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Verkehrsraum
Der öffentliche Raum muss für alle nutzbar sein, um Menschen mit einer Mobilitäts- oder Sinnesbehinderung ein selbständiges Leben zu ermöglichen. Die Anforderungen an die bauliche Gestaltung sind verbindlich geregelt.
Bauliche Einrichtungen von Verkehrsanlagen
Damit Verkehrssysteme für Menschen mit Behinderung autonom nutzbar sind, müssen Parkieranlagen, Tankstellen, Raststätten und Stationsbauten des öffentlichen Verkehrs hindernisfrei zugänglich sein.
Strassen
Strassenräume, die Bauten, Anlagen des öffentlichen Verkehrs, Freizeit- und Grünanlagen erschliessen, müssen für Menschen mit Behinderung autonom und sicher nutzbar sein.
Begegnungszonen
Begegnungszonen erfordern eine umsichtig auf die konkrete Verkehrssituation abgestimmte Gestaltung des Strassenraumes, damit sie für Menschen mit Sinnes- und Mobilitätseinschränkungen sicher nutzbar sind.
Haltestellen des öffentlichen Verkehrs
Bus-, Tram- und Bahnhaltestellen sind so anzuordnen, zu gestalten und zu erschliessen, dass die autonome Benutzung des öffentlichen Verkehrs sichergestellt ist.
Abgrenzung von Fussgängerbereichen
Die Abgrenzung von Fussgängerbereichen gegenüber der Fahrbahn ist für die Sicherheit von Menschen mit Behinderung notwendig, Ausnahmen und Kriterien für die Wahl der Abgrenzungselemente sind verbindlich geregelt.
Abgrenzung zwischen Fuss- und Veloverkehr
Gemeinsame Flächen für Fuss- und Veloverkehr sind Aufgrund der unterschiedlichen Geschwindigkeiten und Bewegungsmuster zu vermeiden. Kriterien für eine Sicherheitsabwägung sind in der Norm geregelt.
Trennelemente
Trennelemente haben je nach Funktion und Verkehrssituation unterschiedliche Anforderungen an Form und Ausführungsqualität zu erfüllen, die Norm legt Varianten und Einsatzkriterien fest.
Trennelemente bei Veloverkehr
Auf Velorouten müssen Trennelemente zwischen Fussgängerbereich und Fahrbahn mit dem weissen Stock ertastbar, für Führhunde erkennbar und gleichzeitig mit dem Velo überfahrbar sein.
Trennelemente an Querungen
Trennelemente an Querungen haben hohe Anforderungen an die Ausführungsqualität zu erfüllen, damit die Ertastbarkeit mit dem weissen Stock und die Befahrbarkeit mit Hilfsmitteln erfüllt wird
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