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bulletin Nr. 60 «Wohnungen für jede Lebenslage»

Schwerpunktthemen dieses bulletins sind die Chancengleichheit bei der Nutzung von Wohnraum und die selbständige Nutzung des öffentlicher Verkehrs.

Eine konsequente Berücksichtigung des anpassbaren Wohnungsbaus bei Neu- und Umbau von Wohnbauten ist eine Grundvoraussetzung für einen Wohnungsbestand der besuchsgeeignet ist und bei Bedarf an die Bedürfnisse von Bewohnern und Bewohnerinnen mit Behinderung angepasst werden kann. Der Artikel von Joe Manser beschreibt Fragestellungen bei der Renovation von Wohnbauten und erklärt die wichtigsten Lösungsansätze. Den vollständigen Artikel finden Sie auf der webseite.

Im Hinblick auf den Ablauf der Frist zur Umsetzung hindernisfrei zugänglicher Bus-Haltestellen per Ende 2023 hat die Fachstelle ein neues Merkblatt erarbeitet welches die technischen Anforderungen und Lösungen darlegt. Bedeutung und Nutzen der Anpassungen z.B. von hohen Haltekanten, werden im Artikel des «bulletins» dargelegt.

Alle Themen im Überblick

  • Wohnbauten anpassbar renovieren
  • Selbständig mit Bus unterwegs
  • Stabübergabe an der Fachstelle
  • Mitteilungen: neue Publikationen /neue Mitarbeiter / Kursangebot
  • Kolumne: «Wie sieht die ideale Welt aus?»

SIA D 0254 «Hindernisfreie Sportanlagen – Empfehlung zur Anwendung der Norm SIA 500»

Die Dokumentation präzisiert die Anforderungen der Norm SIA 500 für die Projektierung und Ausführung von Sporthallen und Bäder.

Als Empfehlung zeigt die neue Dokumentation der SIA auf, wie die gesetzlichen Vorgaben zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Detail umgesetzt werden können. Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» ist auf Sportanlagen anwendbar, legt jedoch nicht fest, wie die erforderliche Differenzierung nach Anlagetyp und Grösse der unterschiedlichen Sportanlagen vorzunehmen ist.
Die Dokumentation D 0254 trägt den sportartspezifischen Gegebenheiten, den unterschiedlichen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung wie auch der Grösse der Anlage Rechnung. Sie legt dar, wie spezifische Einrichtungen bei Sportanlagen zu konzipieren sind, damit sie eine ausreichende Verfügbarkeit für alle gewährleisten. Bemerkenswert ist dabei, dass dies in der Regel platzsparender möglich ist, als bei einer undifferenzierten Anwendung der Norm SIA 500.

Die Dokumentation wurde auf Anregung und mit Hilfe der IG Sport und Handicap (PluSport, Procap Sport, Rollstuhlsport Schweiz SPV) erarbeitet und ist 2018 erschienen.
Für Bauherrschaft und Planer empfiehlt es sich, im Vorfeld der Projektierung zusammen mit den zuständigen Behörden festzuhalten, welchen Stellenwert die Empfehlungen dieser Dokumentation haben.

Die Dokumentation kann gegen eine Gebühr beim SIA «Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein» bezogen werden.

Beitragsfoto: Team Urs Sigg

    bulletin Nr. 60 «Wohnungen für jede Lebenslage»

    Eine konsequente Berücksichtigung des anpassbaren Wohnungsbaus bei Neu- und Umbau von Wohnbauten ist eine Grundvoraussetzung für einen Wohnungsbestand der besuchsgeeignet ist und bei Bedarf an die Bedürfnisse von Bewohnern und Bewohnerinnen mit Behinderung angepasst werden kann. Der Artikel von Joe

    SIA D 0254 «Hindernisfreie Sportanlagen – Empfehlung zur Anwendung der Norm SIA 500»

    Als Empfehlung zeigt die neue Dokumentation der SIA auf, wie die gesetzlichen Vorgaben zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Detail umgesetzt werden können. Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» ist auf Sportanlagen anwendbar, legt jedoch nicht fest, wie die erforderliche Differenzierung

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