Das Gästezimmer Typ I ist für die Nutzung durch Personen mit Rollstuhl ausgelegt und weist einen hohen Komfort für alle Gäste auf.
Um die sehr unterschiedlichen Kundenbedürfnisse zu erfüllen, muss das Angebot an Gästezimmern für möglichst viele Gäste zugänglich und benutzbar sein.
Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regelt im Anhang A.7 die Anforderungen an Unterkünfte, das heisst an Empfangsbereiche, Gästezimmer, Mehrbetträume, Schlafsäle und Stellplätze in Campinganlagen. Hotels, Pensionen, Herbergen und Tagungsstätten müssen Gästezimmer anbieten, die für Personen mit Behinderung geeignet sind. Diese Anforderung gelten sinngemäss auch für Studentenwohnheime, Notunterkünfte und Strafvollzugsanstalten (Anh. A.7.1).
Hinweis
Ferienwohnungen, Aparthotel-Wohnungen usw. sind als Teile von Beherbergungsstätten zu betrachten. Somit müssen diese die Anforderungen für Gästezimmer Typ I erfüllen (Ziff. 7.9, Anh. A.7.3 und Auslegung SIA 500, 2018, A16).
Die Norm SIA 500 unterscheidet zwei Kategorien von Gästezimmern:
Gemäss der Norm SIA 500 müssen mindestens 3% des Zimmerangebots die Anforderungen an Gästezimmer des Typs I erfüllen. Im Minimum ist ein Gästezimmer Typ I pro Betrieb auszuweisen. Die Anforderungen an ein Gästezimmer Typ I werden nachfolgend erläutert.
Der Zugang zu Gästezimmern Typ I muss eben sein: Eine Rampe ist nur bei Umbau oder Renovation zulässig (Anh. A.7.3).

Empfehlung
Als Hilfe zur Türschliessung ist es sinnvoll auch an der Zimmertüre auf der Schliessseite einen horizontalen Zuziehgriff (Länge min. 0.30 m, Höhe 0.75 m) anzubringen (analog Duschraum-Türe, Anh. E.3.C).
Weiterführende Informationen zu Türen finden Sie im Beitrag «Türen, Fenstertüren und Durchgänge bei öffentlich zugänglichen Bauten».
Das Zimmer muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Um diese minimalen Bewegungsflächen zu erreichen, ist es zulässig, einen Teil des Mobiliars bei Bedarf umzustellen oder zu verschieben (Ziff. 7.9.1.2).
Zwei Beispiele

Der Duschraum muss die folgenden Punkte erfüllen (Ziff. 7.9.1.4 und Auslegung SIA 500, 2018, A17):
Ein Gästezimmer Typ I ohne direkt zugänglichen Duschraum ist nur bei einem Umbau oder einer Renovation zulässig. In diesem Fall müssen eine rollstuhlgerechte Dusche und ein rollstuhlgerechtes WC auf demselben Stockwerk ohne Stufen oder Absätze erreichbar sein, Dusche und WC vorzugsweise im selben Raum angeordnet (Ziff. 7.9.1.5).

Empfehlung der Fachstelle
Der vertikale Griff in der Dusche kann als Duschgleitstange verwendet werden.
Montage bei Bedarf
An Stelle von fest montierten L-förmigen Haltegriffen und Klappgriffen können auch lediglich Montageplatten installiert werden an welchen die Griffe bei Bedarf eingehängt werden. Die Montageeinrichtung kann mit einer Deckplatte verkleidet werden. Diese Lösung kann auch für den Duschsitz eingesetzt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt 011 «Duschräume mit WC».
Im Gästezimmer Typ I muss ein Bodenbelag eingesetzt werden, der gemäss Norm SIA 500 (Ziff. 3.2.6 und Anh. B) gut geeignet ist. Teppichbeläge sind daher nicht zulässig. Gut geeignete Beläge sind in der Tabelle 7 der Norm mit ++ bezeichnet.
Der Bodenbelag im Duschraum muss folgende Anforderungen an die Rutschfestigkeit erfüllen:
Weitere Informationen über Bodenbeläge finden Sie in unserem Beitrag «Böden und Bodenbeläge in öffentlich zugänglichen Bauten» und in der bfu-Dokumentation Anforderungsliste Bodenbeläge.
Der Zugang zu einem Balkon oder einer Terrasse muss die folgenden Anforderungen erfüllen (Ziff. 3.3.2):
Weiterführende Informationen zu den Anforderungen an Balkon oder Terrasse finden Sie im Beitrag «Balkone und Terrassen bei öffentlich zugänglichen Bauten».
Eine gut geplante, auf die Sehaufgabe abgestimmte Beleuchtung gewährleistet die Sicherheit und Orientierung für Seh- und Hörbehinderte und ermöglicht das Ablesen von Sprechbewegungen (Anh. D). Für Gästezimmer Typ I macht die Norm SIA 500 keine darüberhinaus keine weiteren Vorgaben. Da es sich um Räume handelt, welche speziell auf die Anforderungen von Menschen mit Behinderung ausgerichtet sind und somit auch durch viele älteren Menschen genutzt werden, die einen erhöhten Lichtbedarf haben, empfiehlt die Fachstelle die Einhaltung folgender Werte:
Die Grundbeleuchtung des Zimmers soll auf dem Boden einen Wartungswert von 300 Lux (lx) aufweisen (empfohlen 500 lx). Eine indirekte und dimmbare Beleuchtung ist gegenüber punktuellen Leuchten vorzuziehen.
Auf oder über dem Tisch sollen Leseleuchten mit einem Dimmer eine Beleuchtungsstärke von min. 750 lx gewährleisten.
Die Grundbeleuchtung des Duschraums soll auf dem Boden einen Wartungswert von min. 500 lux aufweisen. Damit genügend Licht für die Körperpflege vorhanden ist, sind Deckenleuchten über der WC-Schüssel und im Duschbereich anzubringen.
Zur Vermeidung von Reflexionen und Blendung sind Oberflächen matt zu gestalten sowie Spiegelleuchten mit grossem indirektem Lichtanteil einzusetzen. Eine helle Decke, vorzugsweise weiss, gewährleistet eine gleichmässige Lichtverteilung.
Im Gebäudeinnern muss die Beleuchtung die Anforderungen der Norm SN EN 12464-1 erfüllen. Weiterführende Informationen finden Sie unter «Beleuchtung».

Stand 25.07.2019
Zu diversen Themen sind in den Auslegungen zur Norm SIA 500:2009 aus dem Jahr 2018 Anmerkungen, Erläuterungen und Interpretationen zu finden, die die Anforderungen präzisieren.
– Auslegung A16: Ferienwohnungen, Aparthotel-Wohnungen usw.
– Auslegung A17: Sanitärräume mit direkter Verbindung zum Gästezimmer
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