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Gleichstellung im Kanton Luzern noch nicht überall angekommen

01.10.2020 | Hindernisfreie Architektur & HBLU | Medienmitteilung Wolhusen Menschen mit einer Behinderung sollen den öffentlichen Verkehr selbständig benutzen können. So verlangt es das Behindertengleichstellungsgesetz. Leider wird dieser Grundsatz im geplanten Bushof Wolhusen nicht umgesetzt. Von den fünf neuen Haltekanten

Wegweisende Entscheide zur Haltekantenhöhe 22 cm bei Bushaltestellen

In vielen Kantonen wird diskutiert, ob eine 22 cm hohe Haltekante zwingend erforderlich ist. Zwei exemplarische und für die ganze Schweiz wegweisende Entscheide bestätigen diese Anforderung. Auszüge aus den beiden Rechtsurteilen sowie ein Positionspapier des Kantons Luzern werden nachfolgend kommentiert.