Menschen mit einer Behinderung können nicht warten, bis sich der Gebäudebestand der Schweiz rundum erneuert und damit hindernisfrei wird. Es ist nötig, dass Barrieren und Hindernisse auch in bestehenden Gebäuden beseitigt werden – sprich: dass möglichst viele Gebäude behindertengerecht angepasst werden.…
Menschen mit einer Behinderung können nicht warten, bis sich der Gebäudebestand der Schweiz rundum erneuert und damit hindernisfrei wird. Es ist nötig, dass Barrieren und Hindernisse auch in bestehenden Gebäuden beseitigt werden – sprich: dass möglichst viele Gebäude behindertengerecht angepasst…
Die Ebenheit von Belägen ist entscheidend für die Befahrbarkeit mit Hilfsmitteln, die Trittsicherheit beim Gehen und darüber, ob der weisse Stock an Unebenheiten hängenbleiben kann. Pflasterungen sind aufgrund des hohen Fugenanteils grundsätzlich eher uneben. Natursteinpflästerungen mit spaltrauen Sicht und Seitenflächen stellen…
Randabschlüsse haben sowohl den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes als auch jenen des Veloverkehrs zu genügen. Als Mindestanforderung an ertastbare Randabschlüsse gilt seit 1988 ein vertikaler Absatz von 3 cm Höhe. Um eine bessere Überfahrbarkeit niedriger Randabschlüsse durch Rollstuhlfahrende zu ermöglichen, werden…
Randsteine müssen für Blinde und Sehbehinderte ertastbar sein und an Querungen die Befahrbarkeit mit Rollstuhl gewährleisten. Seit 1988 gilt gemäss der Norm «Behindertengerechtes Bauen» ein vertikaler Absatz von 3 cm Höhe als Kompromiss. Dieser darf für Rollstuhlfahrende nicht mehr, für…