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Artikel «Die EG schläft nicht» (1989)

„Vielleicht ist das Rad zweimal erfunden worden. Das allerdings die Holländer eine nahezu identische Philosophie des anpassbaren Wohnungsbau wie die unsere verfolgen, haben wir uns eigentlich nicht geträumt. Mit etwas gemischten Gefühlen nahmen wir deshalb am dreitägigen Symposium „Aanpassbaar Bouwen“

Artikel «Küchen – anpassbar» (1991)

„Die Küche ist oft Gegenstand von telefonischen Anfragen an unsere Fachstelle: „Wir haben die Auflage, in unserer Überbauung zwei Behindertenwohungen zu erstellen und sind jetzt an der Ausführungsplanung. Wie gross muss der unterfahrbare Bereich in der Kombination sein?“ Die fast immergleiche Antwort: In einer Überbauung soll es gar keine

Artikel «Kochbuch für den Wohnungsbau» (1993)

Die «Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen» hat Ende 1992 eine neue Planungsgrundlage für den Wohnungsbau herausgegeben. Die Architekturzeitschrift «HOCHPARTERRE» umschrieb diese Richtlinien als Kochbuch. Diese Bezeichnung finden wir sehr treffend, denn alle Wohnungen sollten in Zukunft auch für Behinderte und Betagte «geniessbar» sein!   Der Artikel aus dem bulletin Nr.

Artikel «Geltungsbereich BehiG für den Wohnungsbau» (2004)

„Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und die Verordnung (BehiV), die seit dem 01.01.04 in Kraft sind, werfen bei den Bestimmungen zum Wohnungsbau Fragen auf. In diesem Fachartikel sind die wesentlichen Erkenntnisse für die Anwendung in der Praxis zusammengefasst.“   Der Artikel aus dem bulletin Nr.

Artikel «Rollstuhl-Parkplätze im Wohnungsbau» (2018)

„Für Menschen mit Gehbehinderung kann das eigene Fahrzeug eine Grundlage für eine selbstständige Lebensführung sein. Voraussetzung sind ausreichend und gut positionierte rollstuhlgerechte Parkfelder zu Hause und unterwegs. «Autofreies Wohnen», für moderne Stadtmenschen eine Frage des Lebensstils, ist für Menschen mit

Artikel «Eingangssituationen bei Wohnbauten» (2019)

„Wohnbauten sollen für alle Menschen gleichermassen zugänglich sein. Sowohl Bewohner, welche die Zugangssituation kennen, als auch deren Besucher, müssen spontan und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“  Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und die kantonalen Baugesetze regeln den hindernisfreien Zugang zu Wohnbauten.

Artikel «Anpassbarer Wohnungsbau nach SIA 500» (2009)

„Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» gilt für drei Kategorien von Bauten: Für öffentlich zugängliche, solche mit Arbeitsplätzen und mit Wohnungen. Sie legt die Mindestanforderungen fest für einen anpassbaren und besuchsgeeigneten Wohnungsbau wie er sich seit den 80er Jahren bewährt hat.“   Der Artikel aus

Artikel «Anpassbarer Wohnungsbau – Wohnungsanpassungen – wer zahlt?» (1990)

„Anpassbare Wohnungen erstellen und die Anpassungen ausführen sind zwei Arbeitsgänge, die nicht miteinander vermischt werden dürfen. Sie können, – für den Fall, dass Anpassungen überhaupt notwendig werden –, Jahre auseinander liegen. Diese zwei Arbeitsgänge gehen auch von zwei unterschiedlichen Kostenträgern aus.“   Der Artikel aus dem bulletin Nr.

bulletin Nr. 14 / 1989 – «Anpassbarer Wohnungsbau»

Die Themen im Überblick: Vorwort Anpassbarer Wohnungsbau: Die Wohnung für alle – eine Utopie? Oeffentlichkeitsarbeit: Tessiner Gemeinde gewinnt die Gönnerverlosung, Infobulletin jetzt mit verdoppelter Auflage, Bald Gönnervertreter im Stiftungsrat?, Schablone wird nachproduziert, Spezialbeilage der „Winterthur“, IFAS 88, Swissbau 89 Von

bulletin Nr. 21 / 1993 – «Neue Planungsgrundlage – Wohnungsbau hindernisfrei – anpassbar»

Die Themen im Überblick: Kommendes: 2. Fachmesse «Handicap» in Lausanne, 2. Konferenz für Rehabilitationstechnologie «Ecart 2» in Stockholm, «EUR*ABLE» 1. Behindertenkonferenz in Utrecht, Swissbau 1993 Diskriminierende WC-Schüssel Unnötiges Rollstuhl-WC Rollodrom – die Welt aus Rollstuhlperspektive Kochbuch für den Wohnungsbau IV zahlt mehr für

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