loader

Gleichstellung im Kanton Luzern noch nicht überall angekommen

01.10.2020 | Hindernisfreie Architektur & HBLU | Medienmitteilung Wolhusen Menschen mit einer Behinderung sollen den öffentlichen Verkehr selbständig benutzen können. So verlangt es das Behindertengleichstellungsgesetz. Leider wird dieser Grundsatz im geplanten Bushof Wolhusen nicht umgesetzt. Von den fünf neuen Haltekanten

Wegweisende Entscheide zur Haltekantenhöhe 22 cm bei Bushaltestellen

In vielen Kantonen wird diskutiert, ob eine 22 cm hohe Haltekante zwingend erforderlich ist. Zwei exemplarische und für die ganze Schweiz wegweisende Entscheide bestätigen diese Anforderung. Auszüge aus den beiden Rechtsurteilen sowie ein Positionspapier des Kantons Luzern werden nachfolgend kommentiert.

Rechtliche Grundlagen – Zusatzsignale an Fussgänger-Lichtsignalanlagen

Die rechtlichen Grundlagen welche Betreiber von Lichtsignalanlagen verpflichten, Zusatzsignale für Sehbehinderte anzubringen, sind in diesem Dokument am Beispiel des Kantons Zürich dargelegt.

Verfahren zur Durchsetzung der Rechtsansprüche

Das BehiG sowie die kantonalen Gesetze und Verordnungen regeln die Rechts­ansprüche im Zusammenhang mit der Hindernisfreiheit von Bauten und garantieren gerichtlich durchsetzbare subjektive Rechte. Betroffene Behinderte sowie Behin­dertenorganisationen können verlangen, dass Benachteiligungen beim Zugang zu einer Baute oder Anlage, die