Bewohnersanitärraum in einer Wohngemeinschaft mit Pflegeleistungen

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Der Sanitärraum bietet Intimität, Sicherheit und Selbstständigkeit. Eine ausreichende und gut geplante Beleuchtung in Kombination mit natürlichem Licht oder Belüftung erhöht die Sicherheit und erleichtert die Körperpflege.

Räumliche Verbindung

Der Sanitärraum ist im Bewohnerzimmer integriert, nur so können die grundlegenden Anforderungen an Privatsphäre und Selbstbestimmung erfüllt werden. Ist dies nicht der Fall, sollte der Sanitärraum von höchstens zwei Personen gemeinsam genutzt werden. Er muss zwischen den beiden betroffenen Bewohnerzimmern liegen.

Grundriss und Dimensionierung

Der Sanitärbereich bietet ausreichend Manövrierfläche und Platz für Hilfspersonen. Gleichzeitig werden unterschiedliche Nutzungsbedürfnisse abgedeckt.

  • Die Fläche beträgt mind. 4 m2 (ohne Vormauerung) für eine Kombination mit Dusche, Lavabo und WC. Keine Dimension ist kleiner als 2 m. Eine grössere Fläche bietet z. B. Platz für einen Schrank.

  • drei der vier Wänden stehen im rechten Winkel zueinander.
  • Das WC und die schwellenlose Dusche sind immer in einer Ecke zu platzieren. Dadurch ist sichergestellt, dass bei Bedarf ein Duschsitz sowie Winkel- und Klappgriffe montiert werden können. Verstärkungen dafür sind an Vorwandinstallationen und Leichtbauwänden zu planen.

Ausstattung

Der Sanitärbereich muss an die individuellen Bedürfnisse der Bewohnenden angepasst werden können. Die Geräte werden von Anfang an in der geeigneten Position geplant, um zukünftigen Bedürfnissen gerecht zu werden.

  • Die Toilette muss einen Abstand zur Wand von 0,45 m, eine Ausladung von 0,65 m und eine Höhe (inkl. Brille) von 0,46 m vorweisen.
  • Der Duschbereich beträgt 0,90 m x 1,10 m, plus 0,20 m an den offenen Seiten mit einem Gefälle von max. 2% und einer Schwelle von max. 25 mm. Alternativ kann der gesamte Boden des Raumes in Gefälle sein. Die Armatur ist auf der Langseite montiert (Entfernung von der Ecke min. 0.70 m, mit einem Hebel in Form eines Bügels).
  • Falls eine Glaswand vorgesehen ist, muss diese einfach demontierbar sein, damit sie bei Bedarf durch einen Duschvorhang ersetzt werden kann. Alternativ kann die Glastrennwand schwenkbar sein, wobei die effektive Durchgangsbreite zwischen Glastrennwand und gegenüberliegender Wand min. 1,0 m betragen muss.
  • Die Montagehöhe und die Ausladung des Waschtisches sind standardmässig. Empfohlen werden ein UP-Siphon oder ein wandnaher Siphon.

Türe

Die Tür kann entweder als Dreh- oder als Schiebetür geplant werden. Siehe die Details im Beitrag «Planung und Einrichtung einer Wohngemeinschaft mit Pflegeleistungen».

Natürliches Licht

Bei einem fensterlosen Sanitärraum empfiehlt es sich, durch das Bewohnerzimmer für natürliches Licht vorzusehen. Das Licht im Zimmer – sei es elektrisch oder natürlich – kann so eine erste Orientierung bieten. Dies nimmt die Angst vor der Dunkelheit, erleichtert die Suche nach dem Lichtschalter und ermöglicht je nach Lichteinfall sogar das Händewaschen, ohne dass elektrisches Licht benötigt wird.

Ein Badezimmer mit Fenster (Tageslicht und Frischluft) trägt zum Wohlbefinden bei, besonders in einer Wohngemeinschaft in der die Bewohnenden die Räumlichkeiten über einen längeren Zeitraum nutzen.

  • Das Fenster ist gut zugänglich, da es sich nicht über Dusch- oder Badewanne befindet.
  • Der Fenstergriff kann mit geschlossener Faust, mit wenig Handkraft oder im Sitzen betätigt werden (Länge min. 0.,2 m, Abstand zu Raumecken oder fixen Möbeln min. 0,70 m). Die Griffhöhe liegt max. 1,10 m über Boden. Falls sich der Griff höher befindet, müssen anderen Massnahmen getroffen werden, z.B. indem der Griff mit einem Rohr verlängert wird.

Beleuchtung, Schalter und Steckdosen

Bei der Lichtplanung müssen die drei Bereiche WC, Dusche und Waschbecken berücksichtigt werden. Die Selbstpflege sowie die Pflege durch Dritte müssen darin einwandfrei ausführbar sein. Dies gilt beispielsweise, wenn die Pflegetätigkeiten hinter einem Duschvorhang oder einer Duschtrennwand stattfinden.

  • Die Beleuchtung ist blendefrei und mit einem hohen Anteil an indirektem Licht zu planen, um starke Schattenwürfe und Blendungen zu vermeiden; empfohlen ist eine dimmbare Beleuchtung.
  • Die Beleuchtungsstärke beträgt min. 500 Lux auf Bodenhöhe.
  • Bei der Spiegelleuchte ist ein hoher indirekter Lichtanteil besonders wichtig, um Reflexionen und Blendung zu vermeiden.
  • Die dreifache Steckdose am Waschtisch ist gut auffindbar, erreichbar und bedienbar (Höhe max. 1,10 m).
  • Der Lichtschalter ist auf einer Höhe von max. 1,10 m und kontrastreich zur Wand und geplant. Die Schalterstellung ist dazu ertastbar. Zur Steuerung der Beleuchtung sind Präsenzmelder zu empfehlen, da diese auch bei ruhiger Tätigkeit Personen registrieren.
  • Für eine gleichmässige Lichtverteilung ist die Decke hell gestrichen, vorzugsweise weiss.

Boden- und Wandbeläge

Matte Fliesen verursachen keine Blendung. Zwischen Wänden, Boden und Sanitärapparaten sind kontrastreiche Farben zu wählen. Dies unterstützt die Sichtbarkeit der verschiedenen Elemente: Weisse Sanitärapparate werden z.B. auf Fliesen oder Anstrichen mit satten, kontrastreichen Farben montiert.

Die Bodenbeläge sind mit Gehhilfen gut befahrbar, stellen keine Stolperfallen dar und sind sowohl im trockenen als auch im feuchten Zustand rutschfest.

  • Die Bodenfliesen entsprechen in Bezug auf die Rutschfestigkeit der Klasse GB1/A. Sie sind absolut plan und mit minimalen Fugen zu verlegen.
  • Im Gegensatz zu rauen Oberflächen führen glatte Wandfliesen nicht zu Verletzungen.
  • Mit einer einfarbigen Oberfläche lösen die Boden- und Wandfliesen keine Unsicherheit oder Angst bei Menschen mit Sehbehinderung und mit Demenz aus. Matte Oberflächen verursachen sie keine Blendung durch Reflexionen.

Ausführliche Informationen zu Bodenbelägen sind im Beitrag «Bodenbeläge in Gebäuden mit erhöhten Anforderungen» beschrieben.

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