Bodenbeläge in Gebäuden mit erhöhten Anforderungen

In Gebäuden, die in hauptsächlich von älteren, pflegebedürftigen oder behinderten Menschen genutzt werden, unterliegen Bodenbeläge strengen Kriterien. Diese sind im Vorfeld mit dem Bauherrn und dem Pflegepersonal abzustimmen.

Durch eine geeignete Gestaltung können sich alle Personen, unabhängig von ihrer Lebenssituation, sicher auf Bodenbeläge bewegen. Auch der psychologische Aspekt muss berücksichtigt werden. Verhaltensmuster können aktiv zur Unterstützung der Architektur genutzt werden. Denn Materialien, Oberflächen sowie Helligkeits- und Farbkontraste können sich auf verschiedene Weise auf die Nutzenden auswirken.

Eigenschaften von Bodenbelägen

Die die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» kann die spezifischen Anforderungen von Gebäuden mit erhöhten Anforderungen jedoch nicht abschließend abdecken. Sie weist darauf hin, dass die weitergehenden, nutzungsabhängigen Anforderungen vorrangig zu beachten und zu erfüllen sind (Ziff. 0.1.15). Die Norm kann allenfalls als Orientierungshilfe dienen.

Auf Grundlage von Erfahrungswerten und praktischen Erprobungen legt die Norm SIA 500 drei Kriterien zur Festlegung der Eignung von Bodenbelägen im Neuzustand fest (Ziff. 3.2.6). Im Anhang N, Tabelle 2, ist eine detaillierte Materialienliste aufgeführt, inklusive der Beurteilung ihrer Eigenschaften.

  1. Befahrbarkeit mit Rollstuhl, Rollator und ähnlichen Hilfsmitteln mit Rädern:
    hinreichend harte Oberflächen, mit geringem Rollwiderstand und geringen Erschütterungen
  2. Begehbarkeit:
    Oberflächen ohne Stolperstellen und mit hinreichender Trittsicherheit
  3. Gleitsicherheit:
    Oberflächen, die dem Ausrutschen entgegenwirken, die diese Eigenschaft auch im nassen oder verschmutzten Zustand behalten.

 

Die Böden und Bodenbeläge müssen dazu die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Bodenflächen müssen eine plane Beschaffenheit aufweisen und dürfen durch Absätze oder einzelne Stufen nicht unterbrochen werden.
  • Die Bodenbeläge dürfen sich im Laufe der Benutzung nicht voneinander abheben, da dies zu Höhenunterschieden führen kann. Diese können für sturzanfällige Menschen mit Gehhilfen gefährlich sein.
  • Bodenflächen im Gebäudeinnern müssen gefällefrei ausgebildet werden. Ausnahmen sind für Rampen und Räume zulässig, deren Zweckbestimmung Gefälle erfordert.
  • Entwässerungsgefälle sind möglichst längs zur hauptsächlichen Fortbewegungsrichtung anzulegen. Das Entwässerungsgefälle quer zur Hauptsächlichen Fortbewegungsrichtung darf 2 % nicht überschreiten.
  • Steilere Böden als 2 % Neigung haben die Anforderungen gemäß Rampen (Ziff. 3.5) zu erfüllen.
  • Offene Fugen im Bodenbelag dürfen nicht breiter als 10 mm sein. Fugen mit mehr als 10 mm Breite müssen vollflächig und eben ausgefugt werden. Die Fugenfüllung muss dauerhaft sein (Ziff. 3.2.7).
  • Ein hoher Fugenanteil sowie eine grosse Fugenbreite und -tiefe erhöhen den Roll- und Gleitwiderstand. Die Spalten erzeugen den gleichen Effekt. Je nach Fugenfüllung sind Wartungspläne erforderlich, um deren Dauerhaftigkeit zu gewährleisten.
  • Öffnungen in Rosten dürfen höchstens max. 10 mm gross sein, die Maschenweite eines Gitterrosts darf max. 10 mm x 30 mm betragen. Öffnungen sind lediglich unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, d. h. im Rahmen von Umbauten oder Instandsetzungen (Ziff. 3.2.8).
  • Bodenbeläge sollten matt sein. Reflexionen auf dem Boden können zu Blendungen führen, die die Orientierung erschweren. Bei demenziell erkrankten Menschen können sie auch Ängste und Unsicherheiten auslösen. Zudem sind glänzende Oberflächen in der Regel auch rutschiger.
  • Die Eigenschaften von Bodenbelägen können sich je nach Einsatzort, Gebrauch und Abnutzung verändern und lokale Unterschiede aufweisen. Diese Faktoren werden auch von Verschmutzung und Witterung beeinflusst.
  • Die Bodenbeläge sollten sich leicht reinigen lassen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Oberfläche nicht durch aggressive Reinigungsmethoden aufpoliert wird, wodurch sie spiegelnd und rutschig werden könnte.

Orientierung

Die baulichen Elemente sowie die Farbgestaltung der Bodenbeläge sind so zu bestimmen, dass sich Personen gut orientieren und sicher bewegen können. Zudem ist eine klare räumliche Zonierung zu planen. Viele Menschen, insbesondere solche aus dem Autismus-Spektrum, richten zur Orientierung instinktiv den Blick zum Boden, da dieser als statische und verlässliche Referenzebene Sicherheit bietet. Richtungsangaben sollten daher bevorzugt am Boden angebracht werden.

  • Unterschiedliche, Materialien, wie warmes Holz im Gegensatz zu kaltem Beton, oder kontrastierende Farben kann als Orientierungshilfe Ein als Rundlauf geplanter Weg auf einem Geschoss kann beispielsweise durch seine Farbe oder Beschaffenheit bzw. seine Ränder hervorgehoben werden, um eine eindeutige Orientierung für die Nutzenden zu gewährleisten.
  • Im Bodenbelag eingesetzte «visuelle Leitlinien» in einer anderen Farbe können den Zugang zu den Bewohnerzimmern fördern. Der Zutritt zu Räumen, die für Bewohner nicht zugänglich sind (z. B. Dienstzimmer), kann hingegen dadurch beschränkt werden, dass diese nicht in das visuelle Leitsystem integriert sind.
  • Hohe Kontraste heben Wände von Türen, bzw. Böden optisch voneinander ab und erleichtern die Erkennung von Schwellen, Treppen, Handläufen usw. Die Helligkeitskontraste zu weiteren Gebäudeteilen und Möbelelementen sind an die jeweiligen Beleuchtungsstärken abzustimmen. Die Richtlinien «Planung und Bestimmung visueller Kontraste» liefern dazu weitere Informationen.

Wahrnehmung und Bewegungssicherheit

Die Raumwahrnehmung kann durch unterschiedliche Bodenoberflächen entweder gefördert oder eingeschränkt werden.

  • Kontrastierende oder gemusterte Flächen (z. B. Teppich, Terrazzo usw.) sind zu vermeiden, da sie zu visuellen Täuschungen führen können (Ziff. 4.1.2). Es sollten daher einfarbige oder kontrastarm gemusterte Bodenbeläge gewählt werden. Auch ein kleinkörniges Muster eines Kautschuk- oder Linoleumbodens kann zur Verwirrung führen, da es wie Fusseln oder Krümel wahrgenommen werden kann. Die beeinträchtigten Personen versuchen dann, den Boden mühsam davon zu reinigen.
  • Die Farbe und Helligkeit des Bodens beeinflussen die damit verbundenen Assoziationen massgeblich. Ein dunkler Bodenbelag kann als Abgrund oder Tiefe wahrgenommen werden. Eine zu starke Lichtreflexion durch zu helle Böden kann zu einem Gefühl der Bodenlosigkeit führen und somit auch die Bewegungssicherheit gefährden.
  • Insbesondere blaue Bodenbeläge können Irritationen auslösen. Ein hellblauer Bodenbelag erzeugt beispielsweise einen wolkigen und bodenlosen Eindruck. Dagegen wirken dunkelblaue Böden wie eine Wasserfläche.

Hinweis

Die bewusste Verwendung unterschiedlicher Bodenbeläge zur Orientierungshilfe für die Bewohnenden sollte sehr sensibel erfolgen. Zu starke Kontraste und zu häufige Richtungswechsel können die Gehstabilität beeinträchtigen, indem sie den Bewohner ablenken oder behindern.

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