Spielplätze und Spielelemente müssen hindernisfrei zugänglich sein – Welche Bodenbeläge sind geeignet? Wie kann sich eine sehbehinderte Person orientieren? Wo brauchen Personen im Rollstuhl Freifläche zum Manövrieren?
Spielplätze sind gemäss den Grundsätzen der VSS Norm SN 640 075 «Fussgängerverkehr; Hindernisfreier Verkehrsraum», hindernisfrei zu erschliessen. Idealerweise sind sie an ein gut ausgebautes und zusammenhängendes Fuss- und Radwegnetz angebunden und mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar. Sind in der Nähe des Spielplatzes Parkplätze vorhanden oder geplant, so ist mindestens ein Parkplatz, bei grösseren Anlagen je einer pro 50 Parkfelder rollstuhlgerecht zu erstellen (vgl. VSS 40281 und SIA 500, Anhang A2).
Das begeh- und befahrbare Spielplatzwegnetz erschliesst die Spiel- und Aufenthaltsbereiche sowie die Spielgeräte, Ausstattung und Infrastrukturen wie z.B. WC-Anlage, Kiosk, Feuer- und Wasserstellen, Tische, Bänke. Es wird zwischen «Hauptwegen», «Nebenwegen» und «Zugang zu den Spielelementen und Fallschutz» unterschieden. Die Anforderungen an Wegbreite, Steigung und Bodenbelag werden entsprechend differenziert festgelegt.
Die nachfolgenden Empfehlungen zur Wahl von Belägen sind das Ergebnis einer Befahrbarkeitsstudie, in der Bodenmaterialien auf ihre Eignung für Spielplätze getestet und kategorisiert wurden. Eine detaillierte Beschreibung der Resultate findet sich im „Anhang 1&2“ des Leitfadens „Spielplätze für alle“.
Zugangs- und Hauptwege gewährleisten die primäre Verbindung zwischen den verschiedenen Bereichen des Spielplatzes, den Zugang zu essenzieller Infrastruktur und die Anbindung an den angrenzenden Verkehrsraum. Sie müssen für alle Benutzer hindernisfrei zugänglich sein. Dabei sind folgende Grundsätze und Anforderungen zu beachten:
Zugangs- und Hauptwege sind möglichst eben, mit rutschfestem, befahrbarem Hartbelag, und nach Möglichkeit fugenlos zu gestalten. Folgende Bodenbeläge sind empfohlen (bzw. zu vermeiden):


Nebenwege sind sekundäre Verbindungen von Spielplatzbereichen oder kurze Wegabschnitte zur Anbindung von Spielelementgruppen an das Hauptwegnetz. Nebenwege stellen somit eine Ergänzung und Verfeinerung des Hauptwegenetzes dar. Bei der Gestaltung von Nebenwegen kann von den Anforderungen an Zu- und Hauptwege in folgenden Punkten abgewichen werden:
Nebenwege sollen für möglichst viele Nutzergruppen nutzbar sein. Werden bedingt geeignete Beläge verwendet, so ist dies nur zur Überbrückung kurzer Strecken (max. 10 m) zulässig. Folgende Beläge werden für die Gestaltung von Nebenwegen empfohlen:


Trampelpfade, Barfusswege, Wackelbrücken usw. sind Spielelemente, welche ergänzend zum Spielplatzwegnetz angeboten werden sollen. Sie dürfen das hindernisfreie Spielplatzwegnetz nicht unterbrechen.
Zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen an die verschiedenen Wegtypen ist sicherzustellen, dass Höhenüberwindungen nicht zum absoluten Hindernis werden. Alle Bereiche des Spielplatzes müssen stufenlos erreichbar sein. Höhenunterschiede sind durch Rampen (als eigenständiges Bauwerk) oder geneigte Wege (als Teil der Topografie) überwindbar zu machen. Treppen, Stufen oder Kletterpfade dürfen ergänzend eingesetzt werden, um beispielsweise kürzere Verbindungen zu schaffen oder um weitere Erfahrungen und Übungsmöglichkeiten anzubieten. Im ganzen Wegnetz gelten folgende Anforderungen an die Höhenüberwindung in Form von geneigten Wegen, Rampen, Treppen oder Stufen:
Spielplatzbenutzer, insbesondere Menschen mit Sehbehinderung, sollen sich auf dem Spielplatz selbständig orientieren und die verschiedenen Bereiche auffinden können. Eine geschickte Anordnung von Wegen, Zugängen und Spielelementen ermöglicht eine gute Orientierung und vermeidet Gefahrenstellen. Folgende Gestaltungsprinzipien erleichtern die Orientierung für alle Nutzer:
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