Balkone, Terrassen und Aussensitzplätze mit öffentlich zugänglichem Charakter haben andere Anforderungen zu erfüllen als solche im privaten Bereich.
Balkone, Terrassen und Aussensitzplätze müssen immer auch für mobilitätsbehinderte Personen (z.B. für Besucher und Arbeitnehmer) benutzbar sein. Die Anforderungen an den unteren Türabschluss gemäss Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» unterscheiden sich bei «öffentlich zugängliche Bauten»und «Bauten mit Arbeitsplätzen» (Ziff. 1.3.2.2 und 12.1) gegenüber denjenigen im Wohnungsbau. Es gelten leicht höhere Anforderungen.
Wichtig zu beachten ist, dass Balkone, Terrassen und Aussensitzplätze Nutzflächen, d.h. Wohnräume im Freien, sind. Sie sollten immer auch für mobilitätsbehinderte Bewohner und Besucher benutzbar sein.
Mehr Details finden Sie auch im Referat Schwellen und SIA 500.
Um die Forderung der SIA 500 „Hindernisfreie Bauten“ nach maximaler Schwellenhöhe von 2,5 cm und der Norm SIA 271 «Flachdächer» nach mindestens 6 cm Schwellenhöhe für Stauwasser zu erfüllen, sind befahrbare Gitterroste oder Ablaufrinnen eine bewährte Lösung (Auslegung SIA 500, A03, 2018).

Im Merkblatt 031 «Rollstuhlgerechte Fensterschwellen» finden Sie eine Detailsammlung von Beispielen handelsüblicher Produkte für Balkon- und Terrassentürschwellen.
Es gelten folgende Anforderungen an die Türbedienung (Ziff. 3.3.4)

Folgende Anforderungen gelten an den Balkonboden und Bodenbelag (Ziff. 3.2):
Im Beitrag «Eignung von Bodenbeläge» und im Beitrag «Böden und Bodenbeläge in öffentlich zugänglichen Bauten» finden sich genauere Details über diesen Themen.
Die Höhe der Geländer und Brüstungen richtet sich nach der Norm SIA 358 «Geländer und Brüstungen», beträgt gemäss SIA 500 jedoch min. 1.00 m. Sie müssen mit dem weissen Stock ertastbar sein (Sockel, Gländerfüllung, Traverse, Ziff. 3.4.5).
Brüstungen und Geländer müssen ab einer Höhe von 0.75 m die Durchsicht für Personen im Rollstuhl ermöglichen, da dies für die Aussicht erforderlich ist (Ziff. 3.4.6). Dies kann z.B. mit einer Mauer bis 0.75 m Höhe und einem Handlauf auf 1.0 m erfüllt werden.
Stand 22.07.2019
Zum Thema Balkone und Terrassen sind in den «Auslegungen zur Norm SIA 500:2009» aus dem Jahr 2018 Anmerkungen, Erläuterungen und Interpretationen zu finden, die die Anforderungen präzisieren.
Auslegung A03: Fragen zu Schwellen und Fenstertüren
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