Der Essbereich bildet zusammen mit der Küche den zentralen Treffpunk in der Wohngemeinschaft. Dort verbringen die Bewohnenden am meisten Zeit. So können sie ihre soziale und kommunikative Aktivitäten dausüben.
Das Esszimmer bzw. der Essplatz soll in direkter Verbindung zur Küche stehen und als erweiterter Aufenthaltsort zum Wohnzimmer angeordnet sein. Dies fördert die aktive und passive Teilnahme am Alltag der Wohngemeinschaft.
Die Grösse des Essraumes ist sich proportional zur Anzahl der Bewohnenden anzupassen.
Der Essbereich muss für verschiedene Anlässe nutzbar sein. Es sind mindestens zwei verschiedene Anordnungen unter Berücksichtigung der erforderlichen Bewegungsflächen zu planen. Mit verschiebbaren Möbeln lassen sich bei Bedarf die erforderlichen Durchgangsbreiten sicherstellen.


3. Runde Tische eignen sich besonders gut für die Kommunikation für Personen mit Hörbehinderung. Die Sitzordnung ermöglicht es, alle Personen gut zu sehen und somit das Lippenlesen zu erleichtern.

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