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Merkblatt 124 «Taktil-visuelle Markierungsprodukte»

Der Einsatz taktil-visueller Markierung erfolgt nach den Grundsätzen und Schutzzielen, die in den Normen SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» und SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» aufgeführt sind. Die Ausgestaltung taktik-visueller Markierungen ist in der VSS-Norm 40 852 «Taktil-visuelle Markierungen» geregelt. Grundsätze

Licht in Alters-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen

Licht beeinflusst das Wohlbefinden. Wer aufgrund des Alters oder einer Sehbehinderung nicht optimal sieht, reagiert besonders empfindsam auf ungeeignete Beleuchtungssituationen. Für Alters-, Wohn und Pflegeeinrichtung gelten daher höhere Anforderungen an die Qualität der Beleuchtung als für übrige Bauten. Dies gilt insbesondere

Broschüre «Licht in Alters-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen»

Licht beeinflusst das Wohlbefinden. Wer aufgrund des Alters oder einer Sehbehinderung nicht optimal sieht, reagiert besonders empfindsam auf ungeeignete Beleuchtungssituationen. Für Alters-, Wohn und Pflegeeinrichtung gelten daher erhöhte Anforderungen an die Qualität der Beleuchtung. Welche Anforderungen zu beachten sind wenn Innenräume

Broschüre «Sehbehinderte Menschen in Alterseinrichtungen», ABA Genève

Mit der vorliegenden Broschüre (Jahr 2004) möchte die Association pour le Bien des Aveugles et malvoyants (ABA GE) die betroffenen Personen, ihr persönliches Umfeld und die Fachleute darauf aufmerksam machen, wie behindernde Situationen im Alltag, insbesondere für sehbehinderte Menschen, reduziert werden können. ABA

Artikel «Planung von Alters- und Pflegeheimen» (2004)

„Für den Bau oder Umbau von Alters- und Pflegeheimen ist eine lediglich minimale hindernisfreie Gestaltung ungenügend. Dem Nutzungszweck entsprechend müssen diese Heime optimal altersgerecht gestaltet werden. Welche Planungshilfen stehen dazu zur Verfügung?“   Der Artikel aus dem bulletin Nr. 40 / 2004 ist

Fachtagung «Hörbehindertengerechtes Bauen», 31. Januar 2014, Universität Zürich

Rund 100 Fachleute aus den Bereichen Planen, Bauen, Hörbehinderten-Organisationen und Audiotechnik liessen sich am 31. Januar an der Universität Zürich über die Grundlagen von hörbehindertengerechter Architektur informieren. An der Tagung nahmen folgende Experten als Referenten teil: Joe Manser, Architekt und

Bauten mit erhöhten Anforderungen

Unter dem Begriff Spezialbauten einen sich Bauten wie, unter anderem, Spitäler, Reha-Einrichtungen, Alters- und Pflegezentren, Pflegewohngruppen, altersgerechte Wohnungen, Sonderschulen und geschützte Werkstätten. Diese Bauten weisen kein einheitliches Anforderungsprofil auf, doch ist ihnen gemeinsam, dass sie besonders hohe Anforderungen erfüllen müssen,

Alarmierung und Evakuierung

Die Schweizerischen Brandschutz-Vorschiften des VKF enthalten nur sehr rudimentäre Vorgaben zur Alarmierung und Evakuierung für Menschen mit Behinderungen. Für die Planung von Bauten und Anlagen finden sich einige grundsätzliche Anforderungen im Kapitel 8 der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten». VKF Brandschutz-Vorschriften und BehiG Die Brandschutz-Norm der

Sanitärräume in Pflegeeinrichtungen und Spitälern

Pflegeeinrichtungen und Spitäler müssen höhere Anforderungen erfüllen als die in der Norm SIA 500 definierten Mindestanforderungen für öffentlich zugängliche Bauten (Ziff. 0.1.5). Dies gilt auch für Sanitärräume und im Besonderen für Pflege-Wohneinrichtungen, deren Bewohner auf Unterstützung bei der täglichen Körperpflege

Richtlinien «Altersgerechte Wohnbauten»

Diese Planungsrichtlinien für altersgerechte Wohnbauten gelten für die Projektierung und den Bau von Alterswohnungen und generell für die Planung von Wohnbauten, in denen vor allem ältere Menschen leben sollen. Sie haben sich seit ihrer Einführung Anfang 2010 zu einem bewährten und anerkannten Planungsstandard