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Richtlinien «Strassen – Wege – Plätze» 2024

Die 2003 von der Schweizer Fachstelle als erster umfassender Anforderungskatalog für den öffentlichen Raum publizierten Richtlinien sind im Januar 2024 in einer zweiten, überarbeiteten Auflage neu erschienen. Sie wurden an den aktuellen Stand des Wissens und die geltenden Normen angepasst.

Artikel «Test von Trottoir- und Randabschlüssen» (2003)

„Seit 1988 müssen gemäss der Norm SN 521 500 «Behindertengerechtes Bauen» Fussgänger- und Fahrbereiche überall durch eine Absatz getrennt werden. Für Trottoirabsenkungen legte die Norm als Kompromiss zwischen den Bedürfnissen sehbehinderter und gehbehinderter Personen eine Absatzhöhe von 30 mm fest. In der Praxis musste

Artikel «Schranken und Schikanen» (2003)

„Die Anforderungen an die Rollstuhlgängigkeit bei Schranken und Schikanen sind in den Richtlinien «Strassen – Wege – Plätze», welche die Fachstelle Anfang 2003 publizierte ausführlich beschrieben. Eine Korrekurt der Formel für das Berechnen der minimalen Durchfahrtsbreiten nehmen wir zum Anlass, auf das Thema

Artikel «Sicherheit durch Randabschlüsse» (2007)

„Die strassenverkehrsrechtliche Bedeutung von Trottoir- und Randabschlüssen für Menschen mit Sehbehinderung wird von der Verkehrsplanung oft missachtet. Der Trend, in verkehrsberuhigten Zonen auf ertastbare Abgrenzungen zu verzichten, widerspricht den gesetzlichen Vorgaben und den Anforderungen an Sicherheit und Orientierung.“   Der Artikel aus dem bulletin Nr. 46 /

Artikel «Sicherheit für Sehbehinderte: Erfolg vor Bundesgericht» (2010)

„Das Tiefbauamt der Stadt Zürich weigerte sich über Jahre, Strassenanlagen sehbehindertengerecht gemäss Normen und Richtlinien zu bauen! Jetzt hat das Bundesgericht einer Einsprache der Fachsteile nach BehiG Recht gegeben. Das Bundesgericht stützt die Forderung nach einer taktilen Trennung zwischen Fussgängerbereich und Fahrbahn gemäss Norm als wesentliche Grundanforderung für

Signalisation wandernaher Angebote

Rollstuhlwanderwege sind signalisierte Verbindungen für Rollstuhlfahrer, welche vorwiegend der Erholung dienen und die Grundvoraussetzungen für ein hindernisfreies Befahren mit Rollstühlen erfüllen. Die Publikation «Signalisation wandernaher Angebote», herausgegeben von Schweizer Wanderwege, 2008,  führt in Kapitel 3 die Anforderungen an Rollstuhlwanderwege auf. Die Kriterien

Merkblatt 117 «Trottoirüberfahrten»

Das Merkblatt 17, Stand 2010 ist ein Entwurf für ein Merkblatt, welches die Anforderungen an Trottoirüberfahrten aus der Sicht von Menschen mit Behinderung darlegt. Es diente als Basis für die Interessenvertretung bei der Entwicklung der VSS Normen SNR 640 242

Forschungsbericht «Bodenpflästerungen in der Innenstadt von Basel»

Die Studie „Bodenpflästerungen in der Innenstadt von Basel“ untersucht, welche Massnahmen der Strassenraumgestaltung als notwendig erachtet werden, um die Innenstadt für alle Anspruchsgruppen als selbständig erlebbar, d.h. begehbar/erfahrbar zu machen. Die Studie fokussiert auf die Allgemeinbevölkerung und stützt sich auf

Natursteinpflästerung

Die Ebenheit von Belägen ist entscheidend für die Befahrbarkeit mit Hilfsmitteln, die Trittsicherheit beim Gehen und darüber, ob der weisse Stock an Unebenheiten hängenbleiben kann. Pflasterungen sind aufgrund des hohen Fugenanteils grundsätzlich eher uneben. Natursteinpflästerungen mit spaltrauen Sicht und Seitenflächen stellen

Schikanen

Schikanen sind auf Fusswegen grundsätzlich zu vermeiden. Wo sie aus Gründen der Sicherheit erforderlich sind, z.B. bei Gleisquerungen ohne Bahnschranken, muss die Durchfahrt gemäss Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» auch mit Fahrhilfen für den Aussenraum gewährleistet sein (Ziff. 22). Damit Schikanen