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Aktuell

Die Neuauflage der Richtlinie «Wohnungsbau, hindernisfrei – anpassbar» ist erschienen!

Planerinnen und Planer aufgepasst! Die Neuauflage der Richtlinie "Wohnungsbau hindernisfrei - anpassbar. Konzeption von Wohnbauten für alle Lebenslagen" ist ab sofort online und physisch verfügbar. Unter dem Motto "besser spät als nie" haben wir nach den Osterfeiertagen endlich unser aktuelles Herzensprojekt aus der Druckerei erhalten.

Die neue Ausgabe der Richtlinie vom März 2023 erscheint zu einem Zeitpunkt, in der sich die Dringlichkeit praxisnahe Lösungen aufzuzeigen und neue Denkanstösse zu liefern mehr als offenbart. Der Wohnraum der fehlt muss in Zukunft nicht bloss bezahlbar sein, sondern sich an unterschiedliche Lebenslagen hindernisfrei-adaptieren, sprich anpassen lassen. Denn, in den letzten Jahren wurden bei Weitem nicht genügend Wohnangebote geschaffen, um der steigenden Nachfrage der heute 1,8 Millionen Menschen mit Behinderung gerecht zu werden. Und – angesichts der zunehmend älter werdenden Bevölkerung wird der Anteil an Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen in der Schweiz noch grösser. 2050 wird er bereits einen Anteil von über 25% an der Gesamtbevölkerung erreichen.

Dass trotzdem unter „hindernisfreies Bauen“ im Wohnungswesen oft noch ein „besonderes“ Bauen für „besondere“ Menschen verstanden wird ist damit obsolet. Im Gegenteil, hindernisfrei-anpassbarer Wohnungsbau steht ganz im Zeichen einer nachhaltigen Wohnbaustrategie und ist ganz gewöhnlicher Wohnungsbau, der als neuer Standard gelten sollte – sowohl bei Neu- wie auch bei Umbauten.

    WE MADE IT!

    104%! Hurra! Es ist geschafft! Die Finanzierung der Kampagne «Wohnen für alle» ist gesichert! Die Spendenaktion ist am Wochenende erfolgreich zu Ende gegangen. Ein besonderes Dankeschön gilt unseren Unterstützer*innen!! Ohne Euch hätten wir das nicht geschafft! Nun können wir unsere Kräfte bündeln und die Kampagne zum fliegen bringen.

      Kampagne «Wohnen für alle» lanciert!

      Unterstützen Sie unsere Spendenkampagne auf wemakeit und helfen Sie uns, die Wohnsituation für Menschen mit Behinderungen endlich nachhaltig zu verbessern!

      Auch zwanzig Jahre nach der Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes hat sich im Bereich des Wohnens wenig geändert. Menschen im Rollstuhl oder in besonderen Lebenslagen sind nach wie vor auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt und müssen meist in Heimen leben. Mit unserem Aktionsplan «Wohnen für alle» wollen wir die Akteure des Wohnungsbaus und der öffentlichen Hand dazu motivieren, das Konzept des hindernisfrei – anpassbaren Wohnungsbaus konsequent in die Praxis umzusetzen. Neben der aktuell erschienenen Publikation «Neue Wege im Wohnungsbau», mit der wir kritisch und fundiert auf den aktuellen Wohnungsmangel für Menschen mit Behinderung aufmerksam machen, lancieren wir im September die digitale Plattform «anpassbarer-wohnungsbau.ch». Damit wird erstmals ein digitaler Katalog mit guten Beispielen für hindernisfrei – anpassbare Neu- und Umbauten geschaffen, der insbesondere Architekturschaffende und Bauträger motiviert und inspiriert, Wohnraum für alle zu schaffen.

      Für die Umsetzung unseres dringenden und ambitionierten Aktionsplans zählen wir auf Ihre Unterstützung! Noch bis zum 17. September haben Sie die Möglichkeit, über die Crowdfunding-Plattform wemakeit zu spenden. Vielen Dank!

      https://wemakeit.com/projects/kampagne-wohnen-fuer-alle

        Neuer Kurs an der ZHAW lässt Architekturstudierende «im Dunkeln tappen»

        Welche Bedürfnisse haben Menschen mit einer Behinderung in Bezug zur Architektur? Und, wie kann man sich diese – schon im Entwurfsprozess – als Gestaltungsmöglichkeit zunutze machen?

        Im Oktober 2022 fand zum ersten Mal ein Sensibilisierungskurs für Architekturstudierende an der ZHAW in Winterthur statt: mit vier Parcours, welche von Menschen mit einer Mobilitäts – und Sehbehinderung geführt wurden, einer 90-minütigen Vorlesung und einer regen Diskussionsrunde zur hindernisfreien Architektur, konnten sich über 80 Studierende ein ganz eigenes Bild zu den spezifischen Bedürfnissen von Sehbehinderten und Rollstuhlfahrern machen – die Ziele: das Bewusstsein unter angehenden Bauverantwortlichen zu fördern und dazu zu animieren, sich gezielt mit den Nutzerbedürfnissen bei einer Bauaufgabe im Sinne des Design for all auseinanderzusetzen. Der Kurs wurde von der Schweizer Fachstelle organisiert – ein Pilotprojekt mit Erfolg und Nachahmungspotential.

          Es braucht die richtigen Anreize, Lobbying und Aktionen – dringend!

          Die Beratungsstelle NOW Hindernisfrei Bauen Nid- & Obwalden feierte im September 2022 ihr 26-jähriges Bestehen. Nach über 2000 Beratungsfällen und einem Rucksack an Erfahrungen, war es an der Zeit Bilanz zu ziehen.

          Knapp 40 Persönlichkeiten aus Politik, Bau, Gemeinden, Kanton sowie aus verschiedenen Organisationen aus den Bereichen Behinderung und Senioren lauschten dem Podium. Wie hindernisfrei sind die beiden Kantone heute? Können sie überhaupt barrierefrei werden? Das Bewusststein für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist in den letzten Jahren gestiegen – es wurde viel erreicht, zum Beispiel ist viel Grundlagenwissen in Normen eingeflossen. Dennoch gibt es auch weiterhin offene Baustellen. Viele Bereiche, die das Leben von Menschen mit Behinderung betreffen, fallen in die Zuständigkeit der Kantone beziehungsweise der Gemeinden. In Obwalden stammt das Baugesetz von 1994 und geht betreffend barrierefreies Bauen weniger weit als das Bundesrecht – damit ist es quasi bundesrechtswidrig. mehr dazu im Artikel «Es braucht die richtigen Anreize, Lobbying und Aktionen – dringend!»

            «Merkblatt 122» zum Thema behindertengerechte Wertstoffsammelstellen erschienen!

            Wertstoffsammelstellen sollen für alle nutzbar sein. Für die Erstellung von hindernisfreien Wertstoffsammelstellen müssen deshalb die Sammelbehälter, sowie der Zugang und die gesamte Fläche der Sammelstelle hindernisfrei gestaltet werden.

            Je nach Art und Bedienung der Sammelbehälter, sind die Anforderungen an die Positionierung der Manövrierflächen und an die Bedienelemente unterschiedlich. Damit sehbehinderte Personen die Sammelbehälter identifizieren können, sind ausserdem kontrastreiche Reliefbezeichnungen so zu platzieren, dass sie gut sichtbar und abtastbar sind, und trotzdem möglichst wenig verschmutzen. Das Merkblatt 122 «Wertstoffsammelstellen. Rollstuhl- und Sehbehindertengerechte Ausführung und Beschriftung» der Schweizer Fachstelle definiert endlich den Standard zur hindernisfreien Gestaltung der Beschriftungen, sowie zu den nötigen Manövrierflächen und Bedienelementen.

              Revidierte Webseite der Schweizer Fachstelle

              Seit kurzem steht unsere frisch überarbeitete Webseite online zur Verfügung, die Adresse bleibt wie gewohnt www.hindernisfreie-architektur.ch. Die auf den ersten Blick sichtbaren Änderungen halten sich in Grenzen, beim genaueren Hinschauen und im Hintergrund ist jedoch vieles neu. Die Seite soll es nun allen Benutzern ermöglichen, Beiträge, Informationen und Publikationen schneller zu finden.

              Die Menge an Beiträgen und Publikationen auf unserer Webseite ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Um sich auf der Plattform auch weiterhin zurechtzufinden und die gesuchten Inhalte herauszufiltern, wurden ein paar strukturelle Anpassungen dringend notwendig. Die Mitarbeiter der Schweizer Fachstelle waren in den letzten Tagen intensiv damit beschäftigt, unsere Webinhalte aufzuarbeiten, zu sortieren und an die neue Seite anzupassen, so dass alles für den Relaunch bereit war. Nun freuen wir uns, die neue Webseite Seite mit verbesserter Navigation und leicht verändertem Design zu präsentieren.
              Das Ziel der neuen Seite soll eine möglichst klare und verständliche Benutzerführung sein, so dass sich alle Benutzer auf der Seite schnell zurechtfinden und mit wenigen Klicks die gesuchten Informationen erhalten. 
              Die neuen Auswahlkategorien und Filterfunktionen nach Nutzungsart und Themen, respektive Rechtsebene und Erlass machen es allen Benutzern möglich, schnell an die gewünschten Informationen zu gelangen. Für die Suche nach einem bestimmten Dokument steht eine verbesserte Suchfunktion zur Verfügung.

                Hindernisfreie Gehflächen

                Das Merkblatt 118 «Hindernisfreie Gehflächen» wurde nach den neusten Erkenntnissen revidiert und an die Vorgaben der VSS-Norm 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» angepasst. Es zeigt, wie Möblierungs- und Ausstattungselemente aufgestellt und gestaltet sein müssen, damit sie kein Hindernis und keine Gefährdung für Menschen mit Behinderung darstellen.

                Das Merkblatt 118 «Hindernisfreie Gehflächen» lässt sich als Planungshilfe im öffentlichen Raum ebenso anwenden wie in Aussenanlagen von Bauten oder einer Shopping-Mall. Es illustriert die Anforderungen an Durchfahrbreiten ebenso wie an den Lichtraum, die Ertastbarkeit und die visuelle Kennzeichnung von Hindernissen und Bauabschrankungen.

                Titelseite Merkblatt 1Hindernisfreie Gehflächen

                  «Design for all in der Architekturlehre»

                  Anlässlich des Symposiums am 1. Dezember 2021 haben sich Praktizierende, Dozierende und Modulverantwortliche Schweizer Hochschulen mit den Herausforderungen, eine hindernisfreie Architektur als Lehrinhalt zu verankern, befasst. Die Ergebnisse zeigen Handlungsbedarf - wir bleiben dran!

                  Am Symposium vom 1. Dezember im Zollhaus waren mehrere Hochschulen und Fachhochschulen vertreten. Beeindruckende Referate regten die Diskussion an und boten eine breite Grundlage, um über die Möglichkeiten zu diskutieren, wie künftigen Architekturstudierenden Design for all nähergebracht werden kann. 

                  Moderation und Ergebnissicherung stellte Dr. Barbara Häring sicher. Die Referate und eine Zusammenfassung der Erkenntnisse finden sie im Tagungsbeitrag Symposium «Design for all in der Architekturlehre»

                  Ausschnitt_Präsentation-Zimmermann

                    Neu publiziert im Dezember 2021

                    Kurz vor Jahresende finalisiert und online publiziert wurden das
                    Merkblatt 031 «Fenstertürschwellen; Rollstuhlgerechte Ausführung» und das Merkblatt 115 «Fussgänger-Lichtsignalanlagen; taktile und akustische Signale»

                    Merkblatt 031 «Fenstertürschwellen»

                    Im November 2021 wurde die neue Version der Norm SIA 271 «Abdichtung von Hochbauten» publiziert. Damit entspricht die Norm nach langer Diskussion endlich dem aktuellen Stand des Wissens und die Fachstelle konnte ihr Merkblatt 031 «Fenstertürschwellen; Rollstuhlgerechte Ausführung» nun definitiv und gestützt auf die geltende Norm publizieren.

                    Merkblatt 115 «Fussgänger-Lichtsignale»

                    Im Oktober 2020 hat der VSS die neue Norm 40 836-1 «Lichtsignalanlagen; Taktile und akustische Zusatzeinrichtungen» publiziert, an deren Entstehung die Schweizer Fachstelle und ihre nationale Fachkommission für blinden- und sehbehindertengerechtes Bauen intensiv mitgewirkt hatten. Neu eingeführt wurde mit der Norm das akustische Übergangssignal, das Menschen mit Sehbehinderung das Ende der Grünzeit signalisiert und so lange ertönt, bis das orange Licht erlischt und die Ampel für die Fussgänger auf Rot schaltet.

                    Das komplett überarbeitete Merkblatt 115 «Fussgänger-Lichtsignale; Taktile und akustische Signale», Ausgabe Dezember 2021 erläutert die Anforderungen aus Sicht der Nutzenden und unterstützt Menschen mit Sehbehinderung, deren Interessenvertretungen und die Zuständigen in den Kantonen und Gemeinden bei der korrekten Umsetzung der taktilen und akustischen Signale.  

                    Publikationen Dezember 2021
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