Erschütterungsarme und gut befahrbare Beläge sind für Personen mit Rollstuhl oder Rollator eine Grundvoraussetzung für die selbständige Fortbewegung im Verkehrsraum.
Auf Fussgängerflächen sind geeignete Beläge einzusetzen, welche ein sicheres Gehen und eine gute Befahrbarkeit mit Hilfsmitteln mit Rädern gewährleisten. Der Einsatz verschiedener Beläge mit unterschiedlicher Oberflächenbeschaffenheit ermöglicht es, diese als Orientierungshilfe einzusetzen. Die Wahl des Belags entscheidet auch darüber, ob taktil-visuelle Markierungen eingesetzt werden können.
Nach Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» (Ziff. 23) sind folgende Grundsätze bei der Wahl von Belägen zu erfüllen:
Bei Rosten, Aufsätzen und Abdeckungen besteht die Gefahr, dass kleine Räder (Rollstuhl-Vorderrad, Rollator) sich verkeilen oder Stockspitzen einbrechen was gefährliche Unfälle zur Folge haben kann. Daher sind sie nach Möglichkeit nicht im Gehbereich anzuordnen. Bei Rosten, Aufsätzen und Abdeckungen im Gehbereich sind folgende Anforderungen einzuhalten (Anh. Ziff. 12.4):
Stand 11.09.2017
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