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Richtlinie «Wohnungsbau, hindernisfrei – anpassbar», 2023

Von der Schweizer Fachstelle erarbeitet, bildete das Konzept des hindernisfrei-anpassbaren Wohnungsbaus die Basis für die Ausarbeitung der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten», welche schliesslich 2009 erschien. Heute ist klar: mit dieser Norm allein wird das gesellschaftliche Ziel einer hindernisfrei gestalteten

Licht in Alters-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen

Licht beeinflusst das Wohlbefinden. Wer aufgrund des Alters oder einer Sehbehinderung nicht optimal sieht, reagiert besonders empfindsam auf ungeeignete Beleuchtungssituationen. Für Alters-, Wohn und Pflegeeinrichtung gelten daher höhere Anforderungen an die Qualität der Beleuchtung als für übrige Bauten. Dies gilt insbesondere

Broschüre «Licht in Alters-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen»

Licht beeinflusst das Wohlbefinden. Wer aufgrund des Alters oder einer Sehbehinderung nicht optimal sieht, reagiert besonders empfindsam auf ungeeignete Beleuchtungssituationen. Für Alters-, Wohn und Pflegeeinrichtung gelten daher erhöhte Anforderungen an die Qualität der Beleuchtung. Welche Anforderungen zu beachten sind wenn Innenräume

Merkblatt BWO «Gestaltung von altersgerechten Wohnbauten»

Das Merkblatt «Gestaltung von altersgerechten Wohnbauten» hält die baulichen Anforderungen fest, die gemäss dem Bundesamt für Wohnungswesen BWO erfüllt werden müssen damit eine Förderung möglich ist. Es ist in Zusammenarbeit mit der Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur und procap entstanden. Dieses

Artikel «Neue Planungsrichtlinien «Altersgerechte Wohnbauten»» (2010)

„Durch den demographischen Wandel werden die Anforderungen älterer Menschen an ihre Wohnumgebung zunehmend wahrgenommen. Die gebaute Realität hinkt dieser Entwicklung jedoch oft hinterher. Deshalb hat sich die Schweizerische Fachstelle entschlossen, mit den Planungsrichtlinien für altersgerechte Wohnbauten einen entsprechenden Standard zu setzen.“   Der Artikel aus dem bulletin

Artikel «Bauen für alte Menschen heisst Bauen für alle Menschen» (1997)

„Unter dem Motto «Wohnen ohne Barrieren» fand Mitte Juni in Maastricht ein Gedankenaustausch deutscher und niederländischer Fachleute zum Thema Wohnen älterer Menschen statt. Da wir in Vorbereitung einer neuen Broschüre zum Thema «Wohnungsanpassungen für Behinderte und Betagte» sind, besuchte Felix Bohn als Vertreter

Artikel «Altbauten mit Aufzügen aufwerten» (1993)

„Vielfach ziehen Liegenschaftsbesitzer den nachträglichen Einbau eines Lifts gar nicht in Erwägung. In Unkenntnis der Möglichkeiten befürchten sie zu grosse Umtriebe und hohe Kosten. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass mit dem Einbau eines Aufzugs Komfort und Wert einer Liegenschaft erheblich gesteigert werden können. Ein Fachmann kann in einem ersten Schritt

Artikel «Wohnungen für jede Lebenslage» (2018)

In diesem Fachartikel vertieft Joe Manser das Schwerpunktthema «Wohnungen anpassbar renovieren» des bulletins Nr. 60, Juni 2018. Er erläutert die Idee des anpassbaren Wohnungsbaus, die Grundprinzipen, die dabei zu beachten sind, nennt die Vorschriften, die es einzuhalten gilt. Er erklärt das Prinzip der Verhältnismässigkeit,

Altersgerechte Wohnbauten

Altersgerechte Wohnbauten zählen zu den Bauten mit erhöhten Anforderungen. Die in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» für Wohnbauten geregelten Anforderungen sind daher nicht hinreichend. Altersgerechte Wohnbauten müssen ihrem spezifischen Zweck genügen (Ziff. 0.1.5). Diese erhöhten Anforderungen sind bei all jenen

Bauten mit erhöhten Anforderungen

Unter dem Begriff Spezialbauten einen sich Bauten wie, unter anderem, Spitäler, Reha-Einrichtungen, Alters- und Pflegezentren, Pflegewohngruppen, altersgerechte Wohnungen, Sonderschulen und geschützte Werkstätten. Diese Bauten weisen kein einheitliches Anforderungsprofil auf, doch ist ihnen gemeinsam, dass sie besonders hohe Anforderungen erfüllen müssen,

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