Aktuell
Schön, dass Sie da sind!
Willkommen auf der neuen Website der Schweizer Fachstelle – kompetent wie gewohnt, jetzt in frischem Auftritt. Ihre erste Adresse für fundiertes Wissen rund um hindernisfreie Architektur – praxisnah, wissenschaftlich fundiert und getragen von langjähriger Erfahrung.
Alle Links sollten wie gewohnt funktionieren und Sie sicher ans Ziel führen. Falls dennoch etwas nicht wie erwartet klappt, freuen wir uns über eine kurze Nachricht an: fachstelle@hindernisfreie-architektur.ch
Hindernisfreiheit ist Haltung – und Bildung ist ihr Fundament
In unserer aktuellen Herbstausgabe des bulletins widmen wir uns der Bildung für Hindernisfreiheit. Besonders in der Architekturlehre sehen wir grosses Potenzial: Hindernisfreiheit muss zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Ausbildung werden – technisch wie auch qualitativ, als gesellschaftlich verankerte Werthaltung. Die ETH Zürich geht dabei mit gutem Beispiel voran.
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Neue Richtlinien «Design for all» und «Hotels»!
Entdecken Sie unsere Richtlinien «Design for all» und «Hotels». Die ersten beiden Broschüren der vierteiligen Richtlinie für hindernisfreies Design in Hotels, Restaurants und Ferienwohnungen sind frisch aus der Druckerei und können bei uns bezogen werden.
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Der Jahresbericht 2024 ist da.
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«A future for whose past?»
Fünfzig Jahre nach dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 stellt die Publikation «A future for whose past?» eine zentrale Frage: Inwieweit spiegelt das kulturelle Erbe heute die gesellschaftliche Vielfalt wider? Mittendrin: der Beitrag der Fachstelle mit dem Titel «Anpassbarer Wohnungsbau: Daheim statt im Heim», der sich dem Brahmshof widmet – einem pionierhaften Projekt des hindernisfrei-anpassbaren Wohnens in der Schweiz.
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Beitrag «Anpassbarer Wohnungsbau: Daheim statt im Heim»
Link zum Lehrstuhl ETH Zürich „Konstruktionserbe und Denkmalpflege“
Bulletin 73 – Ein Hoteldesign für alle?
Zeitgemässe Hotelkultur ist hindernisfrei – nur so kann sie ein Wohlfühlerlebnis für alle sein. Doch wie hindernisfrei ist die Schweizer Hotellerie wirklich? Noch immer müssen Menschen mit Behinderungen vorweg genau abklären, ob sie vor Ort selbstständig zurechtkommen. Viele Hotels und Ferienwohnungen sind (noch) nicht hindernisfrei. Doch einige Akteure sind auf gutem Weg. Unser Bulletin zeigt, wie eine inklusive Hotelkultur aussehen kann.
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zum Beitrag Bulletin 73 – «Ein Hoteldesign für alle?»
Klimagerechter Stadtumbau für alle
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Anpassbare Wohnungen aus gutem Grund: 6 Thesen, 3 Spielregeln.
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6 Thesen – 3 Spielregeln. Mehr braucht es nicht.
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Praxisnah. Verständlich. Nützlich.
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zum Beitrag Merkblatt 125 „Natursteinpflästerungen. Richtlinien zur Optimierung der Rollstuhlgängigkeit“
Bulletin 72 – Hoch hinauf für alle
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zum Beitrag Bulletin 72 – «Hoch hinauf für alle»
Eine Frage der Haltung – Rückblick zum Symposium „Wohnraum für alle ist hindernisfrei-anpassbar“
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Klosterplatz Einsiedeln wird nun definitiv kein Platz für alle sein
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Bulletin 71 – Anstoss zum Wandel
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zum Beitrag Bulletin 71 – Anstoss zum Wandel
Handlungsbedarf BehiG
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zum Beitrag Stellungnahme zum Vorentwurf BehiG
Ein neues und ein aktualisiertes Produkteverzeichnis
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Strassen – Wege – Plätze aktualisiert und aufgefrischt
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Schweizer Fachstelle zu Gast am Freitagsforum der ETH
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Online-Bibliothek „anpassbarer-wohnungsbau.ch“ aufgeschalten
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Bulletin 70 – Denk mal hindernisfrei – jetzt in der Oktoberausgabe.
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Lasst uns historische Gebäude nicht als starre Monumente betrachten, sondern als lebendige Orte, die den Anforderungen der Zeit angepasst werden können! Erste Ideen, Fakten und Beispiele finden sich in der neuen Ausgabe unseres BULLETINS Nr. 70 «Denk mal hindernisfrei».
Hindernisfrei-anpassbare Wohnungen als Schlüssel für einen zukunftsfähigen Wohnungsmarkt
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Bulletin 69 – brandaktuell – Schwerpunkthemen im Heft sind Wohnungsbau und Raumakustik.
|Können wir es uns leisten, Wohnraum zu erstellen, der uns am Wohnen hindert? Fakt ist: Der Wohnungsmarkt hinkt der steigenden Nachfrage nach hindernisfreien Wohnungen hinterher.
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Hindernisfreier (Spiel) Raum ist Mehr-Raum für alle. Dazu haben wir im April 2023 unsere seit langem vergriffene Richtlinie zum Wohnungsbau neu aufgelegt. Im bulletin 69 stellen wir die Neuerungen der Richtlinie vor. Um es vorweg zu nehmen: Nur wenn die Chance genutzt wird und auch der Gebäudebestand in den kommenden Jahren an die darin formulierten Anforderungen angepasst wird, kann dem frappanten Defizit an anpassbarem Wohnraum, der trotz Neubauten klafft, zumindest entgegengewirkt werden.
Ausserdem widmen wir uns in dieser Ausgabe Menschen mit Hörbehinderung – und damit der grössten Gruppe von Menschen mit Behinderung. Wie die Erfahrungen seit Einführung der SIA 500 2009 zeigen, ist das Bewusstsein, dass viele Menschen auf Räume angewiesen sind, die akustisch gut gebaut und mit Höranlagen ausgerüstet sein müssen, gestiegen. Um die notwendigen Verbesserungen in der Raumakustik zu erzielen, müssen die Anforderungen in den Normen präzisiert werden. Dazu wird zurzeit die neue SIA Norm 181/1 erarbeitet. Die SIA 500 wird überarbeitet – ein Werkstattbericht.
Die Neuauflage der Richtlinie «Wohnungsbau, hindernisfrei – anpassbar» ist erschienen!
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Die neue Ausgabe der Richtlinie vom März 2023 erscheint zu einem Zeitpunkt, in der sich die Dringlichkeit praxisnahe Lösungen aufzuzeigen und neue Denkanstösse zu liefern mehr als offenbart. Der Wohnraum der fehlt muss in Zukunft nicht bloss bezahlbar sein, sondern sich an unterschiedliche Lebenslagen hindernisfrei-adaptieren, sprich anpassen lassen. Denn, in den letzten Jahren wurden bei Weitem nicht genügend Wohnangebote geschaffen, um der steigenden Nachfrage der heute 1,8 Millionen Menschen mit Behinderung gerecht zu werden. Und – angesichts der zunehmend älter werdenden Bevölkerung wird der Anteil an Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen in der Schweiz noch grösser. 2050 wird er bereits einen Anteil von über 25% an der Gesamtbevölkerung erreichen.
Dass trotzdem unter „hindernisfreies Bauen“ im Wohnungswesen oft noch ein „besonderes“ Bauen für „besondere“ Menschen verstanden wird ist damit obsolet. Im Gegenteil, hindernisfrei-anpassbarer Wohnungsbau steht ganz im Zeichen einer nachhaltigen Wohnbaustrategie und ist ganz gewöhnlicher Wohnungsbau, der als neuer Standard gelten sollte – sowohl bei Neu- wie auch bei Umbauten.
WE MADE IT!
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Kampagne «Wohnen für alle» lanciert!
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Auch zwanzig Jahre nach der Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes hat sich im Bereich des Wohnens wenig geändert. Menschen im Rollstuhl oder in besonderen Lebenslagen sind nach wie vor auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt und müssen meist in Heimen leben. Mit unserem Aktionsplan «Wohnen für alle» wollen wir die Akteure des Wohnungsbaus und der öffentlichen Hand dazu motivieren, das Konzept des hindernisfrei – anpassbaren Wohnungsbaus konsequent in die Praxis umzusetzen. Neben der aktuell erschienenen Publikation «Neue Wege im Wohnungsbau», mit der wir kritisch und fundiert auf den aktuellen Wohnungsmangel für Menschen mit Behinderung aufmerksam machen, lancieren wir im September die digitale Plattform «anpassbarer-wohnungsbau.ch». Damit wird erstmals ein digitaler Katalog mit guten Beispielen für hindernisfrei – anpassbare Neu- und Umbauten geschaffen, der insbesondere Architekturschaffende und Bauträger motiviert und inspiriert, Wohnraum für alle zu schaffen.
Für die Umsetzung unseres dringenden und ambitionierten Aktionsplans zählen wir auf Ihre Unterstützung! Noch bis zum 17. September haben Sie die Möglichkeit, über die Crowdfunding-Plattform wemakeit zu spenden. Vielen Dank!
Neuer Kurs an der ZHAW lässt Architekturstudierende «im Dunkeln tappen»
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Im Oktober 2022 fand zum ersten Mal ein Sensibilisierungskurs für Architekturstudierende an der ZHAW in Winterthur statt: mit vier Parcours, welche von Menschen mit einer Mobilitäts – und Sehbehinderung geführt wurden, einer 90-minütigen Vorlesung und einer regen Diskussionsrunde zur hindernisfreien Architektur, konnten sich über 80 Studierende ein ganz eigenes Bild zu den spezifischen Bedürfnissen von Sehbehinderten und Rollstuhlfahrern machen – die Ziele: das Bewusstsein unter angehenden Bauverantwortlichen zu fördern und dazu zu animieren, sich gezielt mit den Nutzerbedürfnissen bei einer Bauaufgabe im Sinne des Design for all auseinanderzusetzen. Der Kurs wurde von der Schweizer Fachstelle organisiert – ein Pilotprojekt mit Erfolg und Nachahmungspotential.
Es braucht die richtigen Anreize, Lobbying und Aktionen – dringend!
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Knapp 40 Persönlichkeiten aus Politik, Bau, Gemeinden, Kanton sowie aus verschiedenen Organisationen aus den Bereichen Behinderung und Senioren lauschten dem Podium. Wie hindernisfrei sind die beiden Kantone heute? Können sie überhaupt barrierefrei werden? Das Bewusststein für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist in den letzten Jahren gestiegen – es wurde viel erreicht, zum Beispiel ist viel Grundlagenwissen in Normen eingeflossen. Dennoch gibt es auch weiterhin offene Baustellen. Viele Bereiche, die das Leben von Menschen mit Behinderung betreffen, fallen in die Zuständigkeit der Kantone beziehungsweise der Gemeinden. In Obwalden stammt das Baugesetz von 1994 und geht betreffend barrierefreies Bauen weniger weit als das Bundesrecht – damit ist es quasi bundesrechtswidrig. mehr dazu im Artikel «Es braucht die richtigen Anreize, Lobbying und Aktionen – dringend!»
«Merkblatt 122» zum Thema behindertengerechte Wertstoffsammelstellen erschienen!
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Je nach Art und Bedienung der Sammelbehälter, sind die Anforderungen an die Positionierung der Manövrierflächen und an die Bedienelemente unterschiedlich. Damit sehbehinderte Personen die Sammelbehälter identifizieren können, sind ausserdem kontrastreiche Reliefbezeichnungen so zu platzieren, dass sie gut sichtbar und abtastbar sind, und trotzdem möglichst wenig verschmutzen. Das Merkblatt 122 «Wertstoffsammelstellen. Rollstuhl- und Sehbehindertengerechte Ausführung und Beschriftung» der Schweizer Fachstelle definiert endlich den Standard zur hindernisfreien Gestaltung der Beschriftungen, sowie zu den nötigen Manövrierflächen und Bedienelementen.
Revidierte Webseite der Schweizer Fachstelle
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Die Menge an Beiträgen und Publikationen auf unserer Webseite ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Um sich auf der Plattform auch weiterhin zurechtzufinden und die gesuchten Inhalte herauszufiltern, wurden ein paar strukturelle Anpassungen dringend notwendig. Die Mitarbeiter der Schweizer Fachstelle waren in den letzten Tagen intensiv damit beschäftigt, unsere Webinhalte aufzuarbeiten, zu sortieren und an die neue Seite anzupassen, so dass alles für den Relaunch bereit war. Nun freuen wir uns, die neue Webseite Seite mit verbesserter Navigation und leicht verändertem Design zu präsentieren.
Das Ziel der neuen Seite soll eine möglichst klare und verständliche Benutzerführung sein, so dass sich alle Benutzer auf der Seite schnell zurechtfinden und mit wenigen Klicks die gesuchten Informationen erhalten.
Die neuen Auswahlkategorien und Filterfunktionen nach Nutzungsart und Themen, respektive Rechtsebene und Erlass machen es allen Benutzern möglich, schnell an die gewünschten Informationen zu gelangen. Für die Suche nach einem bestimmten Dokument steht eine verbesserte Suchfunktion zur Verfügung.
Hindernisfreie Gehflächen
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Das Merkblatt 118 «Hindernisfreie Gehflächen» lässt sich als Planungshilfe im öffentlichen Raum ebenso anwenden wie in Aussenanlagen von Bauten oder einer Shopping-Mall. Es illustriert die Anforderungen an Durchfahrbreiten ebenso wie an den Lichtraum, die Ertastbarkeit und die visuelle Kennzeichnung von Hindernissen und Bauabschrankungen.
«Design for all in der Architekturlehre»
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Neu publiziert im Dezember 2021
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Merkblatt 031 «Fenstertürschwellen»
Im November 2021 wurde die neue Version der Norm SIA 271 «Abdichtung von Hochbauten» publiziert. Damit entspricht die Norm nach langer Diskussion endlich dem aktuellen Stand des Wissens und die Fachstelle konnte ihr Merkblatt 031 «Fenstertürschwellen; Rollstuhlgerechte Ausführung» nun definitiv und gestützt auf die geltende Norm publizieren.Merkblatt 115 «Fussgänger-Lichtsignale»
Im Oktober 2020 hat der VSS die neue Norm 40 836-1 «Lichtsignalanlagen; Taktile und akustische Zusatzeinrichtungen» publiziert, an deren Entstehung die Schweizer Fachstelle und ihre nationale Fachkommission für blinden- und sehbehindertengerechtes Bauen intensiv mitgewirkt hatten. Neu eingeführt wurde mit der Norm das akustische Übergangssignal, das Menschen mit Sehbehinderung das Ende der Grünzeit signalisiert und so lange ertönt, bis das orange Licht erlischt und die Ampel für die Fussgänger auf Rot schaltet. Das komplett überarbeitete Merkblatt 115 «Fussgänger-Lichtsignale; Taktile und akustische Signale», Ausgabe Dezember 2021 erläutert die Anforderungen aus Sicht der Nutzenden und unterstützt Menschen mit Sehbehinderung, deren Interessenvertretungen und die Zuständigen in den Kantonen und Gemeinden bei der korrekten Umsetzung der taktilen und akustischen Signale.Jubiläumswettbewerb 2021: Gewinnerprojekte gekürt
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Nachdem Eva Schmidt als Fachstelleleiterin den Abend mit einem spannenden Rückblick in die Anfänge der Schweizer Fachstelle eröffnete und in die wichtigsten Kriterien für ein «Design for all» einführte, wurde es im zweiten Teil des Abends festlich: Während der Preisverleihung und unter Anwesenheit aller Jurymitglieder wurden die ausgewählten Projekte mit einer Auszeichnung gewürdigt. Von fast 30 Eingaben – die uns sehr gefreut haben – kamen 23 in die engere Wahl. Ausgezeichnet wurden gestalterisch gute, ganzheitliche Ansätze mit praxisgerechten Lösungen, die eine hohe Nutzungsqualität aufweisen. Lesen Sie den ganzen Bericht zum Jubiläumsanlass im Architekturforum Zürich
15.10.2021 – TAG DES WEISSEN STOCKS
|Wussten Sie, dass Entwässerungsrinnen, Trottoir-Randabschlüsse, Belagswechsel und andere bauliche Elemente absichtlich in die öffentliche Architektur integriert werden? Dass diese als «natürliches» Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen dienen? Vielen von uns ist das kaum bewusst.
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Merkblatt 121 «Relief- und Brailleschrift» überarbeitet
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Neues Merkblatt 150 «Rollstuhlgerechte Ladeplätze»
|Bei der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge muss bezüglich Dimensionierung, Ausstattung und Nutzung ein chancengleicher Zugang für Rollstuhlfahrende gewährleistet sein.
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Gestützt auf das Klimaziel des Bundes wird der Umstieg auf Elektromobilität in der ganzen Schweiz gefördert, die Infrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen befindet sich im Aufbau. Auch bei Personen mit Rollstuhl sind Elektrofahrzeuge sehr beliebt, da diese diverse Annehmlichkeiten wie zum Beispiel selbst öffnende Türen oder sprachgesteuerte Features bieten können. Gerade deshalb ist es unabdingbar, dass Ladeplätze, die öffentlich angeboten werden, ohne Benachteiligung auch für Menschen mit Behinderung nutzbar sind.
Dieses Merkblatt unterstützt Planende und Betreiber bei der Wahl eines geeigneten Konzepts zur Planung und Umsetzung der Hindernisfreiheit. Auch vermittelt es den Bewilligungsbehörden wichtige Grundlagen zur Beurteilung von Baugesuchen.
Licht in Alters-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen
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Stimmen zum Jubiläum
Stimmen zum Jubiläum – Hindernisfreie Architektur, 2021
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«Ich sehe es als meine Aufgabe, auch andere Menschen zu überzeugen, das Undenkbare zu denken, das Unmögliche zu ermöglichen und ihnen als Vorbild zu zeigen, dass stets noch etwas mehr drin liegt. Mein Anliegen ist aufzuzeigen, dass wir die Zukunft für eine Vielfalt von Individuen und deren ganz unterschiedliche Bedürfnisse bauen müssen.»
Ursula Schwaller, Schweizer Rollstuhlsportlerin, Architektin
«Hindernisfrei planen ist für junge Architekturschaffende heute selbstverständlich – dies auch Dank der wichtigen Grundlagenarbeit in den vergangenen 40 Jahren. Für das kommende Jahrzehnt wünsche ich mir einerseits einen stärkeren Fokus auf gestalterischen Fragen der Barrierefreiheit und andererseits eine Umsetzung mit Augenmass – immer auf das spezifische Architekturprojekt bezogen.»
Philippe Jorisch, Partner JOM Architekten GmbH
«Der öffentliche Raum, die Strassen, aber auch Gebäude müssen für alle Menschen gleichermassen nutzbar sein. Diesem Ziel hat sich die Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur verschrieben. Seit 40 Jahren entwickelt sie gemeinsam mit Betroffenen allgemein gültige Standards für hindernisfreies Bauen und erörtern mit Bauherrschaften konstruktiv Lösungen.»
Stephan Attiger, Landammann, Vorsteher Departement Bau, Verkehr und Umwelt Kanton Aargau, BPUK-Präsident
«Als Blinder und ehemaliger Direktor von Unitas, dem Blinden- und Sehbehindertenverband der italienischen Schweiz, kenne ich die täglichen Schwierigkeiten derjenigen, die auf ihrem Weg auf Hindernisse stossen. Die Schweizer Fachstelle Hindernisfreie Architektur leistet mit seiner Fachkompetenz und Erfahrung einen konkreten Beitrag zur Steigerung der Selbstständigkeit und Lebensqualität von Menschen mit Behinderung.»
Manuele Bertoli, Staatsrat Kanton Tessin

«Die Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur hat an vorderster Front und sehr früh angefangen, unermüdlich gegen den baulichen Ausschluss von Menschen mit Behinderung zu kämpfen. Sie hat Grosses geleistet und vieles erreicht. Ohne sie wäre die Schweiz noch im architekturalen Steinzeitalter. Bis heute ist Segregation durch Architektur weit verbreitet, wird an Architekturschulen und durch renommierte Architekten nicht hinterfragt. Die Arbeit der Fachstelle bleibt deshalb unersetzlich und wichtig. Dafür wünsche ich ihr alles Gute!»
Hans Witschi, Schweizer Künstler, lebt in New York

«Die Schweizer Fachstelle sorgt dafür, dass das BehiG landesweit möglichst einheitlich umgesetzt wird. Als nationale Referenzstelle stellt sie den internationalen Austausch sicher, unterstützt die kantonalen Instanzen beim Vollzug und trägt damit massgeblich zur Weiterentwicklung des hidnernisfreien Bauens bei.»
Dr. Hans-Peter Wessels, alt Regierungsrat, Bau- und Verkehrsdirektor Basel (2009-20)

«Man sollte die Hürden im alltäglichen Leben als Ansporn betrachten und nicht als unüberwindbare Hindernisse, die uns in einer gesunden Entwicklung einschränken. Für eine bessere Welt muss unsere Umwelt deshalb inklusiv und für alle gestaltet sein, in der jeder seinen Platz finden kann.»
Jacqueline Pittet, Partnerin TARDIN PITTET architectes SA

«Inklusion ist ein Grundprinzip jeder mitmenschlichen Gesellschaft. Auch im baulichen Bereich. Dazu braucht es aber einen Effort, denn das «Design for all» ist gerade in der Schweiz noch nicht die allgemein gelebte Praxis. Dabei stehen die nötigen fachlichen Grundlagen zur Verfügung – Dank vierzig Jahren beharrlicher Arbeit der Fachstelle für hindernisfreie Architektur. Just do it!»
Prof. Dr. Ulrich Weidmann, ETH Zürich Vizepräsident für     Infrastruktur

«Genauso wie Menschen mit Behinderungen zu unserer Gesellschaft gehören, so selbstverständlich sollte auch Hindernisfreiheit im Bau sein. Der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz ist die Umsetzung des hindernisfreien Bauens ebenfalls ein wichtiges Anliegen. Als deren Vertreter bringe ich die Sicht der Kantone ein.»
Fabian Peter, Regierungsrat Kanton Luzern
40 Jahre Architektur für alle – das Jubiläumsbulletin
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Wir sind umgezogen!
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Neues akustisches Signal am Fussgängerübergang
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Hohe Haltekanten an Bushaltestellen
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Hindernisfreie Architektur stellt fest, dass bei der Umsetzung hoher Haltekanten an Bushaltestellen, insbesondere bei wichtigen Bus-Hubs, öfters Projekte im Bewilligungsverfahren aufgelegt werden, welche den autonomen Zugang nicht oder nur teilweise erfüllen. Der autonome Einstieg über hohe Haltekanten erfährt in der Interessensabwägung im Bauprozess nicht immer den erforderlichen Stellenwert. Die grosse Anzahl an Projekten, die zurzeit in Planung sind, erfordert grundsätzliche strategische Überlegungen bei welchen Projekten die Schweizer Fachstelle den Rechtsweg beschreiten soll, um die nachhaltige Umsetzung des BehiG zu unterstützen.
Neues Merkblatt «Hebesysteme»
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«Leitliniensystem Schweiz» aktualisiert
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Hindernisfreie Bushaltestellen – Planungshilfe und Umsetzung
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- Für Personen mit Geh- und Fahrhilfen sind Vorkehrungen bei der Anordnung der Haltestellen im Strassenraum erforderlich, damit Haltekantenhöhen von 0.22 m für den autonomen Einstieg realisiert werden können. Die Ausbildung des Ransteins zur Spurführung ermöglicht eine zielgenaue Anfahrt der Fahrzeuge. Weitere Anforderungen stellen sich an die für den Einstieg erforderlichen Manövrierflächen sowie an den hindernisfreier Zugang zur Haltestelle.
- Für Menschen mit Sinneseinschränkungen sind eine kontrastreiche Gestaltung und standardisierte Positionierung der Informationsträger sowie taktil und visuell erkennbare Orientierungshilfen ausschlaggebend. Die im Merkblatt aufgeführten Vorgaben an die Ausstattung und Beleuchtung ermöglichen die Nutzung der Haltestellen auch für Personen mit eingeschränkten Wahrnehmungsfähigkeiten.Â
Velowege auf Trottoirs sind unzulässig
Ein Rechtsgutachten der Stadt Zürich zeigt auf, dass die Praxis der Markierung von gemeinsamen Rad- und Fusswegen auf dem Trottoir nicht zulässig ist.
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Gemeinsame Verkehrsflächen für den Fuss- und Veloverkehr gefährden nicht nur Kinder, die sich wegen möglicher Konflikte nicht frei Bewegen können, sondern in besonderem Masse auch ältere Menschen und Menschen mit Behinderung, die in ihrer Reaktion und Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind oder aufgrund einer Sinnesbehinderung andere Verkehrsteilnehmende nicht wahrnehmen. Die Praxis in einigen Städten und Kantonen aus Gründen mangelnder Veloinfrastrukturanlagen die Trottoirs für den Veloverkehr frei zu geben ist vor diesem Hintergrund mit grossem Konfliktpotential behaftet.
Ein Rechtsgutachten, welches die Stadt Zürich in Auftrag gegeben hat zeigt nun auf, dass die Praxis in vielen Fällen auch rechtswidrig ist: Die Signalisation von «Rad- und Fusswegen mit getrennten Verkehrsflächen» und von «gemeinsamen Rad- und Fusswegen» ist auf dem Trottoir nicht zulässig. Die Signalisation «Fussweg» mit der Zusatztafel «Velo gestattet» darf gemäss den Gutachtern Prof. Dr. iur. Alain Griffel und Dr. iur. Mathias Kaufmann nur in Ausnahmefällen und vor allem zur Schulwegsicherung, angebracht werden. Die Ausnahme ist zulässig sofern das Trottoir schwach begangen ist und entlang einer relativ stark frequentierten Fahrbahn verläuft und nur dort, wo Radwege oder Radstreifen fehlen. Mit dieser Signalisation darf das Trottoir auch mit Velos, «langsamen» E-Bikes und «schwachen» Mofas befahren werden.
Medienmitteilung und Gutachten zum Download:Â https://www.stadt-zuerich.ch/pd/de/index/das_departement/medien/medienmitteilung/2018/september/180913a.html
Weitere Informationen zur Abgrenzung zwischen Fuss- und Veloverkehr:Â Abgrenzung zwischen Fuss- und Veloverkehr
bulletin Nr. 60 «Wohnungen für jede Lebenslage»
Schwerpunktthemen dieses bulletins sind die Chancengleichheit bei der Nutzung von Wohnraum und die selbständige Nutzung des öffentlicher Verkehrs.
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Eine konsequente Berücksichtigung des anpassbaren Wohnungsbaus bei Neu- und Umbau von Wohnbauten ist eine Grundvoraussetzung für einen Wohnungsbestand der besuchsgeeignet ist und bei Bedarf an die Bedürfnisse von Bewohnern und Bewohnerinnen mit Behinderung angepasst werden kann. Der Artikel von Joe Manser beschreibt Fragestellungen bei der Renovation von Wohnbauten und erklärt die wichtigsten Lösungsansätze. Den vollständigen Artikel finden Sie auf der webseite.
Im Hinblick auf den Ablauf der Frist zur Umsetzung hindernisfrei zugänglicher Bus-Haltestellen per Ende 2023 hat die Fachstelle ein neues Merkblatt erarbeitet welches die technischen Anforderungen und Lösungen darlegt. Bedeutung und Nutzen der Anpassungen z.B. von hohen Haltekanten, werden im Artikel des «bulletins» dargelegt.
Alle Themen im Überblick
- Wohnbauten anpassbar renovieren
- Selbständig mit Bus unterwegs
- Stabübergabe an der Fachstelle
- Mitteilungen: neue Publikationen /neue Mitarbeiter / Kursangebot
- Kolumne: «Wie sieht die ideale Welt aus?»
Vorabzug Merkblatt 120 «Bus-Haltestellen»
Die Standards für den hindernisfreien Um- und Neubau von Bushaltestellen werden im neuen Merkblatt 120 festgehalten und erläutert. Der Vorabzug dient zur Vernehmlassung bei Planenden und Bauverantwortlichen.
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Sechs Jahre vor Ablauf der Umsetzungsfrist für einen hindernisfreien Zugang zum öffentlichen Verkehr ist der Handlungsbedarf bei Bushaltestellen noch immer sehr gross. Mit dem Merkblatt 120 «Bus-Haltestellen» trägt die Fachstelle zur Klärung technischer Fragen und Festlegung des Ausbaustandards bei. Neben den Anforderungen an die Schnittstelle zwischen Fahrzeug und Haltekante, Anfahrgeometrie, Haltekantenhöhe und Manövrierflächen auf Bus-Perrons, werden im Merkblatt auch jene an die Ausstattung der Haltestellen, an Möblierungselemente, Informationsträger, Markierungen und Beleuchtung aufgeführt. .
Das Merkblatt mit Stand März 2018 ist als Vorabzug publiziert und soll nun den Praxistest bestehen. Die definitive Ausgabe ist für Ende 2018 geplant. Rückmeldungen zum Inhalt sowie Verständnisfragen und Anmerkungen nimmt die Fachstelle gerne entgegen, um mit Ihrer Hilfe die Publikation praxistauglich zu vervollständigen.
SIA D 0254 «Hindernisfreie Sportanlagen – Empfehlung zur Anwendung der Norm SIA 500»
Die Dokumentation präzisiert die Anforderungen der Norm SIA 500 für die Projektierung und Ausführung von Sporthallen und Bäder.
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Als Empfehlung zeigt die neue Dokumentation der SIA auf, wie die gesetzlichen Vorgaben zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Detail umgesetzt werden können. Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» ist auf Sportanlagen anwendbar, legt jedoch nicht fest, wie die erforderliche Differenzierung nach Anlagetyp und Grösse der unterschiedlichen Sportanlagen vorzunehmen ist.
Die Dokumentation D 0254 trägt den sportartspezifischen Gegebenheiten, den unterschiedlichen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung wie auch der Grösse der Anlage Rechnung. Sie legt dar, wie spezifische Einrichtungen bei Sportanlagen zu konzipieren sind, damit sie eine ausreichende Verfügbarkeit für alle gewährleisten. Bemerkenswert ist dabei, dass dies in der Regel platzsparender möglich ist, als bei einer undifferenzierten Anwendung der Norm SIA 500.
Die Dokumentation wurde auf Anregung und mit Hilfe der IG Sport und Handicap (PluSport, Procap Sport, Rollstuhlsport Schweiz SPV) erarbeitet und ist 2018 erschienen.
Für Bauherrschaft und Planer empfiehlt es sich, im Vorfeld der Projektierung zusammen mit den zuständigen Behörden festzuhalten, welchen Stellenwert die Empfehlungen dieser Dokumentation haben.
Die Dokumentation kann gegen eine Gebühr beim SIA «Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein» bezogen werden.