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Aktuell

«Merkblatt 122» zum Thema behindertengerechte Wertstoffsammelstellen erschienen!

Wertstoffsammelstellen sollen für alle nutzbar sein. Für die Erstellung von hindernisfreien Wertstoffsammelstellen müssen deshalb die Sammelbehälter, sowie der Zugang und die gesamte Fläche der Sammelstelle hindernisfrei gestaltet werden.

Je nach Art und Bedienung der Sammelbehälter, sind die Anforderungen an die Positionierung der Manövrierflächen und an die Bedienelemente unterschiedlich. Damit sehbehinderte Personen die Sammelbehälter identifizieren können, sind ausserdem kontrastreiche Reliefbezeichnungen so zu platzieren, dass sie gut sichtbar und abtastbar sind, und trotzdem möglichst wenig verschmutzen. Das Merkblatt 122 «Wertstoffsammelstellen. Rollstuhl- und Sehbehindertengerechte Ausführung und Beschriftung» der Schweizer Fachstelle definiert endlich den Standard zur hindernisfreien Gestaltung der Beschriftungen, sowie zu den nötigen Manövrierflächen und Bedienelementen.

    Revidierte Webseite der Schweizer Fachstelle

    Seit kurzem steht unsere frisch überarbeitete Webseite online zur Verfügung, die Adresse bleibt wie gewohnt www.hindernisfreie-architektur.ch. Die auf den ersten Blick sichtbaren Änderungen halten sich in Grenzen, beim genaueren Hinschauen und im Hintergrund ist jedoch vieles neu. Die Seite soll es nun allen Benutzern ermöglichen, Beiträge, Informationen und Publikationen schneller zu finden.

    Die Menge an Beiträgen und Publikationen auf unserer Webseite ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Um sich auf der Plattform auch weiterhin zurechtzufinden und die gesuchten Inhalte herauszufiltern, wurden ein paar strukturelle Anpassungen dringend notwendig. Die Mitarbeiter der Schweizer Fachstelle waren in den letzten Tagen intensiv damit beschäftigt, unsere Webinhalte aufzuarbeiten, zu sortieren und an die neue Seite anzupassen, so dass alles für den Relaunch bereit war. Nun freuen wir uns, die neue Webseite Seite mit verbesserter Navigation und leicht verändertem Design zu präsentieren.
    Das Ziel der neuen Seite soll eine möglichst klare und verständliche Benutzerführung sein, so dass sich alle Benutzer auf der Seite schnell zurechtfinden und mit wenigen Klicks die gesuchten Informationen erhalten. 
    Die neuen Auswahlkategorien und Filterfunktionen nach Nutzungsart und Themen, respektive Rechtsebene und Erlass machen es allen Benutzern möglich, schnell an die gewünschten Informationen zu gelangen. Für die Suche nach einem bestimmten Dokument steht eine verbesserte Suchfunktion zur Verfügung.

      Hindernisfreie Gehflächen

      Das Merkblatt 118 «Hindernisfreie Gehflächen» wurde nach den neusten Erkenntnissen revidiert und an die Vorgaben der VSS-Norm 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» angepasst. Es zeigt, wie Möblierungs- und Ausstattungselemente aufgestellt und gestaltet sein müssen, damit sie kein Hindernis und keine Gefährdung für Menschen mit Behinderung darstellen.

      Das Merkblatt 118 «Hindernisfreie Gehflächen» lässt sich als Planungshilfe im öffentlichen Raum ebenso anwenden wie in Aussenanlagen von Bauten oder einer Shopping-Mall. Es illustriert die Anforderungen an Durchfahrbreiten ebenso wie an den Lichtraum, die Ertastbarkeit und die visuelle Kennzeichnung von Hindernissen und Bauabschrankungen.

      Titelseite Merkblatt 1Hindernisfreie Gehflächen

        «Design for all in der Architekturlehre»

        Anlässlich des Symposiums am 1. Dezember 2021 haben sich Praktizierende, Dozierende und Modulverantwortliche Schweizer Hochschulen mit den Herausforderungen, eine hindernisfreie Architektur als Lehrinhalt zu verankern, befasst. Die Ergebnisse zeigen Handlungsbedarf - wir bleiben dran!

        Am Symposium vom 1. Dezember im Zollhaus waren mehrere Hochschulen und Fachhochschulen vertreten. Beeindruckende Referate regten die Diskussion an und boten eine breite Grundlage, um über die Möglichkeiten zu diskutieren, wie künftigen Architekturstudierenden Design for all nähergebracht werden kann. 

        Moderation und Ergebnissicherung stellte Dr. Barbara Häring sicher. Die Referate und eine Zusammenfassung der Erkenntnisse finden sie im Tagungsbeitrag Symposium «Design for all in der Architekturlehre»

        Ausschnitt_Präsentation-Zimmermann

          Neu publiziert im Dezember 2021

          Kurz vor Jahresende finalisiert und online publiziert wurden das
          Merkblatt 031 «Fenstertürschwellen; Rollstuhlgerechte Ausführung» und das Merkblatt 115 «Fussgänger-Lichtsignalanlagen; taktile und akustische Signale»

          Merkblatt 031 «Fenstertürschwellen»

          Im November 2021 wurde die neue Version der Norm SIA 271 «Abdichtung von Hochbauten» publiziert. Damit entspricht die Norm nach langer Diskussion endlich dem aktuellen Stand des Wissens und die Fachstelle konnte ihr Merkblatt 031 «Fenstertürschwellen; Rollstuhlgerechte Ausführung» nun definitiv und gestützt auf die geltende Norm publizieren.

          Merkblatt 115 «Fussgänger-Lichtsignale»

          Im Oktober 2020 hat der VSS die neue Norm 40 836-1 «Lichtsignalanlagen; Taktile und akustische Zusatzeinrichtungen» publiziert, an deren Entstehung die Schweizer Fachstelle und ihre nationale Fachkommission für blinden- und sehbehindertengerechtes Bauen intensiv mitgewirkt hatten. Neu eingeführt wurde mit der Norm das akustische Übergangssignal, das Menschen mit Sehbehinderung das Ende der Grünzeit signalisiert und so lange ertönt, bis das orange Licht erlischt und die Ampel für die Fussgänger auf Rot schaltet.

          Das komplett überarbeitete Merkblatt 115 «Fussgänger-Lichtsignale; Taktile und akustische Signale», Ausgabe Dezember 2021 erläutert die Anforderungen aus Sicht der Nutzenden und unterstützt Menschen mit Sehbehinderung, deren Interessenvertretungen und die Zuständigen in den Kantonen und Gemeinden bei der korrekten Umsetzung der taktilen und akustischen Signale.  

          Publikationen Dezember 2021

            Jubiläumswettbewerb 2021: Gewinnerprojekte gekürt

            Ende Oktober 2021 haben wir im Architekturforum Zürich im Rahmen der Veranstaltung «40 Jahre Engagement für eine bessere Gesellschaft» die Gewinnerprojekte unseres Jubiläumswettbewerbs einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Geehrt wurden vier vorbildlich gestaltete hindernisfreie Hauseingänge für unterschiedliche - alles geschützte - Gebäude.

            Nachdem Eva Schmidt als Fachstelleleiterin den Abend mit einem spannenden Rückblick in die Anfänge der Schweizer Fachstelle eröffnete und in die wichtigsten Kriterien für ein «Design for all» einführte, wurde es im zweiten Teil des Abends festlich: Während der Preisverleihung und unter Anwesenheit aller Jurymitglieder wurden die ausgewählten Projekte mit einer Auszeichnung gewürdigt. Von fast 30 Eingaben – die uns sehr gefreut haben – kamen 23 in die engere Wahl. Ausgezeichnet wurden gestalterisch gute, ganzheitliche Ansätze mit praxisgerechten Lösungen, die eine hohe Nutzungsqualität aufweisen. Lesen Sie den ganzen Bericht zum Jubiläumsanlass im Architekturforum Zürich

              15.10.2021 – TAG DES WEISSEN STOCKS

              Wussten Sie, dass Entwässerungsrinnen, Trottoir-Randabschlüsse, Belagswechsel und andere bauliche Elemente absichtlich in die öffentliche Architektur integriert werden? Dass diese als «natürliches» Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen dienen? Vielen von uns ist das kaum bewusst.

              Anlässlich des internationalen Tags des Weissen Stockes wollen wir nebst den weissen Leitlinien vor allem auch die Führungs- und Trennelemente in gebauten Umgebungen betonen, die sehbehinderte und blinde Fussgängerinnen und Fussgänger zu Orientierungszwecken nutzen, wenn vor Ort keine Leitlinien vorhanden sind, denn diese werden nur subsidiär eingesetzt!

              Für weitere Informationen lesen Sie das beiliegende Dokument.

               

              Merkblatt 121 «Relief- und Brailleschrift» überarbeitet

              Das aktualisierte Merkblatt listet die Anforderungen an Reliefschriften und ertastbare Piktogramme tabellarisch nach Einsatzorten und bietet einen Überblick über Hersteller und Bezugsquellen.

              Seit Juli 2021 liegt das Merkblatt 121 überarbeitet und mit wichtigen Elementen ergänzt vor. Die Norm SIA 500 unterscheidet zwischen visuellen Beschriftungen, die auch ertastet werden können, und taktilen Reliefschriften, die ergänzend zu visuellen Informationen etwa am Handlauf angebracht werden. Für Letztere macht sie genaue Vorgaben an Schriftgrösse, Reliefprofil, Schriftstil und Spationierung, damit sie gut ertastet werden können, verlangt jedoch keinen visuellen Kontrast. Die Erfahrung zeigt aber, dass ein visueller Kontrast auch an Handlaufschildern extrem hilfreich ist. Der Grund dafür ist einfach: Visuelle Informationen, etwa die Gleisnummerierung auf dem Bahnsteig, sind für Menschen mit Sehbehinderung oft zu weit entfernt oder zu hoch angeordnet. An die taktilen Schilder kann man nahe herangehen und sie auch mit geringem Sehvermögen noch lesen, was viel schneller geht als das Abtasten. Deshalb empfiehlt die Fachstelle neu, Reliefschriften grundsätzlich immer auch mit visuellem Kontrast auszuführen.

              Seite 1 Merkblatt 121

                Neues Merkblatt 150 «Rollstuhlgerechte Ladeplätze»

                Bei der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge muss bezüglich Dimensionierung, Ausstattung und Nutzung ein chancengleicher Zugang für Rollstuhlfahrende gewährleistet sein.



                Gestützt auf das Klimaziel des Bundes wird der Umstieg auf Elektromobilität in der ganzen Schweiz gefördert, die Infrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen befindet sich im Aufbau. Auch bei Personen mit Rollstuhl sind Elektrofahrzeuge sehr beliebt, da diese diverse Annehmlichkeiten wie zum Beispiel selbst öffnende Türen oder sprachgesteuerte Features bieten können. Gerade deshalb ist es unabdingbar, dass Ladeplätze, die öffentlich angeboten werden, ohne Benachteiligung auch für Menschen mit Behinderung nutzbar sind. 

                Dieses Merkblatt unterstützt Planende und Betreiber bei der Wahl eines geeigneten Konzepts zur Planung und Umsetzung der Hindernisfreiheit. Auch vermittelt es den Bewilligungsbehörden wichtige Grundlagen zur Beurteilung von Baugesuchen.

                Licht in Alters-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen

                Erfahren Sie welche Anforderungen zu beachten sind, wenn Innenräume für Menschen mit Seheinschränkungen konzipiert werden, und welche Erkenntnisse aus Forschung und Praxis diesen zu Grunde liegen.


                Licht beeinflusst das Wohlbefinden. Wer aufgrund des Alters oder einer Sehbehinderung nicht optimal sieht, reagiert besonders empfindsam auf ungeeignete Beleuchtungssituationen. Für Alters-, Wohn und Pflegeeinrichtung gelten daher erhöhte Anforderungen an die Qualität der Beleuchtung.

                Die Anforderungen sind in den Richtlinien SLG 104 «Alters- und sehbehindertengerechte Beleuchtung» geregelt. Welche Erkenntnisse aus Forschung und Praxis diesen zu Grunde liegen wird in der neuen Broschüre «Licht in Alters-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen» anschaulich dargelegt und erläutert.

                Titelbild Richtlinien Licht in Alters-, Wohn- und Pflegeeinrichtunge