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Öffentlich zugängliche Bauten
Öffentlich zugängliche Bauten müssen für jede Person ohne Erschwernis oder Hilfe von Dritten zugänglich und nutzbar sein, auch für Personen mit Körper-, Seh- oder Hörbehinderung.
Bauten für Handel, Dienstleistungen oder Ausstellungen
Bauten, die für Handel, Dienstleistungen oder Ausstellungen genutzt werden, müssen der gesamten Kundschaft und allen Besuchern eine chancengleiche Nutzung gewährleisten.
Hotels, Unterkünfte und Campingplätze
Alle Hotels, Herbergen und Campingplätze die Gästeunterkünfte öffentlich anbieten, müssen auch Gäste mit Behinderungen beherbergen können.
Bauten und Anlagen für Restauration und Verpflegung
Restaurants, Bars sowie öffentlich zugängliche Kantinen und Verpflegungseinrichtungen, müssen für alle gleichberechtigt zugänglich und nutzbar sein.
Vortragsräume und andere Säle
Vortragsräume und Säle müssen für alle eine gleichberechtigte Zugänglichkeit und Nutzung gewährleisten.
Bauten für Bildung und Erziehung
Bauten und Einrichtungen, welche der Bildung und Erziehung dienen, müssen allen Lernenden und Lehrkräften eine chancengleiche Nutzung gewährleisten.
Bauten und Anlagen für Freizeit, Sport und Erholung
In Anlagen für Freizeit, Erholung und Sport sowie in Grünanlagen müssen sowohl Spiel- und Nutzungsbereiche als auch Zuschauerbereiche für Menschen mit Behinderung gleichberechtigt nutzbar sein.
Bauliche Einrichtungen von Verkehrsanlagen
Damit Verkehrssysteme für Menschen mit Behinderung autonom nutzbar sind, müssen Parkieranlagen, Tankstellen, Raststätten und Stationsbauten des öffentlichen Verkehrs hindernisfrei zugänglich sein.
Horizontale Erschliessung öffentlich zugänglicher Bauten
Erschliessungswege zwischen der Strasse und dem Haupteingang sowie innerhalb öffentlich zugänglicher Bauten müssen stufenlos zugänglich sein und die erforderlichen Bewegungsflächen aufweisen.
Zugangswege zu öffentlich zugänglichen Bauten
Verbindungswege zwischen der Strasse und dem Gebäude müssen für alle gleichberechtigt und sicher nutzbar sein und die Anforderungen an Breite, Gefälle, Bodenbeläge, Beleuchtung sowie an die taktile und visuelle Führung erfüllen.
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