Balkone und Aussensitzplätze sind Teil des Wohnraumes und benötigen einen möglichst schwellenloser Zugang, um nutzbar zu sein.
Balkone, Loggien und Terrassen sind für Menschen mit eingeschränkter Mobilität besonders wertvoll, denn aus dem Haus zu gehen kann für sie mit grossem Aufwand verbunden sein. Solche Aussensitzplätze müssen immer auch für mobilitätseingeschränkte Bewohner und Besucher nutzbar sein.
Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» unterscheidet halböffentliche und privat genutzten Aussenräumen mit leicht variierenden Anforderungen. Gemeinsam genutzte Ausgängen auf Terrassen, Sitzplätzen und Aussenräumen, die allen Mietern oder Eigentümern der Baute oder Überbauung zur Verfügung stehen, sind entsprechend ihres halböffentlichen Charakters dem Kapitel 9 „Erschliessung bis zu den Wohnungen“ zuzuordnen, private, der Wohnung zugehörige Aussenräume zur individuellen Nutzung dem Kapitel 10 „Wohnungen und Nebenräume“. Die Anforderungen unterscheiden sich in der Ausbildung des unteren Türabschlusses.
Privat genutze Balkone und Aussensitzplätze können gemäss der Idee des anpassbaren Wohnungsbaus zum Teil anpassbar gestaltet werden. Die Anpassungsmöglichkeit zielt allerdings vorrangig auf den Umbau von Bestandsbauten. In der Regel ist es kostspielig, den Ausgang auf Aussensitzplätze anzupassen. Die Kosten für den Umbau können sich relativieren, wenn beispielsweise zur energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle ohnehin Balkon- und Terrassentüren ausgetauscht werden. Die Verhältnismässigkeit der Massnahmen sind im Einzelfall zu prüfen.
Hinweis
Bei zweiflügeligen Türen darf die nutzbare Breite beider Türflügel zusammengezählt werden, sofern der zweite Flügel einfach durch Ziehen geöffnet werden kann.
Empfehlung
- Von Vorteil ist eine Balkon- oder Terrassentiefe von 2.0 m. Bei dieser Tiefe kann ein Bewohner mit Rollstuhl den Raum gut möblieren.
- Balkone und Terrassen sollten an mindestens einer Stelle das Wenden um 180° ermöglichen. Hierfür bedarf es einer Bewegungsfläche von mindestens 1.40 x 1.70 m.
Hinweis
Schwellenlose Balkontüren (Nullschwelle) ermöglichen beispielsweise, mit dem Rollstuhl ein Tablett mit Getränken zum Aussensitzplatz zu bringen.
Gemeinschaftsterrassen und Aussensitzplätze von Wohnhäusern (Kapitel 9 „Erschliessung bis zu den Wohnungen“):

Privat genutze Balkone, Loggien und Terrassen (Kapitel 10 „Wohnungen und Nebenräume“):


Hinweis
- Jeder Absatz, der verhindert werden kann, erhöht die Sicherheit und den Komfort für Menschen mit Behinderung. Im Neubau sollte der Einbau von schwellenlosen Fenstertüren standardmässig erfolgen.
- Die Wahl des Produkts hat Auswirkungen auf den Rohbau und muss in der Planung rechtzeitig berücksichtigt werden. Nachträgliche Anpassungen sind in der Regel kostspielig.
Hinweis
- Zur Entwässerung des Aussenraums sind für öffentlich zugängliche Bauten Gefälle von maximal 2% zulässig; dies empfiehlt die SIA 500 auch für Wohngebäuden zu übernehmen.
- Für schwellenlose Lösungen können Massnahmen wie Überdachung, Rinnen, aufgeständerte Plattenbeläge oder Roste im Aussenbereich notwendig sein.
- Geeignete Detaillösungen mit ausreichender, erprobter Schlagregen-, Isolations- und Fugendichtigkeit existieren auf dem Markt. Beispiele hierzu entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt 031 «Fenstertürschwellen».
- Befahrbare Gitterroste oder Ablaufrinnen sind eine bewährte Lösung, um sowohl die Forderung der SIA 500 nach max. 25 mm Schwellenhöhe als auch der Empfehlung SIA 271 «Abdichtungen von Hochbauten» nach mind. 60 mm Schwellenhöhe für Stauwasser zu erfüllen. Mit welchen Massnahmen die Anforderung der Norm SIA 500 erfüllt werden kann, beschreibt die SIA 271 in Ziffer 6 «Schwellenanschlüsse unter 60 mm Aufbordungshöhe über der Nutzschicht» (Auslegungen der SIA 500:2009, A03).
In unserer 2023 überarbeiteten Richtlinie «Wohnungsbau – hindernisfrei anpassbar» finden Sie einige Lösungsansätze für Bestandssituationen.
Stand 09.08.2023
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