Wo flächiges Queren vorgesehen ist, muss das Trottoir beidseitig ohne Hindernisse zugänglich sein. Trennelemente, Querungshilfen und die Wegführung sind entsprechend zu gestalten.
Flächiges Queren bedeutet, dass Fussgängerinnen und Fussgänger auf einem bestimmten Streckenabschnitt dort die Fahrbahn queren können, wo es für sie naheliegend ist. Sie sind nicht angehalten dazu bestimmte punktuelle Querungsstellen, z.B. Fussgängerstreifen, aufzusuchen. Dabei kann durch eine entsprechende Signalisation der Vortritt entweder dem Fussverkehr (Begegnungszone) oder dem Fahrverkehr (Tempo-30-Zone) zugewiesen werden.
Begegnungszonen sind immer nach dem Planungsprinzip des flächigen Querens realisiert. Auch Tempo-30 Zonen werden meist nach dem Prinzip des flächigen Querens konzipiert, ausgenommen die Querungsnachfrage des Fussgängerverkehrs tritt gebündelt auf, d.h. an einer bestimmten Stelle besteht eine punktuelle Nachfrage oder das flächige Queren ist aufgrund von Längsparkierung, Bachläufen oder Grünflächen nicht möglich. Eine punktuelle Querung ist insbesondere dann einzuplanen, wenn an einer bestimmten Stelle eine punktuelle Querungsnachfrage durch eine Nutzergruppe mit erhöhtem Schutzbedürfnis (Kinder, ältere Menschen) besteht. Immer häufiger werden auch Streckenabschnitte auf Innerortsstrassen ohne reduziertes Temporegime nach dem Prinzip der flächigen Querung geplant, z.B. in Ortszentren an zentralen Plätzen oder vor Bahn- und Bushöfen, was für Menschen mit Behinderung erhebliche Schwierigkeiten zur Folge hat.
In Situationen mit flächiger Querung ist die Orientierung für Sehbehinderte erschwert, da Elemente wie Trottoirabsenkungen fehlen. Zudem kann es erforderlich sein, Menschen mit Sehbehinderung besonders geeignete Stellen zur Querung anzuzeigen, insbesondere wenn die Orientierung auf dem Streckenabschnitt nicht durch das bauliche Umfeld (Randbegrenzungen, Bauten und Zwischenräume, taktil erkennbaren Querstrassen) ermöglicht wird.
Stand 24.10.2017
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