Beläge werden auf die Bedeutung der Gehflächen für den Fussverkehr abgestimmt. Je nach Situation sind unterschiedliche Qualitäten zu erfüllen.
Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreire Verkehrsraum» definiert im Anhang, Ziff. 12.1, Tabelle 2, welche Beläge für Hauptwege und welche für übrige Gehflächen geeignet sind.
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