müssen je nach Anspruchsniveau unterschiedliche Anforderungen erfüllen.

Wege, welche ausschliesslich als Wander-, Bergwander-, und Alpinwanderwege genutzt werden, fallen nicht in den Geltungsbereich der SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum». Fusswege im Siedlungsraum haben in der Regel auch eine alltägliche Verbindungsfunktion auch wenn sie zum Inventar der Wanderwege zählen.

Die Nutzung von Wanderwegen durch Menschen mit Behinderung setzt voraus, dass verlässliche Informationen über deren Beschaffenheit verfügbar sind. Als Rollstuhlwanderwege signalisierte Wanderrouten erfüllen die Grundvoraussetzungen für ein hindernisfreies Befahren mit Rollstühlen. Die Publikation «Signalisation wandernaher Angebote», herausgegeben von Schweizer Wanderwege, 2008,  führt in Kapitel 3 die Anforderungen für drei unterschiedliche Anspruchniveaus auf, welche wie bei Skipisten mit „blau“, „rot“ und „schwarz“ signalisiert werden.

Grundvoraussetzungen

Hindernisse

  • Auf der Wegbreite dürfen bis auf 2.10 m Höhe keine Gegenstände und Pflanzen hineinragen
  • Keine Drehkreuze
  • Offene Spalten bei Entwässerungsrinnen max. 50 mm breit
  • Tore wenn möglich vermeiden. Wo unvermeidbar:
    – Mit wenig Kraftaufwand bedienbar
    – Bedienungshöhe max. 1.10 m
    – min. 0.60 m breite Freifläche neben dem Flügel auf der Seite des Drückers

Kurvenradien

  • Aussenradius von Kurven min. 1.90 m
  • In engen Kurven Wegbreite min. 1.20 m

Sicherheit

  • Bei Wegführungen mit Absturzgefahr muss der Weg entweder mindestens 1.80 m breit sein
  • oder mit einer Absturzsicherung versehen sein, welche im Minimum auf der Höhe von 30 bis 40 cm ab Boden wirksam ist (darf vom Rollstuhl weder über- noch unterfahren werden können).

Zusätzliche Anforderungen nach Anspruchsniveaus

Die Anspruchsniveaus leicht (blau), mittel (rot) und schwer (schwarz) sollen den Benutzern aufzeigen, mit welchen Verhältnissen sie zu rechnen haben und welche Anforderungen zu bewältigen sind.

Die Kriterien zur Beurteilung des Anspruchsniveaus sind:

  • Längsneigung (Steigung/Gefälle)
  • Querneigung
  • Breite des Weges
  • Bodenbeschaffenheit

Es müssen sämtliche Kriterien einer Kategorie erfüllt sein. Wenn ein einziges Kriterium nicht erfüllt ist, fällt die Route in das nächstschwierigere Anspruchsniveau, oder sie ist nicht als Rollstuhlwanderweg geeignet.

Krietrium leicht (blau)mittel (rot)schwer (schwarz)
Längsneigung
  • mehrheitlich ohne
  • Neigung max. 8%
  • mehrheitlich: < 6%
  • Neigung: max. 12%
  • mehrheitlich: < 12%
  • Neigung: max. 20%
Querneigung
  • mehrheitlich ohne
  • Neigung: max. 4%
  • mehrheitlich gering
  • Neigung:max. 6%
  • mehrheitlich gering
  • Neigung: max. 10%
Wegbreiten
  • min. 1.80 m
  • Engpässe überblickbar, min. 0.80 m
  • min. 1.20
  • Engpässe: überblickbar, min. 0.80 m
  • Ausweichstellen: min. 1.50 m breit, 4.0 m lang
  • min. 1.0 m
  • in engen Kurven: min. 1.2 m
  • Engpässe: min. 0.80 m
  • Ausweichstellen min. 1.50 m breit, 2.0 m lang
Bodenbeschaffenheit
  • eben, stabil, ohne Stufen; Absätze bis 30 mm in der Ebene zulässig
  • geeignete Beläge:
    – Asphalt, Beton
    – Platten, Pflastersteine maschinell bearbeitet, geschlossene Fugen oder offene Fugen max. 10 mm breit
    – Bretterbeläge mit max. 10 mm breiten Fugen 
    – wassergebundene Naturbeläge
  • eben, stabil, ohne Stufen; Absätze bis 50 mm in der Ebene zulässig
  • geeignete Beläge:
    – Asphalt, Beton
    – Platten, Pflastersteine maschinell bearbeitet, mit max. 10 mm breiten Fugen 
    – Bretterbeläge mit max. 10 mm breiten Fugen
    – wassergebundene Naturbeläge
  • eben, stabil, ohne Stufen; einzelne Absätze bis 70 mm zulässig
  • geeignete Beläge:
    – Asphalt, Beton
    – Platten, Pflastersteine maschinell bearbeitet, offene Fugen längs max. 10 mm, quer max. 30 mm
    – Bretterbeläge mit offene Fugen längs max. 10 mm, quer max. 30 mm
    – wassergebundene Naturbeläge, offene Fugen längs max. 10 mm, quer max. 30 mm

 

Stand 28.09.2018