Bewohnerzimmer in einer Wohngemeinschaft mit Pflegeleistungen

Das Bewohnerzimmer als privater Bereich und Rückzugsmöglichkeit ermöglicht dank eines flexiblen Grundrisses die Einrichtung von Schlaf-, Wohn- und Arbeitsbereich auf kleinem Raum nach den individuellen Bedürfnissen.

Räumliche Verbindung

Eine klare und logische Gebäudestruktur ermöglicht es den Bewohnenden, ihre Zimmer intuitiv zu finden. Diese sind durch möglichst direkte, stufen- und schwellenlose Korridore mit den Gemeinschaftsbereichen verbunden. Am Zimmereingang ist die Planung einer Nische empfohlen. Als halbprivater Raum bietet sie einen Übergang in die Privatsphäre des Zimmers. Durch eine individuelle Gestaltung, beispielsweise mit Bildern, kann eine Personalisierung der „Adresse“ erfolgen. Zudem erleichtern die Nischen auch das Kreuzen mit anderen Personen oder das Ausweichen vor ihnen.

Beim Neubau verfügt jedes Bewohnerzimmer über einen eigenen Sanitär- und einen Stauraum. Letzterer befindet sich entweder direkt im Zimmer oder in dessen unmittelbarer Nähe. Bei einem Umbau sollte nach der bestmöglichen Lösung gesucht werden, um diese beiden Anforderungen zu erfüllen.

  • Die Anforderungen an den Sanitärraum sind im Beitrag «Sanitärraum im Bewohnerzimmer» zu finden.
  • Als Stauraum ist ein Wandschrank oder ein fensterloser Abstellraum im Vorraum zu planen. In diesem werden sowohl kleine Gegenstände, wie Pflegemittel, als auch grössere Hilfsmittel, wie etwa ein Rollator oder ein Rollstuhl, aufbewahrt..
  • Weitere private Abstellräume, z.B. für die Winter- und Sommergarderobe, können an anderer Stelle im Gebäude in Reduits vorgesehen werden.

Grundriss und Dimensionierung

Das Bewohnerzimmer fördert die persönliche Aneignung des Zimmers. Sie ermöglicht die Gestaltung verschiedener Bereiche zum Schlafen, Wohnen und Arbeiten. Dabei sind die Position der Nasszelle und des Eingangsbereichs sowie die Raumbreite sind dabei entscheidend. Die beiden dargestellten Grundrisstypen zeigen Lösungsansätze für eine Wohngemeinschaft mit Pflegeleistungen.

Grundrisstyp A mit Nische

Die Bewohnerzimmer mit zurückgesetzten Eingängen bieten mehrere Vorteile.

  • Die durch die Nische geschaffene Verbreiterung des Korridors kann als Orientierungshilfe und dienen, insbesondere wenn die Bewohnenden sie selbst gestalten können.
  • Die Nische erleichtert zudem das Ausweichen und Kreuzen.
  • Gleichzeitig trägt sie zur Steigerung der Lebensqualität bei. An dieser Stelle können eine Bank oder temporäre Sitzgelegenheiten in Form von Rollatoren aufgestellt werden. Die Bewohnenden können sich dort hinsetzen und unterhalten.

Typ A-1                                       Typ A-2

Grundriss-Typ B ohne Nische

Werden die Eingangsbereiche ohne eine Nische geplant, kann die gewonnene Fläche dem Bewohnerzimmer zugeschrieben werden. Dadurch ergibt sich im Eingangsbereich mehr Platz für einen Schrank oder ein Regal.

Typ B-1                                      Typ B-2

Raumbreite und Bewegungsflächen

Die Raumbreite beträgt min. 3,60 m und die Grundfläche 16 bis 20 m2. Dadurch ist eine flexible Möblierung mit einem Einzel- oder Doppelbett sowie verschiedene Kombinationen von Schlaf-, Wohn- und Arbeitsbereichen möglich.

Die Bewegungsflächen neben dem Bett sind ausreichend dross, um den Transfer vom Rollstuhl ins Bett zu ermöglichen. Wichtige Information: Während der Ruhezeit bleiben Rollstuhl bzw. Gehhilfe in der Nähe des Bettes. Diese Bewegungsflächen sind auch für das Pflegepersonal erforderlich.

Türen

Die Anforderungen an den Türen sind dem Beitrag «Planung und Einrichtung einer Wohngemeinschaft mit Pflegeleistungen» zu entnehmen. Sind Bewohnerzimmern neben den Gemeinschaftsräumen geplant, sollten gegebenenfalls akustische Massnahmen bei den Zimmertüren getroffen werden.

Fenster

Fenster erfüllen zwei gegensätzliche Funktionen. Einerseits sollen sie möglichst viel Licht hereinlassen, andererseits sollen sie die Privatsphäre des Zimmers gewährleisten.

  • Niedrige Fensterbänke ermöglichen bettlägerigen Personen oder Rollstuhlfahrende einen direkten Blick nach draussen. Dabei liegt die Fensterunterkante auf einer Höhe von max. 0,65 m. Die Absturzsicherung gemäss SIA 358 muss eingehalten werden.
  • Bodentiefe Fenster oder ein kleiner, individuell gestaltbarer Außenbereich, in dem Pflanzen aufgestellt werden können, erweitern das Raumgefühl und erhöhen die Lebensqualität. In den oberen Stockwerken muss die Absturzsicherung sorgfältig geplant werden, um ein Gefühl der Unsicherheit zu vermeiden.
  • Der Fenstergriff ist mit geschlossener Faust, mit wenig vorhandener Handkraft oder im Sitzen bedienbar. Die Griffmontage ist im unteren Drittel der Fensterhöhe zu planen, jedoch auf einer Höhe von max. 1,10 m (Mittelachse). Die Grifflänge beträgt min. 0,12 m. Der Abstand zu Raumecken oder fixen Möbeln beträgt beidseitig min. 0,70 m.
  • Ein Sichtschutz zur Gewährleistung der Privatsphäre muss insbesondere bei der Pflege vorgesehen werden.
  • Um Blendungen und Überhitzung zu begrenzen, werden Sonnenschutzvorrichtungen zur einfacheren Bedienung elektrisch betrieben. Die Stoffstoren sind den Lamellen-Aufstellstoren zu bevorzugen, da diese keine irritierenden Schattenwürfe produzieren.

Bodenbeläge

Die Bodenbeläge sind mit Gehhilfen gut befahrbar, stellen keine Stolperfallen dar und sind sowohl im trockenen als auch im feuchten Zustand rutschfest.

Mehr zu Bodenbelägen steht im Beitrag «Bodenbeläge in Gebäuden mit erhöhten Anforderungen».

Wände und Decken

Die Materialisierung der Wände und Decken trägt zur Optimierung sowohl die Raumakustik als auch die Lichtreflexion. Die verwendeten Materialien bergen keine Verletzungsgefahr.

Weitere Informationen zu den Wänden und Decken sind im Beitrag «Planung und Einrichtung einer Wohngemeinschaft mit Pflegeleistungen» beschrieben.

Beleuchtung, Schalter und Steckdosen

Die Bewohnenden müssen ihr Zimmer möglichst frei gestalten können. Die Lichtplanung unterstützt diese Freiheit durch eine ausreichende Anzahl von Schaltern und Steckdosen. Sie bietet eine gute Grundbeleuchtung für die Pflege, sowie Arbeitslicht und Leselicht.

  • Die Grundbeleuchtung ist dimmbar und mit einem hohen Anteil an indirektem Licht geplant. Die Lichtstärke beträgt min. 300 Lux (500 Lux empfohlen) auf dem Boden.
  • Falls eien Leseleuchte beim Bett oder Büro geplant ist, beträgt die Lichtstärke min. 750 Lux und ist dimmbar. Ist keine Leseleuchte geplant, ist eine Steckdose für mobile Leuchten vorzusehen.
  • Die Schalter befinden sich in einer Höhe zwischen 0,80 und 1,10 m. Sie sind kontrastreich zur Wand gestaltet und die Schalterstellung ist sprürbar. Die Schaltertaster haben eine Grösse von min. 40 mm x 40 mm und sind funktionsgerecht verteilt, damit Schalter und Schaltobjekte leicht zuzuordnen sind.
  • Pro Zimmer ist eine Steckdose auf Schalterhöhe erforderlich. Ausserdem ist mindestens je eine Dreifachsteckdose auf zwei gegenüberliegenden Raumseiten (Höhe mind. 0,40 m) sowie eine Mediensteckdose für Fernsehsignal, Internet u. a. vorzusehen.
  • Werden die Leuchten von den Bewohnern gestellt, empfiehlt sich eine individuelle Beleuchtungsberatung.

Beispielhafter Grundriss

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