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Erschliessung und Spielplatzwegnetz
Spielplätze und Spielelemente müssen hindernisfrei zugänglich sein – Welche Bodenbeläge sind geeignet? Wie kann sich eine sehbehinderte Person orientieren? Wo brauchen Personen im Rollstuhl Freifläche zum Manövrieren?
Spielplätze für alle
Ein «Spielplatz für alle» ist für Kinder, Jugendliche und Begleitpersonen, mit und ohne Einschränkung, zugänglich und nutzbar. – Was muss man bei der Planung und Gestaltung beachten?
Spielelemente und Infrastruktur
Welche Spielelemente eignen sich für alle? Wie konzipiert und gestaltet man vielfältig nutzbare Spielelemente? Welche Infrastruktur braucht der Spielplatz?
Zugang zum Spielelement und Fallschutz
Spielelemente, die für alle geeignet sind, müssen auch für alle erreichbar sein – Wie kann man ein Spielelement für Begleitpersonen und Kinder im Rollstuhl zugänglich machen? Welcher Fallschutz ist geeignet?
Bauten und Anlagen für Freizeit, Sport und Erholung
In Anlagen für Freizeit, Erholung und Sport sowie in Grünanlagen müssen sowohl Spiel- und Nutzungsbereiche als auch Zuschauerbereiche für Menschen mit Behinderung gleichberechtigt nutzbar sein.
Wanderwege
Wege die ausschliesslich als Wanderwege genutzt werden zählen nicht zum hindernisfreien Verkehrsraum. Signalisierte Rollstuhlwanderwege müssen je nach Anspruchsniveau unterschiedliche Anforderungen erfüllen.
Wegbreiten
Wege mit einer uneingeschränkt nutzbaren Breite von 1.80 m oder mehr ermöglichen das Begegnen zwischen Personen mit Hilfsmitteln. Für Engstellen gelten Ausnahmeregelungen.
Quergefälle
Ein möglichst geringes Quergefälle von maximal 2 % verbessert die Steuerbarkeit von Rollstühlen und Rollatoren.
Höhenüberwindung
Je nach Situation und Höhendifferenz sind unterschiedliche Anlagen zur Überwindung von Höhenunterschieden erforderlich, damit sie für Menschen mit Behinderung nutzbar sind.
Längsneigung von Wegen und Rampen
Wege und Rampen mit Längsneigungen ≤ 6% gelten als hindernisfrei. Neigungen bis 10% respektive 12% sind unter gewissen Voraussetzungen zulässig.
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