Hindernisfreie Anprobekabinen, z.B. in Bekleidungsgeschäften, erfüllen definierte Anforderungen an Bewegungsraum, Haltegriffe, Sitzmöglichkeiten und Beleuchtung.
Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» beschreibt unter Ziff. 7.3 die minimalen Anforderungen an eine hindernisfreie Anprobekabine für Bekleidungsgeschäfte. Diese zählt zu den spezifischen Einrichtungen Typ A im Sinne der Norm.
Mindestens eine der allgemein benutzbaren Anprobekabinen muss entsprechend ausgeführt sein:
Weitere Informationen zu Bodenbelägen in den Beiträgen «Eignung von Bodenbelägen» oder «Böden und Bodenbeläge in öffentlich zugänglichen Bauten».
Hinweis:
Reflexion von Leuchten im Spiegel vermeiden, sowohl für stehende als auch sitzende Positionen (Stuhl oder Rollstuhl).
Weitere Informationen zur Beleuchtung im Beitrag «Beleuchtung».
Stand 15.11.2017
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