Fussgängerlichtsignale sind mit einheitlichen taktilen und akustischen Signalen ausgestattet und bieten ausreichend Zeit für das sichere Überqueren, sodass sie für alle sicher nutzbar sind.
Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» legt fest, dass Fussgängerlichtsignale
Die Phasen für Fussgänger-Lichtsignale werden nach der Norm SN 640 837 «Lichtsignalanlagen; Übergangszeiten und Mindestzeiten» auf der Basis einer Gehgeschwindigkeit von 1,2 m/s bemessen. Gemäss der Norm SN 640 075 muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass eine Person welche zu Beginn der Grünzeit startet auch mit einer Gehgeschwindigkeit von 0,8 m/s auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite ankommt bevor das Lichtsignal Rot zeigt und der Fahrverkehr losfahren darf (Anh. Ziff. 8.1.5).
Für Anforderungstaster und Signalgeber gelten folgende Grundsätze (Anh. Ziff. 8.1.5):
Stand 11.12.2020
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.