Darf Architektur aus gestalterischen Gründen einen Teil der Nutzerinnen und Nutzer benachteiligen oder gar ausgrenzen? Diese Frage drängt sich exemplarisch beim neuen Zürcher Hochschulcampus Toni-Areal mit seinen 1’500 Räumen auf. Der Artikel aus dem bulletin Nr. 59 / 2016 ist als Download verfügbar.
Menschen mit einer Behinderung können nicht warten, bis sich der Gebäudebestand der Schweiz rundum erneuert und damit hindernisfrei wird. Es ist nötig, dass Barrieren und Hindernisse auch in bestehenden Gebäuden beseitigt werden – sprich: dass möglichst viele Gebäude behindertengerecht angepasst werden.…
Menschen mit einer Behinderung können nicht warten, bis sich der Gebäudebestand der Schweiz rundum erneuert und damit hindernisfrei wird. Es ist nötig, dass Barrieren und Hindernisse auch in bestehenden Gebäuden beseitigt werden – sprich: dass möglichst viele Gebäude behindertengerecht angepasst…
Das Merkblatt 3/98 «Finanzierung individueller baulicher Anpassungen in der Wohnung und am Arbeitsplatz» mit Stand Januar 2013 gibt Auskünfte über die Ausgangslage und die Vorgehensweise bei einem Gesuch um Kostenübernahme, stellt einen Übersicht über die Leistungen der Invalidenversicherung (IV) dar und schlägt Hinweise auf die Situation…
Als Wohnräume im Freien sind Balkone und Terrassen für den Aufenthalt an der frischen Luft von besonderem Wert für Menschen mit Behinderung oder im Alter. Darum müssen sie mit dem Rollstuhl oder Rollator zugänglich sein. Neben einer genügenden Türbreite ist…
Kann die Erschliessung der Bühne in einem Veranstaltungssaal z.B. nicht stufenlos erfolgen, ist der Einsatz einer Hebebühne eine geeignete Massnahme. Im privaten Eigenheim sind Treppenlifte eine Lösung für Menschen mit Gehbehinderung, um nach einem Umfall oder aufgrund altersbedingter Einschränkungen in…
Barrieren in Sanitäranlagen, und dort besonders bei Klosett, haben einschneidende Beschränkung der Mobilität und Selbständigkeit Behinderter zur Folge. Erläuterungen und Grundsätze des Merkblatts 1/85 «Behindertengerechte Sanitäranlagen» haben weiterhin Gültigkeit. Einzelne masslischen Detailangaben haben sich zwischenzeitlich verändert und sind unserer Webseite zu…
Unter dem Begriff «spezifische Einrichtung» werden spezielle Räume und Vorkehrungen verstanden, die für Personen mit Behinderung erforderlich sind, um bauliche Benachteiligungen zu kompensieren. Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» beschreibt zwei Typen (Ziff. 1.2): Als Typ A werden Einrichtungen und Räume bezeichnet,…
Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), Art. 3 müssen die Neubauten mit mehr als 50 Arbeitsplätzen hindernisfrei gebaut werden. Das gilt auch bei einem Umbau oder einer Renovation von bestehenden Gebäuden mit Arbeitsplätzen. «Anpassbar» bedeutet, dass die Vorraussetzungen für die notwendigen, nachträglichen Anpassungen an Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung gegeben sind, damit…
Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), Art. 3 müssen Hindernisse in öffentlich zugänglichen Bauten oder Anlagen bei einem Umbau oder einer Renovation beseitigt werden. Dies gilt sobald für den Umbau eine Baubewilligung erforderlich ist und im Rahmen der Verhältnismässigkeit. Massgebend für die Umsetzung dieser Anforderungen sind die kantonalen Vorschriften,…