Arbeitsplätze müssen hindernisfrei erreichbar und individuell anpassbar sein. Besuchsbereiche in Bauten mit Arbeitsplätzen müssen dieselben Anforderungen wie öffentlich zugängliche Bauten erfüllen.
In die Kategorie III der Norm SIA 500«Hindernisfreie Bauten» fallen Bauten, in denen sich Arbeitsplätze befinden, d.h. Arbeiten oder Dienstleistungen erbracht werden. Hierzu gehören beispielsweise Verwaltungs-, Gewerbe- und Industriegebäude sowie Arbeitsplatzbereiche in öffentlich zugänglichen Bauten (Ziff. 1.3.4.2).
Die verschiedenen Bereiche dieser Bauten müssen je nach ihrer Funktion unterschiedliche Anforderungen erfüllen:
Für die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes gelten folgende Grundsätze:
Für weiterführende Informationen zu individuellen Anpassungen lesen Sie den Beitrag «Anpassbarkeit des Arbeitsplatzes».
Stand 25.07.2019
Zu diversen Themen sind in den Auslegungen zur Norm SIA 500:2009 aus dem Jahr 2018 Anmerkungen, Erläuterungen und Interpretationen zu finden, die die Anforderungen präzisieren.
– Auslegung A27: Freifläche und manuell bediente Drehflügeltüren
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.