Hebebühnen und Treppenlifte sind Hilfsmittel zur Höhenüberwindung. Sie eignen sich für den nachträglichen Einbau bei Situationen, in denen der Einbau eines Aufzugs nicht möglich ist.
Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» erläutert für die Gebäudekategorie «Bauten mit Wohnungen» in den Kapiteln 9 und 10 Mindestanforderungen und Einsatzmöglichkeit für Hebebühnen und Treppenlifte.
Zur Erreichung einer optimalen Hindernisfreiheit, können die entsprechenden und umfassenden Anforderungen der Kategorie «Bauten mit öffentlichem Zugang» übernommen werden (Ziff. 9.1.5). Sehen Sie hierzu die Beiträge «Hebebühnen in öffentlich zugänglichen Bauten» und «Treppenlifte in öffentlich zugänglichen Bauten».
Mittel der ersten Wahl zur alternativen Überwindung von Treppen sind vertikale Hebesysteme und Treppenlifte nicht. Sie ermöglichen, bestehende Treppenanlagen bei Bedarf anzupassen, wenn ein Aufzugs nicht eingebaut werden kann. Die erste Wahl für eine stufenlose Verbindung zwischen unterschiedlichen Ebenen sollte ein Aufzug sein (Norm SIA 500, Anhang C «Eignungskriterien für Einrichtung zur Höhenüberwindung»).
Vertikale Hebesysteme lassen sich platzsparend im fertigen Gebäude aufstellen und sind ähnlich wie ein Aufzug zu bedienen. Sie eignen sich zur Überwindung geringer Höhendifferenzen bis ca. einem halben Geschoss, z.B. bei Hochparterre-Situationen.
Beim Einbau einer Hebebühne ist, neben einer ausreichenden Dimensionierung des Hubgewichtes, die Zu- und Wegfahrt und die erforderlichen Abschrankungen zur Vermeidung von Unfällen besondere Beachtung zu schenken.
Um die Hindernisfreiheit zu optimieren, rät die Norm SIA 500 folgende Anforderungen für öffentlich zugängliche Bauten zu übernehmen (Ziff. 9.1.5):
Treppenlifte eignen sich für wohnungsinterne Erschliessungen in Einfamilienhäusern und Maisonette-Wohnungen. Sie sind keine gleichwertige Alternative zum herkömmlichen Kabinenaufzug. Sie können als Anpassungsmassnahme dienen, wenn unterschiedliche Niveaus einer Wohnung weder über einen rollstuhlgerechten Aufzug verbunden sind, noch durch ein vertikales Hebesystem verbunden werden können (Ziff. 10.1.2). Müssen mehr als zwei Geschosse mit einem Hubsystem erschlossen werden, sind Treppenlifte im Gebrauch eher problematisch und unverhältnismässig.
Für einen nachträglichen Einbau ist auf ausreichend Freifläche bei An- und Austritt der Treppe zu achten, Platz für die Parkpositionen des Treppenlifts, sowie Erhalt der minimalen Nutzbreite der Treppe.

Zur Optimierung der Hindernisfreiheit, rät die Norm SIA 500 folgende Anforderungen für öffentlich zugängliche Bauten zu übernehmen (Ziff. 9.1.5):
Hinweis
- Die generelle Treppenlaufbreite von 1.20 m im Erschliessungsbereich des Wohnbaus ist auch durch eine nachträgliche Montage des Treppenlifts nicht einzuschränken. Wird ein Wohnbau mit der Idee geplant, ihn nachträglich durch Treppenlifte anzupassen, wäre es sinnvoll, die Treppenbreite bereits im Vorfeld entsprechend zu dimensionieren.
- Geradlinige Treppen mit begleitender Wand sind für die Nachrüstung mit Treppenlift am besten geeignet. Die Führungsschiene kann an die Wand montiert werden
Empfehlungen
- Startplatz: Vor dem Treppenantritt ist für Rollstuhlfahrer zur Auffahrt auf die Plattform eine Freifläche in der Länge von 2.60 m erforderlich.
- Die seitliche Führungsschiene ragt je nach Hersteller ca. 1.50 m über den Treppenantritt hinaus. Hier dürfen keine Türen oder weitere Abgänge platziert sein.
- Für individuelle Lösungen und technische Machbarkeiten empfehlen wir, die Hersteller zu kontaktieren.
- Ein Treppenlift muss die Anforderungen der Norm SN EN 81-40 «Sicherheitsregeln – Teil 40: Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzügen mit geneigter Fahrbahnfür Behinderte» erfüllen.
- Beispiele für Platzbedarf am Treppenantritt bei abgewinkelten Führungsschienen:
- Beispiele für Platzbedarf am Treppenaustritt bei abgewinkelten Führungsschienen:
Weitere Angaben zu Hebebühnen, Lifttreppen, verschiedenen Formen von Treppenliften enthält das Merkblatt MB 027 «Hebesysteme» . Hier findet sich auch ein Händlerverzeichnis. Weitergehende Erläuterungen finden Sie in unserer Richtlinie «Wohnungsbau hindernisfrei – anpassbar».
Stand 09.08.2023
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