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Öffentlich zugängliche Bauten
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Horizontale Erschliessung öffentlich zugänglicher Bauten
Erschliessungswege zwischen der Strasse und dem Haupteingang sowie innerhalb öffentlich zugänglicher Bauten müssen stufenlos zugänglich sein und die erforderlichen Bewegungsflächen aufweisen.
Zugangswege zu öffentlich zugänglichen Bauten
Verbindungswege zwischen der Strasse und dem Gebäude müssen für alle gleichberechtigt und sicher nutzbar sein und die Anforderungen an Breite, Gefälle, Bodenbeläge, Beleuchtung sowie an die taktile und visuelle Führung erfüllen.
Richtlinien «Strassen, Wege, Plätze»
Richtlinien «Planung und Bestimmung visueller Kontraste»
Korridore in öffentlich zugänglichen Bauten
Ein Korridor gilt als hindernisfrei, wenn bestimmte Anforderungen an die Korridorbreite, an Bewegungsflächen, Beleuchtung, Ebenheit und Bodenbeläge erfüllt sind.
Bewegungsflächen in öffentlich zugänglichen Bauten
Je nach Situation und Nutzung müssen für Personen im Rollstuhl, mit Rollator oder Kinderwagen unterschiedlich dimensionierte Bewegungsflächen in Korridoren, bei Türen, Windfängen, Parkfeldern, usw. vorhanden sein.
MB 020 «Aufzugsanlagen»
Türen, Fenstertüren und Durchgänge bei öffentlich zugänglichen Bauten
Eine ungenügende Lichtbreite bei einer Tür oder das Fehlen einer freien Fläche neben der Tür stellt ein unüberwindbares Hindernis dar, das Personen mit einer Behinderung die Nutzung eines Baus oder dessen Inneneinrichtungen verunmöglicht.
MB 031 «Fenstertürschwellen»
Referat Schwellen und SIA 500
Vertikale Erschliessung bei öffentlich zugänglichen Bauten
Für die Überwindung von Höhenunterschieden müssen in öffentlich zugänglichen Bauten Einrichtungen vorhanden sein, welche für Menschen mit Behinderung selbständig und sicher nutzbar sind.
MB 020 «Aufzugsanlagen»
Rampen bei öffentlich zugänglichen Bauten
Rampen ermöglichen Personen mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen oder Velo die Überwindung von Höhendifferenzen. Sie stehen uneingeschränkt zur Verfügung und sind für Alle nutzbar.
Treppen in öffentlich zugänglichen Bauten
Treppen müssen für alle Personen, die sich zu Fuss fortbewegen, sicher nutzbar sein, auch wenn weitere Möglichkeiten für die Höhenüberwindung zur Verfügung stehen.
MB 026 «Treppen und Stufen»
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