Das Bewohnerzimmer als privater Bereich und Rückzugsmöglichkeit ermöglicht dank eines flexiblen Grundrisses die Einrichtung von Schlaf-, Wohn- und Arbeitsbereich auf kleinem Raum nach den individuellen Bedürfnissen.
Eine klare und logische Gebäudestruktur ermöglicht es den Bewohnenden, ihre Zimmer intuitiv zu finden. Diese sind durch möglichst direkte, stufen- und schwellenlose Korridore mit den Gemeinschaftsbereichen verbunden. Am Zimmereingang ist die Planung einer Nische empfohlen. Als halbprivater Raum bietet sie einen Übergang in die Privatsphäre des Zimmers. Durch eine individuelle Gestaltung, beispielsweise mit Bildern, kann eine Personalisierung der „Adresse“ erfolgen. Zudem erleichtern die Nischen auch das Kreuzen mit anderen Personen oder das Ausweichen vor ihnen.
Beim Neubau verfügt jedes Bewohnerzimmer über einen eigenen Sanitär- und einen Stauraum. Letzterer befindet sich entweder direkt im Zimmer oder in dessen unmittelbarer Nähe. Bei einem Umbau sollte nach der bestmöglichen Lösung gesucht werden, um diese beiden Anforderungen zu erfüllen.
Das Bewohnerzimmer fördert die persönliche Aneignung des Zimmers. Sie ermöglicht die Gestaltung verschiedener Bereiche zum Schlafen, Wohnen und Arbeiten. Dabei sind die Position der Nasszelle und des Eingangsbereichs sowie die Raumbreite sind dabei entscheidend. Die beiden dargestellten Grundrisstypen zeigen Lösungsansätze für eine Wohngemeinschaft mit Pflegeleistungen.
Die Bewohnerzimmer mit zurückgesetzten Eingängen bieten mehrere Vorteile.
Werden die Eingangsbereiche ohne eine Nische geplant, kann die gewonnene Fläche dem Bewohnerzimmer zugeschrieben werden. Dadurch ergibt sich im Eingangsbereich mehr Platz für einen Schrank oder ein Regal.
Die Raumbreite beträgt min. 3,60 m und die Grundfläche 16 bis 20 m2. Dadurch ist eine flexible Möblierung mit einem Einzel- oder Doppelbett sowie verschiedene Kombinationen von Schlaf-, Wohn- und Arbeitsbereichen möglich.
Die Bewegungsflächen neben dem Bett sind ausreichend dross, um den Transfer vom Rollstuhl ins Bett zu ermöglichen. Wichtige Information: Während der Ruhezeit bleiben Rollstuhl bzw. Gehhilfe in der Nähe des Bettes. Diese Bewegungsflächen sind auch für das Pflegepersonal erforderlich.
Die Anforderungen an den Türen sind dem Beitrag «Planung und Einrichtung einer Wohngemeinschaft mit Pflegeleistungen» zu entnehmen. Sind Bewohnerzimmern neben den Gemeinschaftsräumen geplant, sollten gegebenenfalls akustische Massnahmen bei den Zimmertüren getroffen werden.
Fenster erfüllen zwei gegensätzliche Funktionen. Einerseits sollen sie möglichst viel Licht hereinlassen, andererseits sollen sie die Privatsphäre des Zimmers gewährleisten.
Die Bodenbeläge sind mit Gehhilfen gut befahrbar, stellen keine Stolperfallen dar und sind sowohl im trockenen als auch im feuchten Zustand rutschfest.
Mehr zu Bodenbelägen steht im Beitrag «Bodenbeläge in Gebäuden mit erhöhten Anforderungen».
Die Materialisierung der Wände und Decken trägt zur Optimierung sowohl die Raumakustik als auch die Lichtreflexion. Die verwendeten Materialien bergen keine Verletzungsgefahr.
Weitere Informationen zu den Wänden und Decken sind im Beitrag «Planung und Einrichtung einer Wohngemeinschaft mit Pflegeleistungen» beschrieben.
Die Bewohnenden müssen ihr Zimmer möglichst frei gestalten können. Die Lichtplanung unterstützt diese Freiheit durch eine ausreichende Anzahl von Schaltern und Steckdosen. Sie bietet eine gute Grundbeleuchtung für die Pflege, sowie Arbeitslicht und Leselicht.

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