Briefkastenanlagen müssen für alle Bewohnenden autonom bedienbar sein, damit sie ihre Postsendungen selbständig entgegennehmen können. Ein Teil der Briefkästen muss auch vom Rollstuhl aus erreichbar sein.
Briefkästen, Gegensprech-, Klingelanlagen, Lichtschalter und Türdrücker zählen laut Definition der Norm SIA 500 zu den Bedienelementen (Ziff. 1.1). Sie müssen von allen Bewohnenden und Besuchenden selbständig genutzt werden können, um ihren Zweck zu erfüllen.
Briefkastenanlagen sind so anzubringen, dass ein Teil der Fächer auch für Personen mit Rollstuhl erreichbar sind. Damit wird gewährleistet, dass bei Bedarf die Möglichkeit besteht, einer Person mit Behinderung einen für sie geeigneten Briefkasten zuzuteilen (Auslegungen SIA 500:2009, A22).
Der Boden vor der Briefkastenanlagen muss eben, stufen- und schwellenlos sein. Er muss einen geeigneten Bodenbelag aufweisen, der gemäss der Tabelle «Eignung von Bodenbelägen» (Anh. B.1) begehbar, befahrbar und auch im nassen Zustand gleitsicher ist (Ziff. 9.1.1 und Anh. B.1).
Empfehlung der Fachstelle
Briefkastenanlagen vorzugsweise witterungsgeschützt platziert, so dass Personen, die mehr Zeit benötigen, um ihre Fach zu bedienen, nicht längere Zeit der Witterung ausgesetzt sind.
Hinweis
Eine Ablagefläche im Briefkastenbereich ist hilfreich und wünschenswert.
Höhe der Ablage zwischen 0,35 und 0,60 m über Boden; Unterkante max. 0,30 m über Boden.
Stand 01.06.2023
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