Essbereich in einer Wohngemeinschaft mit Pflegeleistungen

Der Essbereich bildet zusammen mit der Küche den zentralen Treffpunk in der Wohngemeinschaft. Dort verbringen die Bewohnenden am meisten Zeit. So können sie ihre soziale und kommunikative Aktivitäten dausüben.

Räumliche Verbindung

Das Esszimmer bzw. der Essplatz soll in direkter Verbindung zur Küche stehen und als erweiterter Aufenthaltsort zum Wohnzimmer angeordnet sein. Dies fördert die aktive und passive Teilnahme am Alltag der Wohngemeinschaft.

Dimensionen

Die Grösse des Essraumes ist sich proportional zur Anzahl der Bewohnenden anzupassen.

  • Die Hauptwege sind klar erkennbar und heben sich vorzugsweise kontrastreich ab.
  • Die Durchgangsbreite zwischen den Tischen (ohne Stühle) beträgt min. 2,10 m.
  • Bei den Nebendurchgängen ist der Abstand zwischen den Tischen min. 1,55 m.
  • Der Abstand zwischen Wand und Möbeln muss an den Tischseiten min. 1,55 m sein. Ohne Bestuhlung kann dies auf min. 1,00 m reduziert werden.
  • Im Raum muss eine freie Fläche von 1,40 m x 1,70 m für das Wenden und Abstellen mit Hilfsmitteln vorhanden sein..
  • Bei Umbauten können die Breiten der Hauptdurchgänge zwischen den Tischen (ohne Stühle) min. 1.90 m und die der bei Nebendurchgänge min 1.40 m betragen.

Möblierung und Ausstattung

Der Essbereich muss für verschiedene Anlässe nutzbar sein. Es sind mindestens zwei verschiedene Anordnungen unter Berücksichtigung der erforderlichen Bewegungsflächen zu planen. Mit verschiebbaren Möbeln lassen sich bei Bedarf die erforderlichen Durchgangsbreiten sicherstellen.

  • Kleine Tische haben den Vorteil, dass sie flexibel angeordnet werden können. Für zwei Personen sollten sie eine Grösse von min. 0,80 x 0,80 m haben.
  • Die Tische müssen kippsicher (kein Mittelfuss), möglichst allseitig zugänglich (Höhe 0,72 – 0,75 m) und ohne Querstreben ausgeführt sein, um die Unterfahrbarkeit nicht einzuschränken.
  • Die Stühle sollten mit Armlehnen und einer nicht zu weichen Polsterung ausgestattet sein. Die Sitzhöhe soll ca. 0,46 m betragen. So fällt das Aufstehen leichter.
  • Die Möblierung ist so zu organisieren, dass von jedem Sitz- und Arbeitsplatz aus der Sichtkontakt zum Geschehen gewährleistet ist.
  • Eine warme Ausleuchtung fördert den Appetit und das Wohlbefinden.

Beispiele:

  1. Gruppentische lassen sich gut in verschiedenen Konfigurationen zusammenstellen.
  2. Bei Festlichkeiten lassen sich die Tische zu einem langen Tisch zusammenstellen.

 

3. Runde Tische eignen sich besonders gut für die Kommunikation für Personen mit Hörbehinderung. Die Sitzordnung ermöglicht es, alle Personen gut zu sehen und somit das Lippenlesen zu erleichtern.

 

Abonnieren Sie unseren Newsletter