Nachdem Eva Schmidt als Fachstelleleiterin den Abend mit einem spannenden Rückblick in die Anfänge der Schweizer Fachstelle eröffnete und in die wichtigsten Kriterien für ein «Design for all» einführte, wurde es im zweiten Teil des Abends festlich: Während der Preisverleihung…
Die Vernehmlassung der Norm SN 521 500 des CRB hat der Schweizer Fachstelle Anlass gegeben, die Ziffer „214 Schwenkbereich vor Türen“ (Norm von 1974, Ziffer 212 + Fig. 6) zu überprüfen. Beim Vergleich mit der internationalen Literatur waren erhebliche Differenzen festzustellen. Insbesondere auch zum…
Balkontüren sind klassische Hindernisse für Rollstuhlbenutzer und eine Stolpergefahr für Geh- und Sehbehinderte. Die Firma Ego Kiefer AG hat, nicht zuletzt durch wiederholte Anfragen auf das Problem aufmerksam gemacht, ein Schwellendetail entwickelt, welches bei Standardkonstruktionen Anwendung finden soll. Die Schweizer Fachstelle hatte Gelegenheit schon im…
Die behindertengerechte Gestaltung von Kino- oder Theaterbauten unter Berücksichtigung der wichtigen Anforderungen des (vorbeugenden) Brandschutzes ist ein immer wiederkehrendes Thema des behindertengerechten Bauens. In der Hauptsache geht es dabei um «behindertengerechte» Fluchtwege und die Befürchtungen der Veranstalter, dass behinderte Besucher in Schwierigkeiten geraten und dadurch Schwierigkeiten machen oder auch…
Die Anforderungen an die Rollstuhlgängigkeit bei Schranken und Schikanen sind in den Richtlinien für «Strassen – Wege – Plätze», welche die Fachstelle Anfang 2003 publizierte ausführlich beschrieben. Eine Korrkeurt der Formel für das Berechnen der minimalen Durchfahrtsbreiten nehmen wir zum Anlass, auf das…
Damit Balkone und Terrassen auch mit einem Rollstuhl zugänglich sind, darf die Schwellenhöhe nicht mehr als 25 mm betragen. Dieser Anforderung wird in der Baupraxis immer wieder entgegengehalten, es gebe eine SIA-Norm, nach der Schwellen von Fenstertüren eine Höhe von 60 mm aufweisen müssten. Eine…
Wie Bauten und Anlagen gestaltet werden müssen, damit sie als zugänglich und nutzbar gelten, wird in der Schweiz mit der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» definiert. Damit aber auch jederzeit eine gleichberechtigte Nutzbarkeit für alle gewährleistet wird, ist mehr erforderlich als eine rein technische Erfüllung der…
Wohnbauten sollen für alle Menschen gleichermassen zugänglich sein. Sowohl Bewohner, welche die Zugangssituation kennen, als auch deren Besucher, müssen spontan und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und die kantonalen Baugesetze regeln den hindernisfreien Zugang zu Wohnbauten.…
Darf Architektur aus gestalterischen Gründen einen Teil der Nutzerinnen und Nutzer benachteiligen oder gar ausgrenzen? Diese Frage drängt sich exemplarisch beim neuen Zürcher Hochschulcampus Toni-Areal mit seinen 1’500 Räumen auf. Der Artikel aus dem bulletin Nr. 59 / 2016 ist als Download verfügbar.