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Merkblatt 124 «Taktil-visuelle Markierungsprodukte»

Der Einsatz taktil-visueller Markierung erfolgt nach den Grundsätzen und Schutzzielen, die in den Normen SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» und SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» aufgeführt sind. Die Ausgestaltung taktik-visueller Markierungen ist in der VSS-Norm 40 852 «Taktil-visuelle Markierungen» geregelt. Grundsätze

Artikel «Kleine Reportage aus Israel» (1997)

„Dieser Bericht stammt aus der Feder unserer versierten Übersetzerin Gudette Shapira. Seit Jahren für unsere Textübertragungen ins Französische zuständig, fallen ihr auch in den Ferien bauliche Lösungen auf, die nicht nur behinderten Menschen das Leben erleichtern.“   Der Artikel aus dem bulletin

Artikel «Kultur ohne Barrieren: Internationaler Kongress» (1997)

„Im Herbst 1996 konnte Hans-Jörg Arnold, cand. arch. ETH, als Vertreter der Schweizerischen Fachstelle, mit einem kleinen Referat an einer EU-Tagung zum Behindertengerechten Bauen teilnehmen. Er ist selber Rollstuhlfahrer und war als Praktikant im Rahmen seines Studiums für die Fachstelle tätig. Neben

Artikel «Die Kunst diskriminierender Architektur» (2005)

„Unter dem Gesichtspunkt «Gestaltungsqualitäten» werden BürgerInnen mit Behinderung auch heutzutage immer wieder aufs Neue ausgegrenzt oder benachteiligt. Hier zwei aktuelle Beispiele. Die behindertengerechte Gestaltung von Bauten und Anlagen steht oft in Konkurrenz zu entgegengesetzten Interessen. Bei der Güterabwägung zwischen Behindertengerechtigkeit und so genannten Sachzwängen wie

Artikel «Kulturbauten hindernisfrei neu- und umbauen» (2018)

Der Zugang zu kulturellen Angeboten, Aktivitäten und Veranstaltungen muss für alle Menschen gleichberechtigt gewährleistet werden – die baulichen Anforderungen sind geregelt.  Kulturbauten weisen häufig verschiedenste Hindernisse auf, welche den Zugang für Menschen mit einem Rollstuhl oft gänzlich verwehren. Sie befinden

Artikel «Alles im Griff in der Toilette?» (2000)

„Ein Klappgriff und ein Winkelgriff gehören zur Grundausstattung eines öffentlich zugänglichen Behinderten-WCs. Weil sie vor allem Mobilitätsbehinderten die selbstständige Benutzung des Klosetts ermöglichen sollen, müssen sie sich unmittelbar neben der Klosettschüssel befinden. Über die genauen Masse gibt die Norm SN 521 500 Auskunft. In besonderen Fällen kann auch eine Boden-Deckenstange

bulletin Nr. 61 / 2018 – «Am Kulturleben hindernisfrei teilhaben»

Die Themen im Überblick: Kulturbauten hindernisfrei neu- und umbauen Rollstuhl-Parkplätze im Wohnungsbau Mitteilungen: Merkblatt 026 «Treppen», Team der Fachstelle und Mutationen bei den Beratungsstellen Kolumne: Gil Meyland, Meister seines Schicksal

Ausstattung rollstuhlgerechter Toiletten

Die Anforderungen an rollstuhlgerechte Toiletten in öffentlich zugänglichen Bauten werden in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» unter der Ziff. 7.2 sowie im Anhang E.1 festgelegt. Rollstuhlgerechte Toiletten gelten als spezifische Einrichtungen des Typ A, welche vorwiegend oder ausschliesslich von Personen mit Behinderung benutzt werden

Artikel «Die 11 häufigsten Fragen zum WC» (1999)

Die Artikel-Serie, zusammengefasst im Info Spezial, Ausgabe Dezember 1998 gibt Antworten auf die Häufigsten Fragen zur rollstuhlgerechten WC-Räumen und Anlagen: Grundrisse Unterschiede nach Gebäudekategorien Tür Lavabo WC-Schüssel Sitzhöhe Haltegriffe Spiegel Wickeltisch Notrufanlagen Urinale   Die Sonderausgabe des Bulletins vom Mai

Alarmierung und Evakuierung

Die Schweizerischen Brandschutz-Vorschiften des VKF enthalten nur sehr rudimentäre Vorgaben zur Alarmierung und Evakuierung für Menschen mit Behinderungen. Für die Planung von Bauten und Anlagen finden sich einige grundsätzliche Anforderungen im Kapitel 8 der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten». VKF Brandschutz-Vorschriften und BehiG Die Brandschutz-Norm der