Bulletin 70 – Denk mal hindernisfrei – jetzt in der Oktoberausgabe.
Denkmalschutz und Hindernisfreiheit gemeinsam zu planen und dabei auch noch nachhaltige Lösungen zu realisieren, sollte sich nicht ausschliessen. Denn was nützt ein Denkmal das von immer weniger Menschen besucht und genutzt werden kann, weil es nicht auf die vielfältigen menschlichen Fähigkeiten fokussiert, sondern nur auf wenige?
Lasst uns historische Gebäude nicht als starre Monumente betrachten, sondern als lebendige Orte, die den Anforderungen der Zeit angepasst werden können! Erste Ideen, Fakten und Beispiele finden sich in der neuen Ausgabe unseres BULLETINS Nr. 70 «Denk mal hindernisfrei».
Hindernisfrei-anpassbare Wohnungen als Schlüssel für einen zukunftsfähigen Wohnungsmarkt
Standardmässig hindernisfrei-anpassbar gebaute Wohnungen sind für alle praktisch und komfortabel und in diesem Sinne gesellschaftlich nachhaltig. Auch hinsichtlich der soziodemografischen Entwicklung wird es zukünftig nicht genügen nur einen gewissen Prozentsatz der Wohnungen hindernisfrei-anpassbar zu erstellen. Es braucht flächendeckend Wohnungen, die von Grund auf so angelegt sind, dass sie für jeden besuchsgeeignet und zugänglich sind.
«Neue Wege im Wohnungsbau»
Fast zwanzig Jahre nach der Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) ziehen wir Bilanz betreffend die Umsetzung des hindernisfrei-anpassbaren Wohnungsbaus. Mit einer neuen Publikation möchten wir alle Beteiligten aufrütteln und zum Handeln aufrufen.
Um es vorwegzunehmen: Auch zwanzig Jahre nach Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes ist es um die Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen nicht gut bestellt. An Leitlinien und Konzepten mangelt es nicht, was fehlt, sind Anreize und kohärente Rechtsgrundlagen. Weitere Gründe für die mangelnde Umsetzung des hindernisfrei – anpassbaren Wohnungsbaus sind aber auch Vorurteile und tradierte Vorstellungen, die bei Immobilieneigentümern, politisch Verantwortlichen und Architekturschaffenden leider immer noch sehr stark sind.
Die neue Publikation «Neue Wege im Wohnungsbau» hebt sich grafisch und inhaltlich von den Planungshilfen der Fachstelle ab und richtet sich nicht nur an Architektinnen und Architekten, sondern eben auch an Behörden und Verantwortliche im Immobilienbereich. Mit von uns zusammengetragenen Zahlen und Fakten, Erfahrungsberichten von direkt Betroffenen und konkreten Lösungsvorschlägen wollen wir das Bewusstsein für eine inklusive Bauweise schärfen und motivieren, das Konzept des hindernisfrei – anpassbaren Wohnungsbaus im Neu- und Umbau konsequent umzusetzen. Die Broschüre ist ab sofort in deutscher, französischer und italienischer Sprache digital und in gedruckter Form bei der Fachstelle erhältlich. Sie wird als Beilage zu Architektur- und Wohnzeitschriften in der deutschen, französischen und italienischen Schweiz einem breiten Publikum zugestellt.
Hier geht’s zum Download der Broschüre «Neue Wege im Wohnungsbau»:
Bulletin 69 – brandaktuell – Schwerpunkthemen im Heft sind Wohnungsbau und Raumakustik.
Können wir es uns leisten, Wohnraum zu erstellen, der uns am Wohnen hindert? Fakt ist: Der Wohnungsmarkt hinkt der steigenden Nachfrage nach hindernisfreien Wohnungen hinterher.
Hindernisfreier (Spiel) Raum ist Mehr-Raum für alle. Dazu haben wir im April 2023 unsere seit langem vergriffene Richtlinie zum Wohnungsbau neu aufgelegt. Im bulletin 69 stellen wir die Neuerungen der Richtlinie vor. Um es vorweg zu nehmen: Nur wenn die Chance genutzt wird und auch der Gebäudebestand in den kommenden Jahren an die darin formulierten Anforderungen angepasst wird, kann dem frappanten Defizit an anpassbarem Wohnraum, der trotz Neubauten klafft, zumindest entgegengewirkt werden.
Ausserdem widmen wir uns in dieser Ausgabe Menschen mit Hörbehinderung – und damit der grössten Gruppe von Menschen mit Behinderung. Wie die Erfahrungen seit Einführung der SIA 500 2009 zeigen, ist das Bewusstsein, dass viele Menschen auf Räume angewiesen sind, die akustisch gut gebaut und mit Höranlagen ausgerüstet sein müssen, gestiegen. Um die notwendigen Verbesserungen in der Raumakustik zu erzielen, müssen die Anforderungen in den Normen präzisiert werden. Dazu wird zurzeit die neue SIA Norm 181/1 erarbeitet. Die SIA 500 wird überarbeitet – ein Werkstattbericht.
Die Neuauflage der Richtlinie «Wohnungsbau, hindernisfrei – anpassbar» ist erschienen!
Planerinnen und Planer aufgepasst! Die Neuauflage der Richtlinie "Wohnungsbau hindernisfrei - anpassbar. Konzeption von Wohnbauten für alle Lebenslagen" ist ab sofort online und physisch verfügbar. Unter dem Motto "besser spät als nie" haben wir nach den Osterfeiertagen endlich unser aktuelles Herzensprojekt aus der Druckerei erhalten.
Die neue Ausgabe der Richtlinie vom März 2023 erscheint zu einem Zeitpunkt, in der sich die Dringlichkeit praxisnahe Lösungen aufzuzeigen und neue Denkanstösse zu liefern mehr als offenbart. Der Wohnraum der fehlt muss in Zukunft nicht bloss bezahlbar sein, sondern sich an unterschiedliche Lebenslagen hindernisfrei-adaptieren, sprich anpassen lassen. Denn, in den letzten Jahren wurden bei Weitem nicht genügend Wohnangebote geschaffen, um der steigenden Nachfrage der heute 1,8 Millionen Menschen mit Behinderung gerecht zu werden. Und – angesichts der zunehmend älter werdenden Bevölkerung wird der Anteil an Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen in der Schweiz noch grösser. 2050 wird er bereits einen Anteil von über 25% an der Gesamtbevölkerung erreichen.
Dass trotzdem unter „hindernisfreies Bauen“ im Wohnungswesen oft noch ein „besonderes“ Bauen für „besondere“ Menschen verstanden wird ist damit obsolet. Im Gegenteil, hindernisfrei-anpassbarer Wohnungsbau steht ganz im Zeichen einer nachhaltigen Wohnbaustrategie und ist ganz gewöhnlicher Wohnungsbau, der als neuer Standard gelten sollte – sowohl bei Neu- wie auch bei Umbauten.
WE MADE IT!
104%! Hurra! Es ist geschafft! Die Finanzierung der Kampagne «Wohnen für alle» ist gesichert! Die Spendenaktion ist am Wochenende erfolgreich zu Ende gegangen. Ein besonderes Dankeschön gilt unseren Unterstützer*innen!! Ohne Euch hätten wir das nicht geschafft! Nun können wir unsere Kräfte bündeln und die Kampagne zum fliegen bringen.
Kampagne «Wohnen für alle» lanciert!
Unterstützen Sie unsere Spendenkampagne auf wemakeit und helfen Sie uns, die Wohnsituation für Menschen mit Behinderungen endlich nachhaltig zu verbessern!
Auch zwanzig Jahre nach der Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes hat sich im Bereich des Wohnens wenig geändert. Menschen im Rollstuhl oder in besonderen Lebenslagen sind nach wie vor auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt und müssen meist in Heimen leben. Mit unserem Aktionsplan «Wohnen für alle» wollen wir die Akteure des Wohnungsbaus und der öffentlichen Hand dazu motivieren, das Konzept des hindernisfrei – anpassbaren Wohnungsbaus konsequent in die Praxis umzusetzen. Neben der aktuell erschienenen Publikation «Neue Wege im Wohnungsbau», mit der wir kritisch und fundiert auf den aktuellen Wohnungsmangel für Menschen mit Behinderung aufmerksam machen, lancieren wir im September die digitale Plattform «anpassbarer-wohnungsbau.ch». Damit wird erstmals ein digitaler Katalog mit guten Beispielen für hindernisfrei – anpassbare Neu- und Umbauten geschaffen, der insbesondere Architekturschaffende und Bauträger motiviert und inspiriert, Wohnraum für alle zu schaffen.
Für die Umsetzung unseres dringenden und ambitionierten Aktionsplans zählen wir auf Ihre Unterstützung! Noch bis zum 17. September haben Sie die Möglichkeit, über die Crowdfunding-Plattform wemakeit zu spenden. Vielen Dank!
Neuer Kurs an der ZHAW lässt Architekturstudierende «im Dunkeln tappen»
Welche Bedürfnisse haben Menschen mit einer Behinderung in Bezug zur Architektur? Und, wie kann man sich diese – schon im Entwurfsprozess – als Gestaltungsmöglichkeit zunutze machen?
Im Oktober 2022 fand zum ersten Mal ein Sensibilisierungskurs für Architekturstudierende an der ZHAW in Winterthur statt: mit vier Parcours, welche von Menschen mit einer Mobilitäts – und Sehbehinderung geführt wurden, einer 90-minütigen Vorlesung und einer regen Diskussionsrunde zur hindernisfreien Architektur, konnten sich über 80 Studierende ein ganz eigenes Bild zu den spezifischen Bedürfnissen von Sehbehinderten und Rollstuhlfahrern machen – die Ziele: das Bewusstsein unter angehenden Bauverantwortlichen zu fördern und dazu zu animieren, sich gezielt mit den Nutzerbedürfnissen bei einer Bauaufgabe im Sinne des Design for all auseinanderzusetzen. Der Kurs wurde von der Schweizer Fachstelle organisiert – ein Pilotprojekt mit Erfolg und Nachahmungspotential.
Es braucht die richtigen Anreize, Lobbying und Aktionen – dringend!
Die Beratungsstelle NOW Hindernisfrei Bauen Nid- & Obwalden feierte im September 2022 ihr 26-jähriges Bestehen. Nach über 2000 Beratungsfällen und einem Rucksack an Erfahrungen, war es an der Zeit Bilanz zu ziehen.
Knapp 40 Persönlichkeiten aus Politik, Bau, Gemeinden, Kanton sowie aus verschiedenen Organisationen aus den Bereichen Behinderung und Senioren lauschten dem Podium. Wie hindernisfrei sind die beiden Kantone heute? Können sie überhaupt barrierefrei werden? Das Bewusststein für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist in den letzten Jahren gestiegen – es wurde viel erreicht, zum Beispiel ist viel Grundlagenwissen in Normen eingeflossen. Dennoch gibt es auch weiterhin offene Baustellen. Viele Bereiche, die das Leben von Menschen mit Behinderung betreffen, fallen in die Zuständigkeit der Kantone beziehungsweise der Gemeinden. In Obwalden stammt das Baugesetz von 1994 und geht betreffend barrierefreies Bauen weniger weit als das Bundesrecht – damit ist es quasi bundesrechtswidrig. mehr dazu im Artikel «Es braucht die richtigen Anreize, Lobbying und Aktionen – dringend!»
«Merkblatt 122» zum Thema behindertengerechte Wertstoffsammelstellen erschienen!
Wertstoffsammelstellen sollen für alle nutzbar sein. Für die Erstellung von hindernisfreien Wertstoffsammelstellen müssen deshalb die Sammelbehälter, sowie der Zugang und die gesamte Fläche der Sammelstelle hindernisfrei gestaltet werden.
Je nach Art und Bedienung der Sammelbehälter, sind die Anforderungen an die Positionierung der Manövrierflächen und an die Bedienelemente unterschiedlich. Damit sehbehinderte Personen die Sammelbehälter identifizieren können, sind ausserdem kontrastreiche Reliefbezeichnungen so zu platzieren, dass sie gut sichtbar und abtastbar sind, und trotzdem möglichst wenig verschmutzen. Das Merkblatt 122 «Wertstoffsammelstellen. Rollstuhl- und Sehbehindertengerechte Ausführung und Beschriftung» der Schweizer Fachstelle definiert endlich den Standard zur hindernisfreien Gestaltung der Beschriftungen, sowie zu den nötigen Manövrierflächen und Bedienelementen.