Für eine konsequente Durchsetzung des blinden- und sehbehindertengerechten Bauens in der Schweiz ist die Zusammenarbeit der verschiedenen Fachpersonen, Beratungsstellen, Sehbehindertenorganisationen und Interessenvertretern erforderlich. Dazu hat die Fachstelle zwei Dokumente erstellt, welche die Interessenvertretung, Aufgaben und Zuständigkeiten klären.
Sehbehindertengerechtes Bauen – Konzept zur Umsetzung
Dieses Konzept hält die Aufgabenteilung zwischen den beteiligten Organisationen und Fachpersonen fest. Die klare Regelung der Zuständigkeiten verhindert, dass auf Grund mangelnder Kommunikation Interventionen unterlassen werden oder Doppelspurigkeiten auftreten. Nur durch Austausch und eine gute Koordination zwischen allen Beteiligten kann das sehbehindertengerechte Bauen erfolgreich umgesetzt werden.
Leitfaden «Vorgehen bei Baufragen»
Der Leitfaden erläutert die Beratung und Interessenvertretung ausgehend von zwei exemplarischen Initialereignissen. Erstens bei konkreten Problemen von Menschen mit Sehbehinderung in bestehenden Situationen und zweitens bei der Beratung und Interessenvertretung bei konkreten Bauprojekten.