Bulletin 71 – Anstoss zum Wandel
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Lasst uns historische Gebäude nicht als starre Monumente betrachten, sondern als lebendige Orte, die den Anforderungen der Zeit angepasst werden können! Erste Ideen, Fakten und Beispiele finden sich in der neuen Ausgabe unseres BULLETINS Nr. 70 «Denk mal hindernisfrei».
Die neue Ausgabe der Richtlinie vom März 2023 erscheint zu einem Zeitpunkt, in der sich die Dringlichkeit praxisnahe Lösungen aufzuzeigen und neue Denkanstösse zu liefern mehr als offenbart. Der Wohnraum der fehlt muss in Zukunft nicht bloss bezahlbar sein, sondern sich an unterschiedliche Lebenslagen hindernisfrei-adaptieren, sprich anpassen lassen. Denn, in den letzten Jahren wurden bei Weitem nicht genügend Wohnangebote geschaffen, um der steigenden Nachfrage der heute 1,8 Millionen Menschen mit Behinderung gerecht zu werden. Und – angesichts der zunehmend älter werdenden Bevölkerung wird der Anteil an Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen in der Schweiz noch grösser. 2050 wird er bereits einen Anteil von über 25% an der Gesamtbevölkerung erreichen.
Dass trotzdem unter „hindernisfreies Bauen“ im Wohnungswesen oft noch ein „besonderes“ Bauen für „besondere“ Menschen verstanden wird ist damit obsolet. Im Gegenteil, hindernisfrei-anpassbarer Wohnungsbau steht ganz im Zeichen einer nachhaltigen Wohnbaustrategie und ist ganz gewöhnlicher Wohnungsbau, der als neuer Standard gelten sollte – sowohl bei Neu- wie auch bei Umbauten.
Im Oktober 2022 fand zum ersten Mal ein Sensibilisierungskurs für Architekturstudierende an der ZHAW in Winterthur statt: mit vier Parcours, welche von Menschen mit einer Mobilitäts – und Sehbehinderung geführt wurden, einer 90-minütigen Vorlesung und einer regen Diskussionsrunde zur hindernisfreien Architektur, konnten sich über 80 Studierende ein ganz eigenes Bild zu den spezifischen Bedürfnissen von Sehbehinderten und Rollstuhlfahrern machen – die Ziele: das Bewusstsein unter angehenden Bauverantwortlichen zu fördern und dazu zu animieren, sich gezielt mit den Nutzerbedürfnissen bei einer Bauaufgabe im Sinne des Design for all auseinanderzusetzen. Der Kurs wurde von der Schweizer Fachstelle organisiert – ein Pilotprojekt mit Erfolg und Nachahmungspotential.
Knapp 40 Persönlichkeiten aus Politik, Bau, Gemeinden, Kanton sowie aus verschiedenen Organisationen aus den Bereichen Behinderung und Senioren lauschten dem Podium. Wie hindernisfrei sind die beiden Kantone heute? Können sie überhaupt barrierefrei werden? Das Bewusststein für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist in den letzten Jahren gestiegen – es wurde viel erreicht, zum Beispiel ist viel Grundlagenwissen in Normen eingeflossen. Dennoch gibt es auch weiterhin offene Baustellen. Viele Bereiche, die das Leben von Menschen mit Behinderung betreffen, fallen in die Zuständigkeit der Kantone beziehungsweise der Gemeinden. In Obwalden stammt das Baugesetz von 1994 und geht betreffend barrierefreies Bauen weniger weit als das Bundesrecht – damit ist es quasi bundesrechtswidrig. mehr dazu im Artikel «Es braucht die richtigen Anreize, Lobbying und Aktionen – dringend!»
Je nach Art und Bedienung der Sammelbehälter, sind die Anforderungen an die Positionierung der Manövrierflächen und an die Bedienelemente unterschiedlich. Damit sehbehinderte Personen die Sammelbehälter identifizieren können, sind ausserdem kontrastreiche Reliefbezeichnungen so zu platzieren, dass sie gut sichtbar und abtastbar sind, und trotzdem möglichst wenig verschmutzen. Das Merkblatt 122 «Wertstoffsammelstellen. Rollstuhl- und Sehbehindertengerechte Ausführung und Beschriftung» der Schweizer Fachstelle definiert endlich den Standard zur hindernisfreien Gestaltung der Beschriftungen, sowie zu den nötigen Manövrierflächen und Bedienelementen.
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Lasst uns historische Gebäude nicht als starre Monumente betrachten, sondern als lebendige Orte, die den Anforderungen der Zeit angepasst werden können! Erste Ideen, Fakten und Beispiele finden sich in der neuen Ausgabe unseres BULLETINS Nr. 70 «Denk mal hindernisfrei».
Die neue Ausgabe der Richtlinie vom März 2023 erscheint zu einem Zeitpunkt, in der sich die Dringlichkeit praxisnahe Lösungen aufzuzeigen und neue Denkanstösse zu liefern mehr als offenbart. Der Wohnraum der fehlt muss in Zukunft nicht bloss bezahlbar sein, sondern…
Im Oktober 2022 fand zum ersten Mal ein Sensibilisierungskurs für Architekturstudierende an der ZHAW in Winterthur statt: mit vier Parcours, welche von Menschen mit einer Mobilitäts – und Sehbehinderung geführt wurden, einer 90-minütigen Vorlesung und einer regen Diskussionsrunde zur hindernisfreien…
Knapp 40 Persönlichkeiten aus Politik, Bau, Gemeinden, Kanton sowie aus verschiedenen Organisationen aus den Bereichen Behinderung und Senioren lauschten dem Podium. Wie hindernisfrei sind die beiden Kantone heute? Können sie überhaupt barrierefrei werden? Das Bewusststein für die Gleichstellung von Menschen…
Je nach Art und Bedienung der Sammelbehälter, sind die Anforderungen an die Positionierung der Manövrierflächen und an die Bedienelemente unterschiedlich. Damit sehbehinderte Personen die Sammelbehälter identifizieren können, sind ausserdem kontrastreiche Reliefbezeichnungen so zu platzieren, dass sie gut sichtbar und abtastbar…