An Baustellen sind sichere und durchgängig hindernisfreie Fusswege anzubieten. Welche Anforderungen an die Wegführung und Abschrankungen sind zu erfüllen?
Die VSS Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» nennt in Ziffer 27 folgende Schutzziele betreffend die Sicherheit und den Zugang von Menschen mit Behinderung bei Baustellen:
Die SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» regelt zudem im Anhang, Ziffer 16 folgende Detailvorgaben für Baustellen:

Liegt die Unterkante zu hoch, kann mit einer dritten Querlatte auf Bodenhöhe die Führung gewährleistet werden. Damit können gleichzeitig Hindernisse durch vorspringende Standfüsse vermieden werden.
Die mininimale Durchfahrbreite bei Engstellen von min. 1,2 m (gegenüber einem nicht überfahrbaren Absatz), muss erfüllt sein. Die Länge eines Ersatzfussweges mit einer Breite < 1.50 m darf max. 20 m betragen. Bei längeren Wegen ist min. alle 20 m eine Ausweichstelle erforderlich.


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