An Randabschlüssen mit 3 cm hohen Absätzen können kleine Räder blockieren. Mit der richtigen Technik sind sie aber auch mit Rollator gut befahrbar, wie eine Untersuchung zeigt.
Randsteine müssen für Blinde und Sehbehinderte ertastbar sein und an Querungen die Befahrbarkeit mit Rollstuhl gewährleisten. Seit 1988 gilt gemäss der Norm «Behindertengerechtes Bauen» ein vertikaler Absatz von 3 cm Höhe als Kompromiss. Dieser darf für Rollstuhlfahrende nicht mehr, für Blinde nicht weniger betragen. Als alternative Lösung zum 3 cm hohen Absatz hat die Fachstelle 2003 einen schrägen Randstein mit 4 cm Höhe und 13 bis 16 cm Breite entwickelt und eingeführt.
Im Hinblick auf die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» hat die Fachstelle 2013 niedrige Randabschlüsse auch aus Sicht von Personen mit Rollator evaluiert. Getestet wurden zwei Varianten von Randabschlüssen: ein vertikaler Absatz mit 3 cm Höhe und ein schräger Randstein mit 4 cm Höhe und 16 cm Breite.
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