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Anpassbarkeit des Arbeitsplatzes

Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), Art. 3 müssen die Neubauten mit mehr als 50 Arbeitsplätzen hindernisfrei gebaut werden. Das gilt auch bei einem Umbau oder einer Renovation von bestehenden Gebäuden mit Arbeitsplätzen. «Anpassbar» bedeutet, dass die Vorraussetzungen für die notwendigen, nachträglichen Anpassungen an Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung gegeben sind, damit

Parkplätze bei Bauten mit Arbeitsplätzen

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» verweist unter Ziffer 11.5 für Bauten mit Arbeitsplätzen auf die Anforderungen der Ziffer 7.10. Öffentlich zugängliche Bereiche in Bauten mit Arbeitsplätzen müssen die minimalen Anforderungen entsprechend der Kapitel 3, 6, 7 und 8 erfüllen (Ziff. 12.1). Die Norm SIA 500 macht Vorgaben zur Dimensionierung, zum Zugang und zur

Bauten mit Arbeitsplätzen

In die Kategorie III der Norm SIA 500«Hindernisfreie Bauten» fallen Bauten, in denen sich Arbeitsplätze befinden, d.h. Arbeiten oder Dienstleistungen erbracht werden. Hierzu gehören beispielsweise Verwaltungs-, Gewerbe- und Industriegebäude sowie Arbeitsplatzbereiche in öffentlich zugänglichen Bauten (Ziff. 1.3.4.2). Die verschiedenen Bereiche dieser Bauten müssen je nach

SN EN 81-70 «Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderung»

Die Norm SN EN 81-70; 2018 wird durch die Ausgabe 2021 ersetzt. Ein nationaler Anhang präzisiert die Anforderungen für die Schweiz und klärt die Abgrenzung zur Norm SIA 500. Bei der SN EN 81-70 handelt es sich um eine harmonisierte

Merkblatt 011 «Duschräume mit WC»

Dieses Merkblatt gilt für Bauten mit Publikumsverkehr, mit Arbeitsplätzen sowie für Spezialbauten mit erhöhten Anforderungen. Massgeblich für die Dimensionierung und Austattungen sind die uneingeschränkte und selbständige  Nutzung  mit Rollstuhl oder mit Gehhilfen sowie der Platzbedarf für Hilfspersonen. Das Merkblatt zeigt

SIA 500 «Hindernisfreie Bauten»

Die Norm zielt darauf ab, jeden Bau für Alle ohne Diskriminierung zugänglich zu machen (SIA 500, Vorwort). Abgrenzung Die Norm betrifft Vorhaben zum Neubau und Umbau, zur Instandsetzung und Umnutzung von Bauten für dauernde oder befristete Nutzung sowie Ausstattung von Bauten und

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