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Visueller Kontrast

Gute Kontraste ermöglichen es ein reduziertes Sehpotenzial optimal einzusetzen. Sie tragen damit zur Wahrnehmung von Informationen bei. Wo das schnelle Erfassen von baulichen Elementen, Markierungen und Signalisationen erforderlich ist, erhöhen gute visuelle Kontraste die Sicherheit massgeblich. Die Mindestanforderungen an Kontraste

Spielplätze für alle

In Zusammenarbeit mit der Fachstelle hat die Stiftung Denk an mich 2013 den Leitfaden herausgegeben. Fachlich begleitet wurde die Erarbeitung im Bezug auf die baulichen Anforderungen durch die Fachstelle. Der Leitfaden befasst sich mit den baulichen Anforderungen in Bezug auf: Anbindung

Handläufe, Abschrankungen und Brüstungen

Handläufe sind entscheidende Hilfsmittel für ältere Menschen, sehbehinderte, blinde oder gehbehinderte Personen, indem das Gehen und Steigen erleichtert wird, Abschrankungen und Brüstungen schützen vor Stürzen und verhindern das Unterlaufen von Hindernissen auf Kopfhöhe. Sie kommen insbesondere auf Wegen, Rampen und Treppen  sowie auf

SN EN 81-70 «Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderung»

Die Norm SN EN 81-70; 2018 wird durch die Ausgabe 2021 ersetzt. Ein nationaler Anhang präzisiert die Anforderungen für die Schweiz und klärt die Abgrenzung zur Norm SIA 500. Bei der SN EN 81-70 handelt es sich um eine harmonisierte

Merkblatt 011 «Duschräume mit WC»

Dieses Merkblatt gilt für Bauten mit Publikumsverkehr, mit Arbeitsplätzen sowie für Spezialbauten mit erhöhten Anforderungen. Massgeblich für die Dimensionierung und Austattungen sind die uneingeschränkte und selbständige  Nutzung  mit Rollstuhl oder mit Gehhilfen sowie der Platzbedarf für Hilfspersonen. Das Merkblatt zeigt

Merkblatt 114 «Leitliniensystem Schweiz»

Das Leitliniensystem Schweiz wurde 1995 von der Schweizer Fachstelle, in Zusammenarbeit mit den SBB entwickelt und ist seit 2005 in der VSS-Norm 640 852 «Taktil-visuelle Markierungen für Sehbehinderte» geregelt. Der Einsatz taktil-visueller Markierung im Verkehrsraum erfolgt nach den Grundsätzen und

Richtlinien «Planung und Bestimmung visueller Kontraste»

In der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» und in der Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» sind Mindestkontrastwerte für unterschiedliche bauliche Elemente festgelegt. Die Richtlinien zeigen auf, wie die normativen Anforderungen erfüllt und überprüft werden können, messtechnisch genau oder auf einfache Art

Eignung von Bodenbelägen in Gebäuden

Die Eignung von Bodenbelägen bewertet die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» im Anhang B, Ziff. B.1 nach folgenden drei Kriterien: Befahrbarkeit mit Rollstuhl, Rollator und ähnlichen Hilfsmitteln mit Rädern: – hinreichend harte Oberflächen – geringer Rollwiderstand – geringe Erschütterungen verursachend Begehbarkeit: – Oberflächen

Orientierung und Signaletik im Gebäude

Bauliche und gestalterische Massnahmen zur Orientierung Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regelt die Grundsätze für Orientierung und Sicherheit im Gebäude: Natürliche und künstliche Lichtquellen müssen eine sichere Wegführung und die Orientierung im Gebäude gewährleisten. Blendungen, Spiegelungen und Reflexe sind

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